Zulassung als PKW
- quattro
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Aber ich meinte die typische Brennholzanhängerfahrt am Sonntag.
Darauf bezog sich das Urteil.
3,0LS,Carryboy-Hardt.,265/75er
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- nitrox
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Also für mich lohnt sich auf jeden Fall eine Ummeldung auf PKW nicht, bin mit LKW gut 400 € billiger im Jahr.
Und die 2 mal im Jahr wo ich Brennholz 2 km über die Strasse fahren muß kann ich das auch Samstags oder ich nehme das Risiko in kauf
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- tiefsee
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Es ist mir wichtig das das FA den Wagen auf jeden Fall als LKW einstuft. Ansonsten müsste ich ja den Wagen mit der 1% Regelung (PKW) Privat Nutzung versteuern, oder ein Fahrtenbuch führen.
Kann ich vor dem Kauf mein Finanzamt anschreiben und nach der Einstufung fragen ?
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- Elki
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ich dachte für solche Sachen ist wichtig, was als verkehrsrechtliche Zulassung in den Papieren steht, und nicht, was das Finanzamt macht... das sind 2 paar Stiefel. Einen Doppelkabiner kriegst Du nur hubraumbesteuert, egal, was in den Papieren steht.
Ohne Gewähr, aber das solltest Du sicher rausfinden!
Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck

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- flamingo
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Du kannst auch anrufen...
Hast dann aber nicht's schriftliches.
Frage den zuständigen Sachbearbeiter,wie der die Lage sieht.
Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein.
Bin wegen Technischer Änderungen zum zuständigen Prüfer gefahren,der das auch abnimmt,der hat mir dann gesagt wie das soll.
Hab mich aber für evtl. Einwände vorher ein wenig schlau gemacht.Da jeder Prüfer eine andere meinung hat.
Bin dann mit seiner Unterschrift wieder weg.
Ganz easy...
Torsten
Gruß Torsten
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- nitrox
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tiefsee schrieb: Hallo ich bin neu hier, ich würde gerne einen Magnum als "Firmenwagen" in meinen Baubetrieb zulegen .
Es ist mir wichtig das das FA den Wagen auf jeden Fall als LKW einstuft. Ansonsten müsste ich ja den Wagen mit der 1% Regelung (PKW) Privat Nutzung versteuern, oder ein Fahrtenbuch führen.
Kann ich vor dem Kauf mein Finanzamt anschreiben und nach der Einstufung fragen ?
Ob du das Fahrzeug voll als Firmenfahrzeug ohne 1% reglung laufen lassen kannst hängt in erster Linie davon ab was du sonst noch in deinem Fuhrpark hast.
Privater PKW der vom Wert her deutlich höher ist ist pflicht, sonst geht das Finanzamt automatisch davon aus das du privat mit dem hochwertigern Fahrzeug fährst.
Im Brief steht auch beim doppelkabiner LKW, und die Besteuerung nach Hubraum oder GEwicht hat nicht mit der Firmenwagenreglung 1% zu tun, dein Steuerberater kann dir da eher Auskunft geben.
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