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Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
oder reden hier leute die nur irgendwo was gehört haben aber keiner damit eine erfahrung gemacht hat.
wenn ich mit meinem pickup der als pkw steuer und versicherung eingetragen ist mit meinem wohnwagen am sonntag durch die gegend fahr wird mir ganz sicher keiner das verbieten können ! nirgends im gesetz steht das ich das nicht darf ! und wenn ich einen pickup habe mit hardtop schon ganz und gar nicht aber selbst ohne hardtop darf ich das ! oder wer zeigt mir den gesetzestext wo drin steht pickup egal ob lkw oder pkw dürfen sonntags nicht fahren !
und ganz in der provinz bin ich auch nicht der polizist arbeiten in kaiserslautern und das ist auch nicht mehr so ganz provinz. selbst die beim tüv wissen nicht warum ein pickup an einem sonntag mit pkw zulassung nicht fahren soll.
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Warum dann die Aufregung. :roll:Marcel schrieb: wenn ich mit meinem pickup der als pkw steuer und versicherung eingetragen ist mit meinem wohnwagen am sonntag durch die gegend fahr wird mir ganz sicher keiner das verbieten können !
Auch wenn Du's nicht einsiehst es steht unter Umweltschutz im § 30 StVOnirgends im gesetz steht das ich das nicht darf !
Ruhig Blut, Jung, das erklären Dir dann andere.und wenn ich einen pickup habe mit hardtop schon ganz und gar nicht aber selbst ohne hardtop darf ich das !
Der Amtsrichter, wenn Du mit Anhänger unterwegs warst.oder wer zeigt mir den gesetzestext wo drin steht pickup egal ob lkw oder pkw dürfen sonntags nicht fahren !
Als was?und ganz in der provinz bin ich auch nicht der polizist arbeiten in kaiserslautern
Ja gerade deshalb haben die viel Verständnis für land- und fortswirtschaftliche Belange und drücken die Augen zu.und das ist auch nicht mehr so ganz provinz.
Wenn Du dennen sagst, daß es um Pickup und Hänger geht, dann wissen die das.selbst die beim tüv wissen nicht warum ein pickup an einem sonntag mit pkw zulassung nicht fahren soll.
Außerdem ist es nunmal kein Beweis, wenn jemand anderes das selbe auch nicht weiß. Es schafft nur gleichgesinnte Freunde. Der TÜVer, der Polizist und Du seid doch scho fast 'ne Gruppe.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
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also speziell für Marcel hab ich mich nun doch um die Suchmaschine bemüht und den entsprechenden Thread ausgegraben, in dem genau das alles steht, was Marcel wünscht. Gerichtsentscheide (mit Aktenzeichen!), Leute die zahlen mussten, usw...
Hier ist er!
Achja: Viel Spaß beim lesen!
Dann wird auch Marcel erkennen, dass man ihm eben genau das verbieten kann, gerade weil es im Gesetz steht.
(@Marcel: Ich hab Dir den Thread gesucht, die Stelle in der STVO such Dir bitte selber. Wird auch in dem anderen Thread ein paar mal zitiert, soweit ich mich erinnere...)
Achja, in dem Thread ist ziemlich am Anfang müsste auch ein Posting von mir sein, wo ich genau so ungläubig reagiert hab wie Marcel, weil ich sowas nicht glauben konnte. Erst als Henry mit Gerichtsentscheiden aufwarten konnte, hat er mich überzeugt.
Grüße,
Tom
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- Volker1959
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Ne, daß weiss ich auch nicht!volker, bist du dir sicher, das die dauer-sondergenehmigung dann auch für andere bundesländer gilt/anerkannt wird?
Ich brauche die Genehmigung ja nicht, weil ich, wenn ich am Sonntag vom Turnier komme, die Wohnkabine drauf habe! :k_lachkrampf :k_lachkrampf :k_green8
Chevy + Camp 8L
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jetzt zu meinem Fall, oder auch Beispiel.
War mit meinem L mit Anhänger (2000kg Doppelachse und 3 Meter lang) am Sonntag auf der A7 Richtung Würzburg unterwegs. An einem Parplatz kam die Kelle. Polizei und BAG. Erste Reaktion der Polizei, hi hi Sonntagsfahrverbot. Ich Grins und Fahrzeugschein rausgelangt. Siehe da, PKW Zulassung. Polizei nicht ganz sicher, Gefunkt und beim Kollegen der BAG nachgefragt und siehe da, alles in Ordnung. Aussage der Polizei und BAG, der L ist ein PKW mit Anhänger. Also, NIX Sonntagsfahrverbot.
Oder wollt Ihr jetzt behaupten: Die Autobahnpolizei, BAG und die Dienststelle der Polizei haben alle keine Ahnung?
Gruß
Locke :k_s_cool
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