Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
18 Jahre 6 Monate her #60216
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
Redneck antwortete auf Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
@ Marcel:
Uneinsichtig bleiben wird Dir im Falle des Falles nichts nützen, das kann ich Dir jetzt schon mal versichern.
Wenn Du Deinen Strafzettel für Falschparken nicht bezahlst, bekommst halt irgendwann unangenehme Post, es kommen noch Bearbeitungsgebühren drauf, bezahlen mußt Du trotzdem. So ist das auch hier, nur mit dem Unterschied, daß die Dich an der Weiterfahrt mit Anhänger hindern werden (und können!), ob Du nun einsichtig bist oder nicht!
Für solche Fälle gibt es ja die Ausnahmegenehmigungen. Wenn man die öfter im Jahr braucht, kann man ja auch eine Jahresgenehmigung kaufen, kostet um die 200 Euro. Ob das jetzt Geldabzocke ist oder nicht, lassen wir hier mal außer Acht.
Tatsache ist aber, daß wir eben als Pickupfahrer diesen Nachteil haben, den es schon immer gab, der aber in vergangenen Jahren eher großzügig gehandhabt wurde. Jetzt hat man halt die Beamten vielerorts darauf "sensiblilisiert"...
Wer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von LKW und Anhänger umgehen möchte, der muß eben entweder diese Genehmigung kaufen oder das Fahrzeug zum PKW ummelden.
Hat man das getan, schreien die meisten dann schon wieder, wenn der Steuerbescheid kommt ----> nämlich PKW, also Hubraumsteuer! Es gibt immer irgendwo was auszusetzen, aber ich finde, wem das nicht paßt, der muß halt ein anderes Auto kaufen! Man kann sich eben nicht überall die Rosinen rauspicken, sorry für die harten Worte, aber das ist nun mal meine Meinung!
@ Locke:
Mittlerweile haben die Kontrollorgane schon eine Ahnung davon, kenne genügend Polizisten, die haben auch ihre Dienstbesprechungen, und bekamen vielerorts eine sehr genaue Beschreibung der Sachlage! Also, darauf vertrauen, daß die keine Ahnung haben, würde ich heutzutage nicht mehr...
Aber so, wie es bei Dir gelaufen ist, ist es meines Erachtens auch richtig! Der Beamte richtet sich nach dem, was in den Papieren steht, und nicht nach irgendeinem fadenscheinigen äußeren Erscheinungsbild... (was wir ja bekanntermaßen auch schon hatten).
Gruß, Jürgen
Uneinsichtig bleiben wird Dir im Falle des Falles nichts nützen, das kann ich Dir jetzt schon mal versichern.
Wenn Du Deinen Strafzettel für Falschparken nicht bezahlst, bekommst halt irgendwann unangenehme Post, es kommen noch Bearbeitungsgebühren drauf, bezahlen mußt Du trotzdem. So ist das auch hier, nur mit dem Unterschied, daß die Dich an der Weiterfahrt mit Anhänger hindern werden (und können!), ob Du nun einsichtig bist oder nicht!
Für solche Fälle gibt es ja die Ausnahmegenehmigungen. Wenn man die öfter im Jahr braucht, kann man ja auch eine Jahresgenehmigung kaufen, kostet um die 200 Euro. Ob das jetzt Geldabzocke ist oder nicht, lassen wir hier mal außer Acht.
Tatsache ist aber, daß wir eben als Pickupfahrer diesen Nachteil haben, den es schon immer gab, der aber in vergangenen Jahren eher großzügig gehandhabt wurde. Jetzt hat man halt die Beamten vielerorts darauf "sensiblilisiert"...
Wer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von LKW und Anhänger umgehen möchte, der muß eben entweder diese Genehmigung kaufen oder das Fahrzeug zum PKW ummelden.
Hat man das getan, schreien die meisten dann schon wieder, wenn der Steuerbescheid kommt ----> nämlich PKW, also Hubraumsteuer! Es gibt immer irgendwo was auszusetzen, aber ich finde, wem das nicht paßt, der muß halt ein anderes Auto kaufen! Man kann sich eben nicht überall die Rosinen rauspicken, sorry für die harten Worte, aber das ist nun mal meine Meinung!
@ Locke:
Mittlerweile haben die Kontrollorgane schon eine Ahnung davon, kenne genügend Polizisten, die haben auch ihre Dienstbesprechungen, und bekamen vielerorts eine sehr genaue Beschreibung der Sachlage! Also, darauf vertrauen, daß die keine Ahnung haben, würde ich heutzutage nicht mehr...
Aber so, wie es bei Dir gelaufen ist, ist es meines Erachtens auch richtig! Der Beamte richtet sich nach dem, was in den Papieren steht, und nicht nach irgendeinem fadenscheinigen äußeren Erscheinungsbild... (was wir ja bekanntermaßen auch schon hatten).
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
18 Jahre 6 Monate her #60217
von Marcel
Marcel antwortete auf Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
also ich finde es kein problem einen pickup als pkw in der versicherung und steuer zu haben.
klar bezahl ich steuer mehr aber dafür kostet mich der neue L200 mit vollkaskoversicherung (sb300 vollkasko ohne sb teilkasko). im jahr nur 499 euro und das ist nicht die günstigste versicherung (bin bei der fahrlehrer) bei der DA Direkt würder er nur 399€ kosten vollkasko. also ist das eher günstiger ihn als pkw zu versichern !
klar bezahl ich steuer mehr aber dafür kostet mich der neue L200 mit vollkaskoversicherung (sb300 vollkasko ohne sb teilkasko). im jahr nur 499 euro und das ist nicht die günstigste versicherung (bin bei der fahrlehrer) bei der DA Direkt würder er nur 399€ kosten vollkasko. also ist das eher günstiger ihn als pkw zu versichern !
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
18 Jahre 6 Monate her #60220
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
Redneck antwortete auf Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
18 Jahre 6 Monate her #60224
von Henry
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
Henry antwortete auf Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
Doppelkabine oder ClubCab?Locke schrieb: Aussage der Polizei und BAG, der L ist ein PKW mit Anhänger.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
18 Jahre 6 Monate her #60230
von Richard
Ich würde es auch wie Marcel machen. In meinem Schein steht PKW, also kann ich Sonntags mit Anhänger fahren.
Über die ganzen Wenn und Aber könnte man ja noch Seiten verfassen, doch lasst uns diese Frage mal weiterreichen an die Polizisten, die hier im Forum angemeldet sind.
Wie handelt Ihr in solchen Fällen?
Diejenigen, die sich hier nicht über ihren Berufsstand outen wollen, können mir die Antworten gerne per PN zukommen lassen, ich werde diese dann hier anonym veröffentlichen.
Danke!
Gruß
Richard
Richard antwortete auf Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
Die Frage ist irrelevant. Ich habe bisher nur Doka's kennengelernt, die auf PKW umgeschrieben, ClubCabs keine, ausserdem wäre das ganz schön blöd, weil diese noch weitestgehend von den FA's als LKW versteuert werden..Doppelkabine oder ClubCab?
Ich würde es auch wie Marcel machen. In meinem Schein steht PKW, also kann ich Sonntags mit Anhänger fahren.
Über die ganzen Wenn und Aber könnte man ja noch Seiten verfassen, doch lasst uns diese Frage mal weiterreichen an die Polizisten, die hier im Forum angemeldet sind.
Wie handelt Ihr in solchen Fällen?
Diejenigen, die sich hier nicht über ihren Berufsstand outen wollen, können mir die Antworten gerne per PN zukommen lassen, ich werde diese dann hier anonym veröffentlichen.
Danke!
Gruß
Richard
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
18 Jahre 6 Monate her #60235
von Booner
Booner antwortete auf Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
Servus mitteinand,
warum meinen nur so viele, Polizisten sprechen immer wahres Gesetz und haben die Weisheit resp. das Gesetz mit Löffeln gefressen?!?
Die wissen oftmals auch nicht genau, wie das Gesetz nun auszulegen ist.
Bestes Beispiel: Mich hat mal ein Polizist aufgehalten und behauptet, ich dürfe nur 80km/h fahren, weil in meinem Schein LKW steht. Den hab ich dann mal ganz freundlich darauf hingewiesen, dass die STVZO nicht wirklich viel mit der STVO zu tun hat und in letzerer die Höchstgeschwindigkeit mit dem zul. Gesamtgewicht gekoppelt ist und nicht mit der Zulassungsart.
Nicht mal Richter sind sich anscheinen einig, wie das Sonntagsfahrverbot auszulegen ist.
Für mich ist das einfach nur ein gutes Beispiel deutscher Regulierungswut... *kotzenkönnt*
Was aber gut zu wissen ist, wie die Polizisten es im Einzelfall auslegen. Dumm nur, dass einem die Info nicht wirklich weiter hilft, wenn man selbst mal betroffen ist.
Grrrrrrüße,
Tom
PS: Man sollte mal einen Informations-Thread erstellen, in dem man alle Infos zu diesem Thema zusammenfasst. Den anderen Thread liest ja nicht wirklich einer komplett durch... Studenten mit zuviel Zeit anwesend? hehehehehe
warum meinen nur so viele, Polizisten sprechen immer wahres Gesetz und haben die Weisheit resp. das Gesetz mit Löffeln gefressen?!?
Die wissen oftmals auch nicht genau, wie das Gesetz nun auszulegen ist.
Bestes Beispiel: Mich hat mal ein Polizist aufgehalten und behauptet, ich dürfe nur 80km/h fahren, weil in meinem Schein LKW steht. Den hab ich dann mal ganz freundlich darauf hingewiesen, dass die STVZO nicht wirklich viel mit der STVO zu tun hat und in letzerer die Höchstgeschwindigkeit mit dem zul. Gesamtgewicht gekoppelt ist und nicht mit der Zulassungsart.
Nicht mal Richter sind sich anscheinen einig, wie das Sonntagsfahrverbot auszulegen ist.
Für mich ist das einfach nur ein gutes Beispiel deutscher Regulierungswut... *kotzenkönnt*
Was aber gut zu wissen ist, wie die Polizisten es im Einzelfall auslegen. Dumm nur, dass einem die Info nicht wirklich weiter hilft, wenn man selbst mal betroffen ist.
Grrrrrrüße,
Tom
PS: Man sollte mal einen Informations-Thread erstellen, in dem man alle Infos zu diesem Thema zusammenfasst. Den anderen Thread liest ja nicht wirklich einer komplett durch... Studenten mit zuviel Zeit anwesend? hehehehehe
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: OffRoad-Ranger
Ladezeit der Seite: 0.061 Sekunden