Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.

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09 Mär 2007 20:27 #1 von Björn+Andrea
Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert. wurde erstellt von Björn+Andrea
Servus Leute, ich habe im Gewerbegebiet meinen Betrieb mit Forst und Gartenger?te. An der nahen Bundesstra?e befinden sich Wiesen. Dort habe ich den Besitzer einer Wiese gefragt, ob ich dort einen Anh?nger hinstellen kann. Auf den Anh?nger habe ich ein Werbeschild von ca. 3m x 1,5m installiert. Und siehe da, sehr viele Neukunden die t?glich durch die Stadt vorbei am Gewerbgebiet fahren und nicht wissen da? es uns gibt. Der Anh?nger steht jetzt seit ca. 2 Wochen. Heut hatte ich Besuch vom Stra?enbauamt. Der zun?chst nette Herr meinte ich m?sse den H?nger sofort entfernen, da er Ihn sonst abschleppen l??t, die Kosten daf?r 300.- Euro betragen und ich eine Anzeige bekomme. Ich erwiederte ihm (was nat?rlich auch stimmt) da? ich den Eigent?mer gefragt habe und der nix dagegen hat. Der Anh?nger ist ja angemeldet und steht halt auf der Wiese. Esr sagte dann da? es da Gerichtsbeschl?sse g?be, in denen diese Sachen schon behandelt wurden und es definitiv nicht erlaubt sei, ausserhalb der Ortschaft auf einer Wiese einen Anh?nger mit Werbeschild abzustellen. Sonst w?rde das ja jeder machen.

Habt Ihr da Erfahrung mit?? Es ist ja kein Problem den H?nger da wegzuholen, aber es brachte mir unheimlich viele Neukunden.

Wer weis was???

Gru? Bj?rn

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09 Mär 2007 20:44 #2 von Errorhead
Moin,

kenne das Problem aus meinem fr?heren Bekanntenkreis.
F?r das Aufstellen von Werbeschildern ist eine Genehmigung erforderlich, welche nur sehr selten erteilt wird (zumindest damals in unserer Ecke).
Die Tafel auf dem H?nger z?hlt sicherlich zu den genehmigungspflichtigen Werbetr?gern.
Aber wer sollte Dich daran hindern, einen Anh?nger mit Plane dort abzustellen?
Mit was Plane letztendlich bedruckt ist bleibt ja einzig dem Eigent?mer ?berlassen :wink:

Jeder sollte ein Laster haben

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09 Mär 2007 20:48 #3 von hagelschaden
hagelschaden antwortete auf Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.
In jedem Fall darf er den H?nger nicht von einem Privatgrundst?ck abschleppen lassen. Er kann allerdings dem Besitzer des Grundst?ckes eine Verf?gung zukommen lassen, wg. falscher Nutzung blabla. Problem ist nicht unbedingt nur das montierte Schild auf dem H?nger, sondern auch die Fehlnutzung des Grundst?ckes als Abstellplatz. Ein alter schrottreifer Heuanh?nger mit Holzplanken und werbegerechter Bemalung ist sowohl ein landwirtschaftliches Gef?hrt, was man auf dem Acker stehenlassen darf und dann ist auch kein Plakat notwendig. Grunds?tzlich w?rde ich mal in einem passenden Anwaltsforum nachfragen.

Gruss Conny

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10 Mär 2007 12:34 #4 von niederbayernranger
niederbayernranger antwortete auf Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.
Hi Bj?rn,

also bei uns stehen entlang der B20 Zwischen Cham und der Auffahrt zur A92 ?berall solche Anh?nger rum, die reichen vom einfachen Traktoranh?nger bis zum 40t-Sattel. Alle reichlich bunt mit Plane die den entsprechenden Werbeaufdruck tr?gt. Wie Hagelschaden schon sagte, abschleppen d?rfen die den Anh?nger vom Privatgrundst?ck nicht, das w?re sogar Hausfriedensbruch, ledglich dem Besitzer des Grundst?cks eine R?umungsklage zukommen lassen.


Gruss

Stefan

L200-Club? ja, natürlich!!

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10 Mär 2007 15:05 #5 von Slogger
hey Bj?rn,

Bei uns im Kreis sieht es ganz ?hnlich aus. Solange der Anh?nger innerhalb der ortschaft nicht l?nger als 2 Wochen auf einem Fleck steht sagt kein Mensch was. Au?erhalb wurde es meinem Schwager auch untersagt allerdings stand der Anh?nger auf einem ?ffentlichen Parkplatz neben der Landsta?e B7. W?rde mich bei deiner komune mal schlau machen.

Olaf

[url] L200-Club, klar doch![/url]

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10 Mär 2007 15:22 #6 von Booner

niederbayernranger schrieb: ...das w?re sogar Hausfriedensbruch, ledglich dem Besitzer des Grundst?cks eine R?umungsklage zukommen lassen.


Hei,

Hausfriedensbruch ist das nicht. Wie kommen die Leut nur immer da drauf?!?
Hausfriedensbruch... dazu mu? man schon etwas mehr machen, als nur ein Grundst?ck betreten. Dazu mu? man sich mit "Gewalt" Zugang verschafft haben. Das kann zum Beispiel das ?bersteigen eines Hindernisses wie ein Zaun sein...

Und seine Wiese wird er wohl kaum einz?unen d?rfen...

Gr??e,

Tom

PS: Ich finds ?brigens gut, dass man nicht ?berall seinen H?nger als [url]offensichtliche[/url] Werbetafel aufstellen darf. Sonst schauts bald aus wie in Italien, wo man von den Strassen aus kein Baum mehr vor lauter Werbetafeln sieht...

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10 Mär 2007 16:41 #7 von waldtroll
Wer Au?erhalb einen Anh?nger mit zus?tzlicher Werbetafel aufstellt, verst??t gegen das Baurecht und wenn eine Anzeige bei der Bauaufsicht eingeht wird dies teurer wie das Apschleppen.
Alle Werbetafeln-tr?ger sind ab einer bestimmten Gr??e Genehmigungsplichtig, ist vom jeweiligen Landesbaurecht abh?ngig.
Das gilt nicht f?r Planen-und Fahrzeugbeschriftung.
Wer gegen dies verst??t, handelt nach Beh?rdenrecht als Schwarzbauwerk bei der Bauaufsicht.

MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen

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10 Mär 2007 16:44 #8 von Roland 200
bei uns stehen auch viele anh?nger mit planenbeschriftung da kann keiner was machen.

mach doch auf deinen auch ne plane und stell den wieder mit der gleichen werbung hin. :lol:

www.l200-club.eu Ich bin dabei

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10 Mär 2007 20:21 #9 von Björn+Andrea
Björn+Andrea antwortete auf Anhänger abstellen, Straßenbauamt meckert.
Ja danke Jungs,

dann werde ich mir wohl doch nen sch?nen Planenanh?nger mit Werbung drazf machen, und den dann mal hier und da hin stellen.

Aber was hat Baurecht mit einer Beladung vom Anh?nger zu tun????

Gru? Bj?rn

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11 Mär 2007 18:19 #10 von waldtroll

Bj?rn+Andrea schrieb: Ja danke Jungs,



Aber was hat Baurecht mit einer Beladung vom Anh?nger zu tun????

Gru? Bj?rn

Wenn Du einen H?nger mit seperater Werbetafal aufstellst, dann f?llt das bei einer Gr??e ?ber 0,75x0,35 unter Anzeige Bauwerke.
Es k?nnte ja sonst jeder die Umwelt mit Werbetafeln zu stellen, wie soll dann noch Feinstaub abziehen. :P

MfG.Waldtroll
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