L200 Totalschaden wegen Rahmenverbiegung durch Überlastung

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07 Jan 2010 18:01 #21 von Holstensystem

Flo schrieb: Ha ha ein ganz ganz schlechter Witz.
Da wäre meiner ja schon längst auseinandergebrochen.

Gruß Flo


Schlechter Witz - dachte ich auch...
Hat aber nichts mit dem Rahmen zu tun, von wegen auseinanderbrechen.
So schwer ist das ganze nicht. Kann der Rahmen problemlos ab.

Mitsubishis Position ist aber auch: alles innerhalb der Toleranzen (die nie gemessen wurden und es laut Meister auch keine gibt)

Jetzt wird es eben schwierig mit der Wandlung - ist es innerhalb irgendwelcher Toleranzen, oder wie vom Meister angegeben nicht mehr guten Gewissens zu bewegen? :?:
Alle sind der Meinung: mit verstärkten Federn stellt es kein Problem mehr dar, nur ich will die nicht aus eigener Tasche bezahlen, solange ich mich innerhalb der zulässigen Zuladung befinde.
Und da beginnt das Problem - Rechtsstreit mit unbekanntem Ausgang wagen...? :roll:

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07 Jan 2010 18:19 #22 von Cybister
Hast Du mal einen TÜVler draufschauen lassen? Wenn der Dir attestiert, dass Du *so* nicht fahren darfst, sind die Herrschaften bei Mitzibitzi im Zugzwang, oder?

Gruss,
Michael

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08 Jan 2010 15:24 #23 von Holstensystem
Gesprochen habe ich schon mit einem Prüfer - ist nicht so einfach. Nur draufschauen reicht nicht. Irgendwelche statischen und dynamischen Tests, messen, auswerten. Letztendlich ein Gutachten, was auch gerichtlich verwertbar wäre. Kostet: 300 - 500 Euro. Dafür bekomme ich dann aber auch schon verstärkte Federn.
Seine persönliche Meinung nach oberflächlicher Betrachtung war: grenzwertig. Ausgang ungewiss. Wird aber zukünftig natürlich nicht besser werden.
War eben auch nicht hilfreich - nix halbes, nix ganzes. :evil:
Einzige Möglichkeit wäre, wenn ich nachweise, dass ich den Wagen nur für die Nutzung mit Kabine gekauft habe und dieses dem Händler bekannt war. Dann gäbe es es hier die Möglichkeit rechtlich einzugreifen. Daher hatte ich mich in dem Thread zu Wort gemeldet. Denn das Gericht hat den Händler des anderen L200 vor allem deswegen (Eigenschaftszusicherung durch den Händler) verurteilt den Kauf rückabzuwickeln - zu wandeln.
Vielleicht sollte ich mir eine schwerere Kabine zulegen, dann wird es wohl deutlicher :twisted:

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08 Jan 2010 17:46 #24 von Explorer II

Holstensystem schrieb: Du hast am 26.12.09 folgendes geschrieben: Die haben mir schriftlich gegeben, das mein L200 mit der 400Kg Exkab Kabine auf dem 1 1/2 Kabiner bereits überladen und nicht mehr verkehrstauglich sei.


Wenn Du diese Aussage schriftlich hast, solltest Du Erfolg haben. Ob dazu gleich ein Anwalt nötig ist, ist noch die Frage.

Welche Ladung Du transportierst - Korbflaschen für Wein, wie im Prospekt, oder eine kleine Kabine, ist zunächst mal völlig egal - Beides ist Fracht, bzw. Ladung! Und dafür hat ihn Mitsu ja schließlich gebaut!

Ich habe insg. 3x ein Auto erfolgreich - ohne Anwalt - gewandelt. Es kommt nur darauf an den "Ton" zu treffen wenn man korrespondiert :twisted: :twisted: :twisted:

Ich habe das so gemacht:

1.Schreiben an Mitsu...

Sehr geehrte....

das von ihnen importierte und an mich gelieferte FZ erfüllt nicht die im Prospekt zugesicherten Eigenschaften .... Zuladung wird nicht erfüllt.
Das FZ wird bei der von mir gewünschten Zuladung weder im Gesamtgewicht, noch bei den Achslasten bis an die zugelassenen Grenzen ausgenutzt. (Beifügen Wiegekarte)
Trotzdem wird von einem Vertragshändler etc. bestätigt - FZ nicht verkehrstüchtig (Kopie des Schreiben das Du hast).
Da ich als endverbraucher nicht über die nötigen Fachkenntnisse eines Ing. für Fahrzeugbau verfüge, werde ich, sofern Sie die Situation nicht zu meine Zufriedenheit (Neuwagen od. Wandlung/Geld zurück) klären können, an einschlägig bekannte Medien wenden, mit der Bitte um Hilfe etc.
2. Jetzt fügst Du in Kopie ein fix und fertiges Schreiben in dem Du die Situation schilders bei, dass einmal an die OFF-Road und einmal an die Autobild-Allrad adressiert ist, evtl. auch eines an die Au-Mo-Sp. In diesen wortgleichen Schreiben weist Du auf die Gefahr des Mitsu hin, mit der Bitte deine Erfahrungen an die Leser weiterzugeben bzw. bei zukünftigen Testwagen auf die "Ladungssituation" in Vergleichstests einzugehen. Jeweils eine Kopie des Schreibens und der Wiegekarte beifügen!

Setze Mitsu eine Frist, an der Du die schreiben an OR und AA abschickst, falls Du keine aussagekräftige Antwort erhälst.

Da fällt mir ein: Der L200 Dauertestwagen in der OR stand auch schief - erst mit einem Sonderfahrwerk stand er annähernd gerade. An die Details erinnere ich mich aber jetzt nicht mehr genau.

Ganz sicher wird sich Mitsu-D gaaaanz schnell bei Dir melden :twisted:

Mit dem Vertagshändler verhandelst Du überhaupt nicht! Dem wird schon von "oben" gesagt, was er zu tun hat :?

Die Schreiben alle mit Einschreiben verschicken, falls doch noch ein Anwalt benötigt wird.

Noch ein paar Fragen:

1. Ist das der ganz neue L200 "Osterei"?
2. Neuwagen/TZ?
3. Noch Garantie?
4. Hattest Du gleich geplant ne Kabine drauf zu setzen?
5. Ist Die Exkab auf Maß für Dein Auto gebaut worden? - Die passt ja nicht so mir nix dir nix auf einen anderen PU! (Schadenersatz?)

Gruss - Jürgen

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08 Jan 2010 18:18 #25 von Holstensystem
Danke für die Tipps. Werde ich mal angehen.
Wenn ich so nachdenke, war der Inhaber des Autohauses auch etwas entsetzt, als ich mit ihm sprach und erzählte, dass mir der Meister schriftlich die verkehrsuntauglichkeit bescheinigt hatte (auf dem Inspektionsprotokoll).
Fahrzeug hat "natürlich" noch Garantie (KA0T). War ein Neuwagen, vom Vertragshändler.
Kabine war schon fest geplant, hatte ich sogar mit dem Verkäufer durchgesprochen - natürlich sei es der perfekte Wagen für den Zweck...
Ich habe vielleicht sogar Mails wo dieses erwähnt ist - werde mal suchen.
(war ja nicht das einzige, was schief lief)
Kabine ist genau auf das Fahrzeug zugeschnitten...

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08 Jan 2010 23:47 #26 von Explorer II
Ich halte Dir die Daumen!
Erwehre Dich Deiner Haut - es ist/war DEIN Geld!

Gruss - Jürgen

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