Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!

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18 Jahre 6 Monate her #60136 von alder-swede
Hallo :lol:

Würde gern auf einen PickUp umsteigen (L200)
werden die PickUp's vom Händler immer als LKW zugelassen!
Ich bin mit einem Wohnwagen unterwegs. Meistens am Wochenende.
Doch bei einem Fahrverbot mit Anhänger am Wochenende bringt mir der PickUp nix. :?:


Brauch euren rat.

Alder-swede

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18 Jahre 6 Monate her #60137 von schwarzer Drachen
hallo alder schwede,

der l kann auch als pkw zugelassen werden, dazu gibt es aber einige auflagen, die baujahrbedingt anders sind.
dazu ist aber schon extrem viel geschrieben worden. benutz doch mal bitte die suche (tip frage typallgemein suchen!) und verwechsel nicht die zulassungstechnische einstufung zum pkw und die finanztechnische! für dich ist nur die zulassungstechnische interessant. die vom fiskus kommt automatisch!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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18 Jahre 6 Monate her #60138 von Booner
Hei,

und nochmal den Henry und seine Berichte wiederholt:

Eine Zulassung als PKW hilft nichts gegen das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. Klingt in der Tat SEHR komisch, ist aber so...
Mehr Infos zum Thema im superlangen Thread. ;-)


Grüße,

Tom

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18 Jahre 6 Monate her #60145 von Volker1959
Bei manchen Zulassungsbehörden bekommt man eine dauerhafte Sondergenehmigung schon günstig! Bei uns in Schleswig kostet diese Genehmigung für ein Jahr so ca. 200,-€!
Wie schon geschrieben nützt dir die PKW-Zulassung nichts!
Schau hier

Chevy + Camp 8L

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18 Jahre 6 Monate her #60171 von Locke
Hallo alter-schwede,

ich habe einen L200 doppelkabine Bj. 2006, der ist als pkw zugelassen. Das einzige was der tüv zum umschreiben auf eine pkw zulassung bautechnisch wollte, war eine feste abdeckung der ladefläche. Ich habe eine aluabdeckung drauf, man kann auch ein hardtop draufmachen. Somit ist der L kein lkw mehr sondern ein pkw, und als pkw kann man sonn und feiertegs einen anhäger ziehen, solage das zulässige gesamtgewicht des zuges nicht über 7,5 tonnen liegt. Selbst ein lkw mit nicht mehr als 7,5 tonnen darf fahren. So ist es jedenfals in Bayern, aber eigentlich gilt das gesetz in ganz deutschland.
Ausserdem, pkw ist pkw egal wie, man darf nur nicht über das zulässige gesamtgewicht des zuges kommen.

gruss
locke

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18 Jahre 6 Monate her #60177 von Volker1959
Locke,
Wenn Du mit deinem als PKW eingetragenem L, beladen mit Kaminholz, und ne`m Anhänger mit Holz drauf am Sonntag von einem schlecht gelaunten Polizisten angehalten wirst, bist Du dran!
Das Gespann sieht aus wie ein LKW, und ist ein LKW!! Egal was da im Schein steht, oder wie das Auto beim FA versteuert ist!!
Ein bisschen anders sieht es vielleicht aus, wenn ein Hardtop drauf ist, und ein Pferdeanhänger dahinter! Dann sieht das nicht mehr so nach LKW aus!!

So ist das eben in Deutschland! Wir haben ja anscheinend keine richtigen Probleme, daß unsere Politiker Zeit genug haben sich so`nen Schwachsinn auszudenken!

Chevy + Camp 8L

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