Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
Na mach halt. :roll:Bonsai schrieb: In meinem Schein steht PKW, also kann ich Sonntags mit Anhänger fahren.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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Hei Tom,Booner schrieb: PS: Man sollte mal einen Informations-Thread erstellen, in dem man alle Infos zu diesem Thema zusammenfasst. Den anderen Thread liest ja nicht wirklich einer komplett durch...
gute Idee, ich versuch das Thema mal zusammen zu schnippeln.
Hei Henry,Henry schrieb: Na mach halt. :roll:
wieso? Eigentlich interessiert mich diese Diskussion ja gar net und ich frag mich gerade, warum ich dazu überhaupt noch was schreibe, aber egal. In meinem Schein steht PKW und mit PKW darf ich an Sonn- und Feiertagen mit Hänger fahren. Mich interessieren auch keine zu beantragenden Sondergenehmigungen, die Sondergenehmigung steht in meinem Brief und Schein, PKW.
Gruß
Richard, der hofft noch Stellungnahmen von Polizisten zu bekommen.
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komisch nur das ich jetzt doch einige mal gefragt habe vor allem bei uns am reiterhof aber keiner mit pickup welcher PKW zulassung hat mußte je was bezahlen.
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Ja, denn eigentlich warst Du Dir doch so sicher. :lol:Marcel schrieb: komisch nur das ich jetzt doch einige mal gefragt habe.
Mach doch mal ein Auskunftsersuchen an Dein Verkehr- oder Ordnungsamt und frage, ob ein als PKW besteuerter ClubCab-L200 mit Anhänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegt.
Euer Henry
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- Volker1959
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Wir reden hier von der Umschreibung als PKW beim Tüv, und nicht von als PKW versteuerten LKW`s!!! :k_soccer3
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Oder mal sachlich,ich kaufe PKW mit Allrad und fahre am Sonntag mit Hänger über die Autobahn, warum soll es da Probleme geben,auch wenn es ein L200 ist.
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