2500er GMC mit 4200kg GG, - erlaubte Höchstgeschwindigkeit?

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09 Mär 2021 20:53 - 09 Mär 2021 21:35 #1 von Range-Rider
Achtung: 4173kg (nicht 4200kg wie in der Überschrift)

Mein GMC Sierra 2500HD hat auf Grund des fast 500kg höheren Eigengewichts gegenüber den 1500er eine Zulassung mit einem Gesamtgewicht von 4173kg, so das man noch normal zuladen kann und nicht nur ~500kg.

Aber wie sieht es jetzt mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit aus? Nur noch 80km/h auf der Landstraße und 100km/h auf der Autobahn?

Und falls ja, müsste er dann nicht begrenzt werden von der Höchstgeschwindigkeit und einen Aufkleber auf‘s Heck bekommen?

Danke Euch :ka:



Hoffnung habe ich hierdurch, er ist zwar ein Fahrzeug der Klasse N2 (also zur Güterbeförderung, 3,5t bis 12t), aber auch Aufbauart BB, also Van.

Oder ist zwingend alles über 3,5t begrenzt was die Geschwindigkeit angeht?


2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

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Letzte Änderung: 09 Mär 2021 21:35 von Range-Rider.

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09 Mär 2021 22:05 #2 von Rooster55
StVo §3 Abs.3 80 km/h, außer Autobahn.
§18 Abs. 1 und 3 wird auf 100 km/h hinauslaufen.
Bin aber kein Jurist.

LG Axel
FORD Ranger DoKa 3.2 Automatik Wildtrak Orange Bau 2.11.16 Ezl. 12.16
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09 Mär 2021 22:21 #3 von Range-Rider
Ich befürchte aber, das Du „Nicht-Jurist“ leider Recht hast. :rolleyes:

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09 Mär 2021 22:29 #4 von Kawi
Auf die Schnelle tippe ich mal auf 80/80.
Ist nach der Klassifizierung ja kein PKW und kein KOM

Grüße Wilfried

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09 Mär 2021 23:21 #5 von Range-Rider
Also das mal sicher nicht, egal was es ist, wenn er begrenzt ist was die erlaubte Höchstgeschwindigkeit angeht sind es 80km/h auf der Landstraße und 100km/h auf der Autobahn.
80/80 gibt es doch so garnicht. Nur 60/80 wenn er über 7,5t hat.

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10 Mär 2021 06:54 #6 von Rumble Fish
Moin,

habe meinen F-350 (Bj. 82) deswegen auf 3,5 To abgelastet. Deswegen nur noch 1,3 To Zuladung statt 1,75 To. Eigentlich fahre ich aber sowieso nicht schneller als 90 km/h. Schneller mag er nicht. Da hätte ich es eigentlich auch lassen können.

...führt Beitrag schreiben eigentlich zur Selbstreflektion :oops: ?

Nach StVO ist es nach meinem Kenntnisstand in der Klasse (3,5 bis 7,5 To) tatsächlich 80/80.

Grüße und guten Start in den Tag
Micha

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10 Mär 2021 08:46 - 10 Mär 2021 08:49 #7 von Pfau8
80/100 lt. ADAC.

Und zu unserem Dicken meinte der Prüfer beim Auflasten auf 4.173 kg,, aufgrund seines Baujahres (2001) bräuchte er keine Tempobegrenzung.

Servus,
Pfau8

V8 STATT YOGA.

Chevrolet Silverado 2500 HD
6,0 V8 (Benziner) mit Ext. Cab und im Sommer PopUp-Schneckenhaus
7,2l Super/100 PS
Dreigangautomatik mit Overdrive
Magnaflow in C-Dur
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10 Mär 2021 09:08 #8 von Rumble Fish
Hallo Pfau8,

danke für die Info, da hake ich nochmal nach. Ich muß irgendwann sowieso nochmal hin, da ich immer noch um die AHK kämpfe. Es ist zwar eine dran, die wird aber hier in Deutschland nicht eingetragen. Begründung: Sie hätten keine Daten über die tatsächlich mögliche Anhängelast. Ich habe zwar mittlerweile eine Menge Unterlagen aus Amerika zusammengetragen, diese werden aber nicht anerkannt.

Naja, wärs einfach, wärs langweilig.

Grüße und danke
Micha

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10 Mär 2021 09:15 - 10 Mär 2021 09:22 #9 von Kawi

Rumble Fish schrieb:
Da hätte ich es eigentlich auch lassen können.

Micha


Hallo Micha

Da spielen ja noch andere Sachen mit rein.

-Fahrtenschreiber für Gewerbe.
-und die Maut ab 3,5 t schlummern noch in der Schublade.

Von daher.....

Zum Thema Begrenzung meine Meinung:

Was ein Fahrzeug nach Papierlage technisch kann und wofür es ausgelegt ist setzt aber nicht StVO ausser Kraft.

Grüße Wilfried
Letzte Änderung: 10 Mär 2021 09:22 von Kawi.

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10 Mär 2021 09:23 #10 von Rumble Fish
Moin Wilfried,

normalerweise hast Du Recht, betrifft aber in diesem Fall nur meinen Oldtimer (Bj. 82), der nicht auf die Firma läuft. Der bei gewerblich genutzten Fahrzeugen dann notwendige digitale Fahrtenschreiber ist natürlich ein Thema, betrifft u.U. aber auch Fahrzeuge unter 3,5 To. Hatte das Thema schonmal früher bei meinen Transportern. Das war dann auch fahrstreckenabhängig. Bin aber jetzt nicht mehr auf dem aktuellen Stand was das betrifft.

Betrifft die geplante Maut auch nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge?

Grüße
Micha

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