Frage wg Verordnungen Frontbügel vom Pickup abschrauben

Mehr
17 Jahre 7 Monate her #72564 von Steini
Hi Leute,

ich habs im Bereich Ford/Mazda schon reingeschrieben.

Ich werde nur noch diesen Monat ein Pickup Fahrer sein, danach ein Van Besitzer. Die Gründe stehen auch im Ford/Mazda Bereich.

Jetzt habe Ich eine Frage. Ich werde meinen Ranger bei ebay einstellen, und bin mir relativ sicher das Ich für diverse Zubehör Teile einzeln mehr an Euros erzielen kann als wenn ich es mitsamt dem Ranger verkaufe.

Im einzelnen sind das Alufelgen mit Reifen, Hardtop, ein Dachträger mit Beleuchtung (Eigenbau) und der Frontbügel mit Hella Scheinwerfern wie unten auf dem Bild zu sehen.

Speziell beim Frontbügel habe ich jetzt eine Frage. Ich habe mich damit nicht mehr beschäftigt weil ich ja davon ausgegangen bin den Ranger zu fahren bis das der Schrottplatz uns scheidet.......aber naja :-(

Meine letzte Information war, dass die massiven Frontbügel nicht mehr an andere Geländewagen hingebaut werden dürfen, also nur noch so Plastikdinger oder speziell Gefertige Frontbügel die die neue Fußgängernorm erfüllen.

Also meine Frage nun, wenn ich den Frontbügel jetzt abbaue, darf der an anderen Fahrzeugen wieder benutzt werden oder nicht.
Denn wenn ich das Teil jetzt abschraube und einzeln verkaufen möchte, dafür aber nichts bekommen weil es niemand an seinem Fahrzeug anbauen kann, dann lass ich den natürlich angeschraubt.

Ich hoffe Ihr konntet mir noch folgen und seid ned Grantig das ich immer soviel schreibe, aber das liegt nunmal an meiner Natur.


Grüsse aus Bayern,

Steini

hier noch das bild des bügels:


TSV 1860 München

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
17 Jahre 7 Monate her #72581 von Redneck
Servus Steini!

Mit solchen Bügeln schaut es schlecht aus.... hinbauen dürfte den nur jemand, der auch schon einen Bügel eingetragen hat! Ist das ein Ford-Originalzubehör? Dann wären die Chancen wohl etwas größer....

Wenn es ein Zubehörbügel ist, dann hat man so gut wie keine Chance mehr, so ein Teil loszuwerden... (außer vielleicht im Ausland)

So ist mein Wissensstand. Wenn jemand eine aktuellere (Gesetzes)Version hat, dann her damit...

Gruß, Jürgen

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
17 Jahre 7 Monate her #72586 von OffRoad-Ranger
Servus Steini,

bau mal alles andere ab,
aber laß den Frontbügel dran, er dient eher als Verkaufsargument, als daß du als Einzelteil noch gutes Geld dafür kriegst.

Werner

...an einem anderen Fahrzeug eintragen ist so gut wie unmöglich.

Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
17 Jahre 7 Monate her #72629 von Steini
Servus zusammen,

okay danke an euch :)

Ich lass Ihn dran.


Grüsse aus dem Saukalten Bayern

Steini

TSV 1860 München

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Busfahrer
  • Neues Mitglied
  • Neues Mitglied
Mehr
17 Jahre 5 Monate her #74667 von Busfahrer
Steini, lass den Bügel einfach dran. Solche Dinger sind echt nicht mehr zulassungsfähig - im Gegensatz zu ARB´s :-) . Wenn er mit dem Wagen verkauft wird, hat der neue Besitzer dann Besitzstandswahrung und kann damit rumfahren - also, wenn das Teil eingetragen ist, wovon ich jetzt mal ausgehe...


lg - der Fritz

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
17 Jahre 5 Monate her #74684 von Redneck
Morgen!

Falls es Dir entgangen ist, Fritz, Steini hat seinen Pickup verkauft (schau mal auf das Datum des letzten Postings)....

Jürgen

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: OffRoad-RangerBigPitDynomikeSiskomonty
Ladezeit der Seite: 0.062 Sekunden