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KFZ Steuer+Versicherung in DE
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ist das ein Doppelkabiner oder ein 1 1/2 Kabiner? 1 1/2 Kabiner ist definitiv LKW und kostet z.B. beim LVM 300,- € per anno abhängig von Schadenfreiheitsklasse, Wohnort etc. wobei man bei LKW Versicherung nur max. 50% erhält. Da ich bei PKW auf 25% bin bisschen blöd. Als LKW kostet der L200 189,- € Steuern. Wenn es ein DoKa ist, wird er als PKW versteuert = 400,- € Jahressteuer und PKW Versicherung weiß ich nicht. Du bist also eh ins Fell gekniffen. Wir haben die Krönung des Ganzen einen Ford F250, der wiegt leer 3,7 to, wird zwingende bei KBA als LKW homologiert, wird auch als LKW versichert (480,- € p.A.) und das Finanzamt SE ist der Ansicht das ist ein PKW und versteuert ihn auch so = 60000 ccm = 1000,- € in Worten Eintausend! Jahressteuer. Ein Widerspruch mit Hinweis auf Verhältnis Führerhaus zu Ladefläche, Selbständigkeit und Nutzen interessiert die Fuzzis nicht. Willkommen im Willkürland Deutschland!
PS: Bei einem Rotlichtvergehen (über eine rote Ampel fahren) wird der LKW-Strafsatz angewandt, da die Induktionsschleifen das Gewicht messen und > 3,5 = LKW
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also ich finde 1000 euro (eintausend euro) für 60l (sechzig liter!) hubraum nicht sooooo teuer. würde dann ja bei 6l (sechs liter) gerade mal noch 100 euro machen und damit billiger als gewichtsbesteuerung sein.Pollux schrieb: = 60000 ccm = 1000,- € in Worten Eintausend! Jahressteuer.
das musst du mir mal technisch erklären! (vielleicht kann ja dann mein induktionsherd auch mein gewicht überwachen und mir gegebenenfalls die zubereitung von nahrungsmitteln verweigern?)Pollux schrieb: da die Induktionsschleifen das Gewicht messen
gruß twomax
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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Da ich kein Techniker bin kann ich Dir leider nicht erklären wie das funktioniert, Fakt ist, dass bei solchen Vergehen die LKW-Tabelle genommen wird.
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Pollux schrieb: Da ich kein Techniker bin kann ich Dir leider nicht erklären wie das funktioniert, Fakt ist, dass bei solchen Vergehen die LKW-Tabelle genommen wird.
Hallo Pollux,
das ist ganz einfach, denn das läuft über die Daten der Zulassungsstelle.
Die haben ja auch Deine Adresse und da steht auch ob Pkw oder Lkw und was für ein zul. gesamt Gewicht Dein Fahrzeug hat.
Gruß Mario
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fehlerfrei bin ich bei weiten nicht, schon gar nicht absolut.
mir fallen halt nur ungereimtheiten (und tipfehler) auf.
und schon wieder hab ich eine frage: wenn das gesammtgewicht 3,49 t ist und sich das gesammtgewicht aus fahrzeuggewicht und ladungsgewicht zusammensetzt, das fahrzeug selber aber schon leer(!) 3,7 t wiegt!???? wie machst du das mit der differenz von - 210 kg???? helium? heiße luft?
übrigens ist ein fahrzeug ZULASSUNGSTECHNISCH ein lkw, wenn lkw in den papieren steht und nicht wenn er "irgendwas" wiegt!
gruß twomax
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Zulässiges Gesamtgewicht kg 2850
in meinem Schein steht 5500kg zul. Gesamtgewicht
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...in meinem Schein steht 5500kg zul. Gesamtgewicht
Bei den Gewichten gehe ich mal von einem L200 oder ähnlichen aus. Die 5500kg sind das Zuggesamtgewicht, also PU mit Anhänger.
Gruss Reinhold
Im L200 Club
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vermutlich bist Du schon gezügelt - dennoch vielleicht für mich zum Verständnis?
In der CH zahlt man je nach Kanton (und teils sogar da noch nach Gemeinde) entweder nach Hubraum oder Masse. Dafür hast Du aber auch überwiegend die Möglichkeit für Wechselkennzeichen zum Nulltarif, was in D eine sinnfreie Mogelpackung ist.
Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es bei dem einen oder anderen Ansatz für einen L200 da einen wesentlichen Unterschied macht im Vergleich zu D - vorausgesetzt, in D ist er als Pkw klassifiziert, sonst müsste es auch heute noch für einen mit DK bei 172 Euro/Jahr liegen.
Unterscheidet es sich nun doch deutlich?
Übrigens, nicht nur die Pickup's sind in D günstiger als in der CH. Das weiß aber eigentlich auch jeder...
Gruß
blacky
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