Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!

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18 Jahre 6 Monate her #60202 von Marcel
wer von euch wurde schon angehalten und mußte zahlen ???

oder reden hier leute die nur irgendwo was gehört haben aber keiner damit eine erfahrung gemacht hat.

wenn ich mit meinem pickup der als pkw steuer und versicherung eingetragen ist mit meinem wohnwagen am sonntag durch die gegend fahr wird mir ganz sicher keiner das verbieten können ! nirgends im gesetz steht das ich das nicht darf ! und wenn ich einen pickup habe mit hardtop schon ganz und gar nicht aber selbst ohne hardtop darf ich das ! oder wer zeigt mir den gesetzestext wo drin steht pickup egal ob lkw oder pkw dürfen sonntags nicht fahren !

und ganz in der provinz bin ich auch nicht der polizist arbeiten in kaiserslautern und das ist auch nicht mehr so ganz provinz. selbst die beim tüv wissen nicht warum ein pickup an einem sonntag mit pkw zulassung nicht fahren soll.

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18 Jahre 6 Monate her #60206 von Henry

Marcel schrieb: wenn ich mit meinem pickup der als pkw steuer und versicherung eingetragen ist mit meinem wohnwagen am sonntag durch die gegend fahr wird mir ganz sicher keiner das verbieten können !

Warum dann die Aufregung. :roll:

nirgends im gesetz steht das ich das nicht darf !

Auch wenn Du's nicht einsiehst es steht unter Umweltschutz im § 30 StVO

und wenn ich einen pickup habe mit hardtop schon ganz und gar nicht aber selbst ohne hardtop darf ich das !

Ruhig Blut, Jung, das erklären Dir dann andere.

oder wer zeigt mir den gesetzestext wo drin steht pickup egal ob lkw oder pkw dürfen sonntags nicht fahren !

Der Amtsrichter, wenn Du mit Anhänger unterwegs warst.

und ganz in der provinz bin ich auch nicht der polizist arbeiten in kaiserslautern

Als was?

und das ist auch nicht mehr so ganz provinz.

Ja gerade deshalb haben die viel Verständnis für land- und fortswirtschaftliche Belange und drücken die Augen zu.

selbst die beim tüv wissen nicht warum ein pickup an einem sonntag mit pkw zulassung nicht fahren soll.

Wenn Du dennen sagst, daß es um Pickup und Hänger geht, dann wissen die das.

Außerdem ist es nunmal kein Beweis, wenn jemand anderes das selbe auch nicht weiß. Es schafft nur gleichgesinnte Freunde. Der TÜVer, der Polizist und Du seid doch scho fast 'ne Gruppe.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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18 Jahre 6 Monate her #60207 von Booner
Hei,

also speziell für Marcel hab ich mich nun doch um die Suchmaschine bemüht und den entsprechenden Thread ausgegraben, in dem genau das alles steht, was Marcel wünscht. Gerichtsentscheide (mit Aktenzeichen!), Leute die zahlen mussten, usw...

Hier ist er!

Achja: Viel Spaß beim lesen! ;-)
Dann wird auch Marcel erkennen, dass man ihm eben genau das verbieten kann, gerade weil es im Gesetz steht.
(@Marcel: Ich hab Dir den Thread gesucht, die Stelle in der STVO such Dir bitte selber. Wird auch in dem anderen Thread ein paar mal zitiert, soweit ich mich erinnere...)
Achja, in dem Thread ist ziemlich am Anfang müsste auch ein Posting von mir sein, wo ich genau so ungläubig reagiert hab wie Marcel, weil ich sowas nicht glauben konnte. Erst als Henry mit Gerichtsentscheiden aufwarten konnte, hat er mich überzeugt. ;-)


Grüße,

Tom

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18 Jahre 6 Monate her #60213 von Marcel
ich bleibe weiter uneinsichtig ! warte ab bis mich einer anhält und von mir geld möchte dann lass ich mir das gerne von einem richter erklären aber ich glaub immer noch das ich nicht zahlen werde. ich seh auch jeden sonntag pickups mit pferdeanhänger und polizei ist auf jedem großen reitturnier auch und viele fahren mit den kisten und wahrscheinlich keiner hat bis heute bezahlt. ich denk es sind ganz wenig ausnahmefälle die bis heute bezahlt haben bzw. es vor gericht ging.

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18 Jahre 6 Monate her #60214 von Volker1959
schwarzer Drachen,

volker, bist du dir sicher, das die dauer-sondergenehmigung dann auch für andere bundesländer gilt/anerkannt wird?

Ne, daß weiss ich auch nicht!
Ich brauche die Genehmigung ja nicht, weil ich, wenn ich am Sonntag vom Turnier komme, die Wohnkabine drauf habe! :k_lachkrampf :k_lachkrampf :k_green8

Chevy + Camp 8L

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18 Jahre 6 Monate her #60215 von Locke
Hi Leute,
jetzt zu meinem Fall, oder auch Beispiel.
War mit meinem L mit Anhänger (2000kg Doppelachse und 3 Meter lang) am Sonntag auf der A7 Richtung Würzburg unterwegs. An einem Parplatz kam die Kelle. Polizei und BAG. Erste Reaktion der Polizei, hi hi Sonntagsfahrverbot. Ich Grins und Fahrzeugschein rausgelangt. Siehe da, PKW Zulassung. Polizei nicht ganz sicher, Gefunkt und beim Kollegen der BAG nachgefragt und siehe da, alles in Ordnung. Aussage der Polizei und BAG, der L ist ein PKW mit Anhänger. Also, NIX Sonntagsfahrverbot.
Oder wollt Ihr jetzt behaupten: Die Autobahnpolizei, BAG und die Dienststelle der Polizei haben alle keine Ahnung?

Gruß
Locke :k_s_cool

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