L 200 Doppelkabine LKW Zulassung behalten

Mehr
19 Nov 2007 16:11 #1 von Snake65
L 200 Doppelkabine LKW Zulassung behalten wurde erstellt von Snake65
Hy Leute hab im ebay was gesehen das so ist wie ich es mir mal gedacht hatte ,
das es funktionieren sollte das am L mir Doppelkabine die LKW zulassung behalten
kann da sie ja dann locker über 51% ist .
Das ding würde ich natürlich selber machen und auch etwas schöner weil
das is sicher nicht von nem händler so angeboten worden wie der das schreibt
und zu dem Preis von 150 eus :shock: kann ich sicher 3 bauen :wink:
Und es ist ja nicht Verboten mit offener heckklappe zufahren wenn eine zusätzliche beleuchtung
dran ist und tüv mässig gibts ja auch nix zu maulen da sie ja von haus aus dran ist ob offen oder zu . :?: :?:

Link:

[url]Die Bucht[/url]

Also lasst mal hören was ihr dazu denkt :!: :!: :!:
Mfg
Chris

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
19 Nov 2007 17:40 #2 von Alex86
Hey Chris

bei aller liebe aber so würde ich net durch die gegend fahren. Ist sicherlich ne gute Idee um eine größere Ladefläche zu erhalten und steuern zu sparen aber das sieht nicht grad schön aus.

Nagut man muss es ja bloß zu Finanzamt dran/drauf haben. :k_eusa_whistle

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Elki
  • Elkis Avatar
  • Offline
  • Moderator
  • Moderator
  • L200 Club rocks!
Mehr
19 Nov 2007 17:52 #3 von Elki
Hallo Leute,
soweit ich weiß, funktioniert das nicht mit so einer Kosntruktion und LKW-Steuer. Weil die Sache problemslos wieder entfernbar ist. Aus eben dem Grund verlangen die ja auch, dass die Gurt- und Sitzbankaufnahmen verschweißt sein müssen,wenn man die Rücksitzbank rausbaut!!!

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
19 Nov 2007 18:08 #4 von 4Wühler
Ich denk auch, daß das pure Zufall wäre, wenn der Finanzbeamte das so durchgehen läßt.
Frag doch einfach mal beim FA nach, ob das so geht, bevor du Kohle reinsteckst.


Gruß Frank

Garderobe für das Grobe

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
19 Nov 2007 18:49 #5 von Snake65
Tja dran haben tust es ja schon,
aber du kannst es ja zusammen klappen und dann sieht man es ja nimmer aber wenn es
sein sollte hastes immer dabei(nur wieder ausklappen und an stecken) so blöd is die idee gar nicht
und das bißchen blech hab ich rumliegen mal schauen
wenn ich zeit hab bastel ich so was und fahr mal
bei den helden vorbei und schau was sie sagen.
Vielleicht gehts ja abwarten .

Mfg
Chris

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • schwarzer Drachen
  • schwarzer Drachens Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
19 Nov 2007 19:37 #6 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf L 200 Doppelkabine LKW Zulassung behalten
hallo chris,

die mühe kannst du dir sparen!

1. gibt es die variante als bügel von road ranger (einfach mal auf der hompage suchen unter auffahrrampen und maul nicht über den preis! ich hab nur gesagt, sowas gibt es profesionell, nicht das du´s kaufen sollst!),
2. brauchst du da ein sogenanntes nachlaufkennzeichen, weil dein orginales nicht aus allen vorgeschriebenen winkeln zu sehen ist
und achtung, jetzt kommt´s!)
3. es a) nicht untrennbar (untrennbar heißt, mit normalen werkzeug nicht demontierbar) mit dem restlichen L verbunden wir dir das kein fa anerkennen! und falls doch, begehst du wenn du das ding wieder abbaust steuerhinterziehung und auch noch vorsätzlich!!!
4. wenn du das ding allerdings untrennbar montierst (schweisen, nieten usw) mußt du per einzelabnahme deine neue fahrzeuglänge ermitteln und eintragen lassen!! und sofern du einen ahk hast sind da auch bestimmte maße von wegen überhang über die ahk zu beachten.


also alles nicht so einfach wie du dir das denkst!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
19 Nov 2007 20:52 #7 von schudi

schwarzer Drachen schrieb: hallo chris,

die mühe kannst du dir sparen!

1. gibt es die variante als bügel von road ranger (einfach mal auf der hompage suchen unter auffahrrampen und maul nicht über den preis! ich hab nur gesagt, sowas gibt es profesionell, nicht das du´s kaufen sollst!),
2. brauchst du da ein sogenanntes nachlaufkennzeichen, weil dein orginales nicht aus allen vorgeschriebenen winkeln zu sehen ist
und achtung, jetzt kommt´s!)
3. es a) nicht untrennbar (untrennbar heißt, mit normalen werkzeug nicht demontierbar) mit dem restlichen L verbunden wir dir das kein fa anerkennen! und falls doch, begehst du wenn du das ding wieder abbaust steuerhinterziehung und auch noch vorsätzlich!!!
4. wenn du das ding allerdings untrennbar montierst (schweisen, nieten usw) mußt du per einzelabnahme deine neue fahrzeuglänge ermitteln und eintragen lassen!! und sofern du einen ahk hast sind da auch bestimmte maße von wegen überhang über die ahk zu beachten.


also alles nicht so einfach wie du dir das denkst!

gruß tomax


AMEN!!!!!!!!
Genau so hab ich mir das auch grad beim lesen gedacht und?- so ist es auch.

gruss von robert

lebe jeden Tag so als w?re es der letzte

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
19 Nov 2007 22:01 #8 von Hartmut Bös
Hartmut Bös antwortete auf L 200 Doppelkabine LKW Zulassung behalten
Hallo L-Leute,
die Urteilsbegründeung aus Köln (siehe andere Fred) ist so formuliert das alle PU auch die Doppelkabiner immer nach Gewicht besteuert werden. Einfach weil die Richter begriffen haben, das z.B. der Fahrersitz nicht zur Personenbeförderung dient! Denn dieser FAHRER fährt ja und wird nicht befördert - also ist der Fahrersitz aus der Personen - Fläche zu streichen usw usw.

Also auf die ProAllrad Seite gehen und Mitglied werden und dann alles durchlesen.

Aber Geld zurück gibt es erst wenn das Urteil durch den BFH durch und bestätigt ist UND als Musterurteil anerkannt, begriffen und umgesetzt ist. Dauert dann wohl noch ein Jahr.

Gruß
Hartmut

Bad Brückenau-Quelle f. Lebenskraft

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
20 Nov 2007 00:04 #9 von Dirk
Hi,

ist das so entschieden worden ?

Lt. proallrad:

16.09.2007 Verhandlung Köln 13.09.2007
Wie fast zu erwarten war, gab es bei der mündlichen Verhandlung am 13.09.07 (Finanzgericht Köln ) noch kein direktes Ergebnis. Mit einem Urteil und der entsprechenden Begründung i.d.S. ist nach Aussage des Kölner Senats Anfang/Mitte Oktober zu rechnen. Eine Tendenz oder Schwerpunksetzung haben die Richter nicht ansatzweise erkennen lassen bzw. angedeutet. In jedem Fall wird sich jedoch der BFH (Bundesfinanzhof) mit dem Fall anschließend noch beschäftigen.



Das hört sich nicht so an.
Wäre aber schön wenn....
(Dass der Fahrerraum nicht zur personenbefödernden Fläche gezählt wird, wäre ja nur konsequent zur Behandlung von AF)
-würde mich aber wundern wenn unsere Gesetzgebung mal konsequent wäre ;-)


Gruß
Dirk

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
20 Nov 2007 10:36 #10 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf L 200 Doppelkabine LKW Zulassung behalten
Servus Dirk,

das war vor zwei Monaten, jetzt ist eben das Urteil dazu gefällt worden.

Werner

Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

Werner

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: OffRoad-Ranger
Ladezeit der Seite: 0.027 Sekunden