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L200 Totalschaden wegen Rahmenverbiegung durch Überlastung
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Wurde mit der montierten Kabine zur Inspektion gebracht. Dort wurde eine überspannte Feder festgestellt. Das Fahrzeug als nicht fahrtauglich (verkehrsunsicher) deklariert.
Die üblichen Diskussionen. Wiegeprotokoll wurde erstellt. Kabine reisefertig 400 KG, bei perfekter Lastverteilung (was auch sonst - hab ich doch ausgebaut

Dennoch soll die Kabine schuld sein...
Da es rechtlich/pressetechnisch noch nicht ganz gegessen ist das Thema, kann ich hierzu leider noch nicht alles erzählen.
Nur so viel: Mitsubishi meint inzwischen es wäre doch innerhalb der Toleranzen, gibt mir aber im gleichen Atemzug Adressen von Federherstellern...
Die spinnen

Ansonsten steht auch noch einiges in der Rubrik: Erfahrungen mit dem L200
War mein erster und letzter Mitsubishi...
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Dein Fahrzeug hat ein max. zulässiges Gesamtgewicht von: xxxx Kg
Max. zulässige Vorderachslast von: xxxx Kg
Max. zulässige Hinterachslast von: xxxx Kg
Stimmt`s?
Wenn Du mit Deinem voll aufgerödeltem Wagen auf die Wage fährst, ist dann auch nur ein einziger dieser Werte nicht mehr im zulässigen Bereich?
Wenn JA - dann biste selber Schuld



Gruss und viel Erfolg - Jürgen
Gruss - Jürgen
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Die Kabine wiegt 400 Kg fahrbereit (gewogen)!
Es bleiben 450 Kg Zuladung noch übrig!!
Exkab war nun schon das leichteste, was zu bekommen war.
Leichter geht nicht.
Rechnung an Mitsubishi schicken... schön wäre es.
Ansprechpartner bleibt rein rechtlich eh der Händler.
Das Thema ist noch nicht beendet

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was sollman genau lesen, wenn du nicht alle Werte hinschreibst.
Was nützen dir 450kg übrige Zuladung, wenn die Vorderachse zB mit 20kg überlastet ist.
Deshalb war von Jürgen die simple Frage nach den zulässigen und tatsächlichen Achslasten

Werner
...als Tip von mir:
Beende den Rechtsstreit (das spart Nerven), laß die Blattfedern wie sie sind und kauf dir für 600€ eine Zusatzluftfeder.
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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Werner
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was heißt überspannte Feder ? Steht diese am Anschlaggummi an oder ist da noch ein Zentimeter Luft?
Werner
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Werner
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Holstensystem schrieb: Bitte genau lesen:
Die Kabine wiegt 400 Kg fahrbereit (gewogen)!
Es bleiben 450 Kg Zuladung noch übrig!!
Exkab war nun schon das leichteste, was zu bekommen war.
Leichter geht nicht.
Rechnung an Mitsubishi schicken... schön wäre es.
Ansprechpartner bleibt rein rechtlich eh der Händler.
Das Thema ist noch nicht beendet
... na, wo ist denn dann das Problem

Das erscheint mir alles sehr undurchsichtig. Einzig die Exkab mit 400 Kg ist vollkommen OK!
Also nochmal:
Wie hoch sind die Achslasten mit Kabine und Personen vorne und hinten tatsächlich, welche Werte sind ab Werk eingetragen.
Ich bin auf Deine Antwort gespannt

Gruss - Jürgen
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Bei der Inspektion ist das Fahrzeug wegen Überspannung der Federn und einem dementsprechenden Fahrverhalten als nicht verkehrssicher eingestuft worden - NICHT wegen Überladung.
Die Federn halten eine DAUERBELASTUNG mit dem angegebenen zulässigen Gesamtgewicht (oder sogar deutlich weniger - 400 kg Kabine + 2 Personen + Gepäck = 650 Kg Zuladung) nicht aus. Der überspannte Zustand der Feder bleibt auch OHNE Zuladung. Auch unbelastet hängt das Fahrzeug links deutlich runter.
Es hat NICHTS mit einer Überladung zu tun.
Jetzt verstanden?
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Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck

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Da wäre meiner ja schon längst auseinandergebrochen.
Gruß Flo
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Holstensystem schrieb: (noch mal zusammengefasst)
Bei der Inspektion ist das Fahrzeug wegen Überspannung der Federn und einem dementsprechenden Fahrverhalten als nicht verkehrssicher eingestuft worden - NICHT wegen Überladung.
Die Federn halten eine DAUERBELASTUNG mit dem angegebenen zulässigen Gesamtgewicht (oder sogar deutlich weniger - 400 kg Kabine + 2 Personen + Gepäck = 650 Kg Zuladung) nicht aus. Der überspannte Zustand der Feder bleibt auch OHNE Zuladung. Auch unbelastet hängt das Fahrzeug links deutlich runter.
Es hat NICHTS mit einer Überladung zu tun.
Jetzt verstanden?
Jetzt hab ich`s verstanden

Meine Antwort:
Das Fahrzeug erfüllt nicht die Anforderungen die an ein/jedes Fahrzeug gestellt werden können - WANDLUNG = Rückabwicklung des Kaufvertrages!
Und wenn sie nicht willig sind, dann mit "Gewalt", also Anwalt und Presse! Oh, die würden mich kennen lernen :k_green1 :k_s_box :k_soccer3
Viel Erfolg!
Gruss - Jürgen
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