Verjähung bei Bußgeldsachen

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30 Dez 2007 12:34 #1 von Dan_Mon
Verjähung bei Bußgeldsachen wurde erstellt von Dan_Mon
Hallo Ihr Lieben!

Der ein oder andere wird sich sicherlich erinnern.

Ich bin schon mit einem etwas angeschwollenen Hals beim "Sommertreffen 07" angekommen.

Kurz vorm Ziel hat man mich bei der Überfahrt einer etwas roten Ampel erwischt. So mit Videowagen, rauswinken und dem ganzen Programm. Ok, etwas rot ist untertrieben. Geschätzte Zeit: ca. 2 sec.

Die Beamten waren aber wirklich freundlich und haben mir ein Verwarngeld von 65€ angeboten. (Wohnwagengespann,Pick-Up,Treffen, boah toll, blablabla)
Sie sagten, ich würde innerhalb der nächsten 4-6 Wochen einen dementsprechenden Bescheid bekommen.

Ich hatte nichts mehr davon gehört und es auch schon irgendwie als vergeben und vergessen abgetan.

Tja, mit Schreiben vom 20.12.2007 :!: wurde mir ein Anhörungsbogen zugesandt. Mit Bitte um Beantwortung innerhalb einer Woche. Das ist schon mal Frechheit Nummer 1, hallo ??? Haben wir vieleicht Weihnachten? Könnte es sein, das ich nicht daheim bin???
Naja, egal.

Mich würde nur interresieren, ob es für solche Dinge nicht gewissen Fristen gibt, die zu einer Verjährung führen.

Ich weiß, bei Fahrerermittlung liegt diese bei 3 Monaten.

Vielen Dank für jeden Hinweis.

Dan

L200 Club

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30 Dez 2007 12:42 #2 von Roland 200
Roland 200 antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Ja ja

die aktion hast du mit viel spannung in mammut ans herz gelegt :D

mir sind auch nur die 3 monate bekannt.

mh frag doch einfach mal deinen verkersanwalt "nicht 2 Deutig sehen ;) "

gruß Roland

www.l200-club.eu Ich bin dabei

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30 Dez 2007 14:05 #3 von mkone
mkone antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Also bei uns in A verzögert sich das auch ab und zu auf ein gutes halbes Jahr.

Ich glaub die Wirkliche Verjährungsfrist sind zumindest bei uns 2 Jahre.

Würd da am besten mal beim nächsten Anwalt nachfragen. Die berechnen auch in der Regel nix für solche kleinen Auskünfte...

Gruß, Mike

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30 Dez 2007 16:29 #4 von Redneck
Redneck antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Servus Dan!

Schau mal hier, da dürftest Du alles finden...

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Ist zwar in typischen Amtsdeutsch geschrieben, was man erst fünf mal lesen muß, bevor mans versteht, aber irgendwann macht´s dann *klick*...

Viele Grüße, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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02 Jan 2008 02:46 #5 von Pitt
Pitt antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Da es unter einer Sekunde 50 Euro plus Verwaltungsgebühr und 3 Punkte sind, wars wohl unter 1 sek. Rot. Ansonsten nämlich:

125 Euro plus Verwaltungsgebühr und 4 Punkte und 1 Monat Lappen weg.

Der von Jürgen angegebene Link vereinfacht wiedergegeben:

Wird dem Betroffenen innerhalb 3 Monaten ab Tatzeitpunkt die Anhörung angeordnet, unterbricht die Verjährungsfrist und beginnt erneut 3 Monate zu laufen, in denen dann der Bußgeldbescheid ergehen muß.

Ich weiß jetzt nicht, wann Tattag war, aber sollte der Beamte ein Schlamper gewesen sein und das ganze verbummelt haben, braucht er einfach Dir gegenüber die Anordnung zur Anhörung so datieren, dass sie eben ab Tatzeitpunkt zwar innerhalb der 3 Monate liegt, die Bußgeldstelle aber noch genug Zeit hat, ab Anordnung innerhalb 3 Monaten einen Bußgeldbescheid auszustellen. Wann Du die Anhörung bekommst, oder ob Du sie überhaupt bekommst, ist nicht relevant, wichtig ist einfach nur, wann sie Dir gegenüber mit Datum, Stempel und Unterschrift ANGEORDNET wurde. Der Beamte muß in Deinem Fall nur "unterschlagen" dass Du am Tattag angehalten, als Betroffener bekannt und zur Ordnungswidrigkeit bereits mündlich gehört wurdest. Ich nehme mal an, dass dies der Fall ist, weil Du sonst gleich einen Bußgeldbescheid bekommen hättest und nicht erst einen Anhörungsbogen!!! Sollte es so sein, dann bist vermutl. zweiter Sieger. Ich weiß nicht, ob Du in einem Rechtsstreit bezüglich Bekanntwerden Deiner Person als Betroffener bzw, wann Du tatsächlich angehört wurdest (eigentlich ja zu dem Zeitpunkt, als Dir an der Anhaltestelle die Tat vorgeworfen wurde), Chancen hast.

Wenn Du allerdings Halter des Fahrzeuges bist, dann kannst das alles mit der Anordnung vergessen. Dem Halter wird mit dem Tatzeitpunkt die Anhörung angeordnet. Solltest Du also Halter sein, dann sollte die Sache tatsächlich verjährt sein und zwar so, dass nichts mehr daran gedreht werden kann. Dann schreibst in Deinem Anhörungsbogen einfach rein, dass die Sache offensichtlich verjährt ist, fertig. Solltest Du dann noch einen Bußgeldbescheid bekommen, schau, was auf dem für ein Datum steht. Ist dieses ausserhalb der 3-Monatsfrist, dann ist es tatsächlich verjährt, dann würde ich einen Verkehrsrechstanwalt (z.B. ADAC) zuziehen.

Wenns rechtlich einwandfrei zugeht, mußt Du also innerhalb 3 Monaten ab Tatzeitpunkt als Täter bekannt werden und ab Bekanntwerden innerhalb 3 Monaten muß der Bußgeldbescheid dir gegenüber ausgefertigt sein. Bekommen kannst ihn auch später, je nach dem, wann er dann abgeschickt wurde, im Link, letzter Absatz steht was von nochmal einem Monat.

Es gibt also seitens der Behörden mindestens zwei Möglichkeiten, an den Verjährungen ein bisschen zu drehen. Wird der Betroffene erst nach 3 Monaten bekannt, die Anhörung einfach in den 3 Monatsbereich zurückdatieren, da die Zustellung der Anhörung nicht releavant ist, sondern die Anordnung. Sollte, wie im Link beschrieben, von den Gerichten tatsächlich ein ganzer Monat als Bearbeitungszeitraum den Bußgeldstellen zugestanden werden, haben die natürlich auch noch die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid zurückzudatieren.

Tja, Recht haben heißt nicht unbedingt, Recht bekommen... Leider.

Gruß, Pitt

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02 Jan 2008 13:53 #6 von Dan_Mon
Dan_Mon antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Hallo Pit,

der Tatzeitpunkt war der 03.08.07.

Daher sehe ich eigentlich eine Verjährung als gegeben.

Nur, wie verfahre ich jetzt weiter?? Einfach ignorieren? Ich wurde ja als Fahrer benannt, wurde ja schließlich gleich überprüft.

Oder schreibe ich zurück mit dem Hinweis auf die "angebotenen" 65€ der Beamten vor Ort?

Danke für jeden hilfreichen Tip.
Dan

P.S. Mein Verkehrsspezie hat Urlaub ! *schnüff*

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02 Jan 2008 18:18 #7 von Pitt
Pitt antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Hallo Dan!

In der Regel ist es so, dass es keine S** interessiert, was Du als Begründung in Deinen Anhörungsbogen schreibst. Habe mal reingeschrieben, dass es das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen gar nicht gibt und habe trotzdem einen Bußgeldbescheid bekommen. Es handelte sich tatsächlich um einen Ablesefehler, V wurde als Y gelesen, mein Fahrzeug mit Y im Kennzeichen war ein Anhänger, das Tatfahrzeug mit dem V im Kennzeichen wäre ein Ford gewesen. Beweismittel Frontfoto, 30er-Zone um 25 km/h zu schnell. Wußte garnicht, dass ich das drauf hab, mit einem Anhänger 55 km/h rückwärts zu fahren, vielleicht sollte ich im Zirkus auftreten!!! Als ich bei der zentralen Bußgeldstelle anrief und fragte, was das soll, wurde ich mit den Worten: "Ihre Angaben wurden geprüft und als falsch bewertet" abgespeist. Seitdem wußte ich, dass ich einen Anhänger besaß, der aussah wie ein Ford und rückwärts über 50 km/h schnell bewegt werden konnte!

Du machst Deine Pflichtangaben und ansonsten KEINE Kreuzchen. Das ist eigentlich das Einzige, auf was reagiert wird: ob Du den Verkehrsverstoß zugibst, oder nicht und wenn da nix angekreuzt ist, können sie nicht standardmäßig weitermachen. Der Sachbearbeiter wird dann doch die Stellungnahme lesen. In Deinem Fall würde ich darauf hinweisen, dass die VOWi verjährt ist, weil Du zum Tatzeitpunkt angehalten wurdest und Deine Fahrereigenschaft festgestellt wurde (was übrigens kein Schuldeingeständis ist). Von den 65 Euro würd ich gar nichts schreiben, weil Du das eh nicht nachweisen kannst. Mach Dir auf alle Fälle eine Kopie. Die kannst dann, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid (den du vermutl. trotzdem bekommen wirst) Widerspruch einlegst, mitschicken!

Ach ja, halte unbedingt Deine Fristen ein! Mich haben sie im Endeffekt dran gekriegt, weil ich die Einspruchsfristen nicht eingehalten habe. Ich war, als ich in o. g. Sache den Bußgeldbescheid bekam, in Urlaub und konnte deshalb die 14-tägige Einspruchsfrist nicht wahrnehmen. In der Gerichtsverhandlung ging es dann gar nicht mehr darum, ob ich am Tatort war und mit meinem Anhänger 55 km/h rückwärts gefahren sein kann, sondern ob ich die Einspruchsfristen schuldhaft versäumt habe. Das Gericht entschied, dass das Verweilen im Urlaub um mehr als 4 Wochen ein schuldhaftes Versäumnis darstellt, weil man sich die Briefe von einem Nachbarn nachsenden lassen, bzw. eine Person des Vertrauens mit der Abwicklung solcher Geschäfte beauftragen kann!!!!!!! Deshalb war also, laut Gericht, mein Einspruch nichtig und hatte zu zahlen, selbst wenn im Bußgeldbescheid gestanden hätte, dass ich mit dem Einrad und 5 Kegeln jonglierend mit 200 durch die 30er-Zone gefahren wäre! Wie gesagt, Recht haben ist nicht unbedingt Recht bekommen!

Aber ich denke auch, dass sie in diesem Fall nicht aus können, wenn Du schon den Anhörungsbogen 1 Monat zu spät bekommen hast.

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02 Jan 2008 18:41 #8 von mkone
mkone antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Sorry Pitt, aber echt gut geschrieben! :k_lachkrampf

Hättest dir keinen Ford-Aufkleber hinten an den Hänger packen sollen...

Das musste jetzt sein...

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02 Jan 2008 19:43 #9 von Alex86
Alex86 antwortete auf Verjähung bei Bußgeldsachen
Geil hab ich auch noch nicht gehört, ich hätt nicht ein cent gezahlt. Aber das ist Deutschland.

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