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Überrollbügel im Selbstbau
- Thrashi
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wer von euch hat Erfahrung mit selbstgebauten Überrollbügeln?
Mich würde interressieren, was der Tüv braucht bzw. , ob man einen Überrollbügel ohne weitere Papiere eingetragen bekommt.
Wenn irgend wer so etwas schon mal gebastelt und eintragen lassen hat würde ich mich über Anregungen freuen.
Gruß Thrashi
Gruß
Torsten "Thrashi"
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- Redneck
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Ich hatte damals auf meinem Chevy K 30 einen selbstgebauten Bügel aus Aluminium drauf. Eintragen muß man den Bügel nur, wenn er die Ausmaße des Fahrzeugs verändert. (Ich hoffe, ich bin da noch auf dem aktuellen Stand). Ansonsten zählt der Bügel als Ladung.
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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- Roland 200
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- Strada
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Doch wir leben ja in D, da würde ich mir den Eintrag vielleicht überlegen, nicht das irgendwann auch dafür mal ein Gesetz raus kommt


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- Dirk
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seid ihr sicher daß ein Bügel als Ladung durchgeht wenn er geschraubt ist ?
Ich habe in Erinnerung, daß Ladung ohne Werkzeug demontierbar sein muss.
-also maximal mit Flügelmuttern befestigt.
Wäre schön wenn ich mich irre.
Ich hätte gerne einen Eigenbau in 100er Rohr, habe bisher aber nur eine Befestigung mit Spanngurten in Betracht gezogen um den Jungs in Grün das Teil als "Hockeytor mit Abendbeleuchtung" verkaufen zu können.
Leuchten auf dem Bügel verändern die Fahrzeughöhe und der Spass ist dann wieder eintragungspflichtig ?????
Gruß
Dirk
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- Roland 200
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weyne interessirts ^^ :k_sm19

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- Alex86
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Roland 200 schrieb: mach dir doch nicht son stress bügel dran lämple druff fertisch
weyne interessirts ^^ :k_sm19
Genau so seh ich das auch. Da guckt kein schw..... nach.
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- niederbayernranger
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Gruss
Stefan
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- Dirk
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danke für den Tip !
Wenn Lämpchen, dann eh viereckige oder kleine ovale. Die liegen 100%ig unter 10% der Fahrzeughöhe.
Gruß
Dirk
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- niederbayernranger
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die meisten erhältlichen Zubehörlampen liegen unter diesen 10% schon alleine deswegen das die Teilehändler sie verkaufen können ohne gross Stress mit Tüv und ähnlichem zu kriegen. Ob du nun den Überollbügel nur mit zwei Schrauben fixierst oder mit Spanngurt liegt bei dir, meiner ist vierfach verschraubt und hat beim Tüv keine Probs gemacht. Der Tüvler hat zwar den Rohrdurchmesser nachgemessen aber ich hab ganz locker gekontert das er mit vier Schrauben fest mit dem Pritschenboden verbunden ist und als Ladung gilt. Der Tüvler meinte nur:"oh, da hat sich aber jemand schlau gemacht" und fertisch..
Gruss
Stefan
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