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KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
16 Jahre 2 Monate her #90255
von mawgly
Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!
mawgly antwortete auf KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
@jürgen
klar könnte ich das machen, das kennzeichen hab ich mir auch aus genau dem grund notiert. aber, anders als der herr sachbearbeiter, benutze ich meinen kopf zum denken. wenn ich ihn mit diesem baugleichen fahrzeug konfrontiere, wird er ganz einfach ablehnen und aus gründen der von dir genannten gleichbehandlung dem anderen die steuer raufsetzen. das will ich dem mann nicht antun, der war wirklich sehr nett. das der L von ihm die gewichtsbesteuerung hat, liegt daran das der wagen seit dem neukauf 1993 in seiner hand ist und nie ab oder umgemeldet wurde; damals war das halt noch so. ich würde also nur schlafende hunde wecken und dem anderen schaden.
aber eins tröstet mich. wie sich bei einem frustbier gestern im kneipengespräch rausgestellt hat, ist mein sachbearbeiter der ex-schwager eines bekannten. der sagt, das ist ein arschloch- scheint was dran zu sein. :lol:
@elke
der historische willen war doch ursprünglich, die grossen geländewagen zu kriegen. mir erschliesst sich auch nicht, warum jemand mit nem pajeiro oder patrol mit gewichtsbesteuerung rumfahren sollte. anders bei einem pickup; so ein fahrzeug ist und bleibt vom konzept her ein transportfahrzeug. wenn jemand einen amipickup mit 8,5 liter hubraum fahren will und nur zur eisdiele, dann ist es wieder in ordrnung,wenn es ein longbed ist? da stimmt doch was nicht!
die kriterien sollten doch sein, ob das fahrzeug entsprechend genutzt wird oder nicht. also zum beispiel als firmenfahrzeug oder so. das wird ja zur zeit völlig ausser acht gelassen.
und ausserdem; was sollen diese bescheuerten auflagen? die einzig nachvollziehbare ist das austragen der sitze. aber wofür zum teufel muss ich die scheiben verblechen?die gurtpunkte verschweissen?(musste ich noch nicht; kommt als nächstes?) diese scheiss-trennwand- für was ist die gut? es gibt lkw`s die keine haben, ducato z.b. theoretisch darf ich ja für die lkw-zulassung nicht mal mein hardtop draufschrauben, weil die ladefläche dann unter 1 meter hoch ist! was für ein kasper hat sich nur diesen mist ausgedacht? das ist das unfertigste gesetz, das ich kenne. eigentlich dachte ich mal (früher) die denken nach bevor sie sowas verabschieden. nicht weil es mich negativ betrifft- einfach weil es quatsch ist und unterschiedlich ausgelegt wird weil es so schwammig ist das es keiner richtig versteht.
klar könnte ich das machen, das kennzeichen hab ich mir auch aus genau dem grund notiert. aber, anders als der herr sachbearbeiter, benutze ich meinen kopf zum denken. wenn ich ihn mit diesem baugleichen fahrzeug konfrontiere, wird er ganz einfach ablehnen und aus gründen der von dir genannten gleichbehandlung dem anderen die steuer raufsetzen. das will ich dem mann nicht antun, der war wirklich sehr nett. das der L von ihm die gewichtsbesteuerung hat, liegt daran das der wagen seit dem neukauf 1993 in seiner hand ist und nie ab oder umgemeldet wurde; damals war das halt noch so. ich würde also nur schlafende hunde wecken und dem anderen schaden.
aber eins tröstet mich. wie sich bei einem frustbier gestern im kneipengespräch rausgestellt hat, ist mein sachbearbeiter der ex-schwager eines bekannten. der sagt, das ist ein arschloch- scheint was dran zu sein. :lol:
@elke
der historische willen war doch ursprünglich, die grossen geländewagen zu kriegen. mir erschliesst sich auch nicht, warum jemand mit nem pajeiro oder patrol mit gewichtsbesteuerung rumfahren sollte. anders bei einem pickup; so ein fahrzeug ist und bleibt vom konzept her ein transportfahrzeug. wenn jemand einen amipickup mit 8,5 liter hubraum fahren will und nur zur eisdiele, dann ist es wieder in ordrnung,wenn es ein longbed ist? da stimmt doch was nicht!
die kriterien sollten doch sein, ob das fahrzeug entsprechend genutzt wird oder nicht. also zum beispiel als firmenfahrzeug oder so. das wird ja zur zeit völlig ausser acht gelassen.
und ausserdem; was sollen diese bescheuerten auflagen? die einzig nachvollziehbare ist das austragen der sitze. aber wofür zum teufel muss ich die scheiben verblechen?die gurtpunkte verschweissen?(musste ich noch nicht; kommt als nächstes?) diese scheiss-trennwand- für was ist die gut? es gibt lkw`s die keine haben, ducato z.b. theoretisch darf ich ja für die lkw-zulassung nicht mal mein hardtop draufschrauben, weil die ladefläche dann unter 1 meter hoch ist! was für ein kasper hat sich nur diesen mist ausgedacht? das ist das unfertigste gesetz, das ich kenne. eigentlich dachte ich mal (früher) die denken nach bevor sie sowas verabschieden. nicht weil es mich negativ betrifft- einfach weil es quatsch ist und unterschiedlich ausgelegt wird weil es so schwammig ist das es keiner richtig versteht.
Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!
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16 Jahre 2 Monate her #90260
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
Redneck antwortete auf KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
Servus!
Daß Du bei der Sache den anderen nicht mit reinziehen möchtest und keine schlafenden Hunde wecken willst, ist sehr löblich von Dir!
Trotzdem ist es eine Sauerei!
Das Verblechen ist absoluter Quatsch, mir hat noch nie jemand eine Gesetzesstelle gezeigt, wo das festgehalten ist! Das kann nur so ein Artikel zu einer Verordnung zur Durchführungsverordnung
sein, also eher was internes. Aber was will man dagegen machen? Ich bin selbst Beamter und muß mich jeden Tag mit neuen Hirnrissigkeiten rumplagen!
Gesetzestexte und Verordnungen sowie Dienstanweisungen, die man auch nach dem x.ten Mal durchlesen nicht versteht! Gemacht von erbsenzählenden, nullcheckenden Menschen (mußte ein harmloseres Wort nehmen, das von mir zuerst verwendete Wort Korinthenk...er wollte nicht in den Text...)! Zu denen ich mich nicht zähle, sonst wäre ich begeistert davon...
Also reg Dich nicht über Sinn und Unsinn dieser Sachen auf, es bringt eh nix! Gerechtigkeit und Logik gibts woanders... Trotzdem würde ich mir diese Ungerechtigkeit bei zwei gleichen Autos nicht gefallen lassen!
Mitfühlende Grüße, Jürgen
Daß Du bei der Sache den anderen nicht mit reinziehen möchtest und keine schlafenden Hunde wecken willst, ist sehr löblich von Dir!
Das Verblechen ist absoluter Quatsch, mir hat noch nie jemand eine Gesetzesstelle gezeigt, wo das festgehalten ist! Das kann nur so ein Artikel zu einer Verordnung zur Durchführungsverordnung
Also reg Dich nicht über Sinn und Unsinn dieser Sachen auf, es bringt eh nix! Gerechtigkeit und Logik gibts woanders... Trotzdem würde ich mir diese Ungerechtigkeit bei zwei gleichen Autos nicht gefallen lassen!
Mitfühlende Grüße, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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16 Jahre 2 Monate her #90280
von Leopard55
Endlich wieder V8 Musik.....
Leopard55 antwortete auf KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
Hallo zusammen,
@Redneck: Das mit den Baugleichen Autos nicht gefallen lassen ist so ne Sache.Trifft nämlich bei mir auch zu und als ich meinen L200 Club Cab (1,5 Kabiner)vor 2 Jahren zugelassen habe und den Steuerbescheid bekam wollte ich mir das auch nicht gefallen lassen.
Seit 2 Jahren bin ich mit meinem Rechtsanwalt vorm Finanzgericht in Münster zugegen aber es tut sich nicht viel...nur bezahlen durfte ich schon mal...
Ich bin auch Beamter(Feuerwehr),aber so langsam wie die arbeiten,das habe ich noch nie erlebt.
Falls ich mal ein Urteil vor meinem ableben bekomme, werde ich es euch mitteilen.
Gruß aus dem Münsterland
Thomas
@Redneck: Das mit den Baugleichen Autos nicht gefallen lassen ist so ne Sache.Trifft nämlich bei mir auch zu und als ich meinen L200 Club Cab (1,5 Kabiner)vor 2 Jahren zugelassen habe und den Steuerbescheid bekam wollte ich mir das auch nicht gefallen lassen.
Seit 2 Jahren bin ich mit meinem Rechtsanwalt vorm Finanzgericht in Münster zugegen aber es tut sich nicht viel...nur bezahlen durfte ich schon mal...
Ich bin auch Beamter(Feuerwehr),aber so langsam wie die arbeiten,das habe ich noch nie erlebt.
Falls ich mal ein Urteil vor meinem ableben bekomme, werde ich es euch mitteilen.
Gruß aus dem Münsterland
Thomas
Endlich wieder V8 Musik.....
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16 Jahre 2 Monate her #90281
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelzer-4wheelers.com
Redneck antwortete auf KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
Servus Thomas!
Da kann man nur sagen, kein Wunder, daß keiner Beamte mag... :oops:
Gruß ins Münsterland, Jürgen
Kannst machen! Hoffentlich lebe ich nicht früher ab, denn das Urteil hätte mich ja schon interessiert!Falls ich mal ein Urteil vor meinem ableben bekomme, werde ich es euch mitteilen
Da kann man nur sagen, kein Wunder, daß keiner Beamte mag... :oops:
Gruß ins Münsterland, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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16 Jahre 2 Monate her #90290
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
@ll
Ich verstehe wirklich nicht, warum man in einem demokratischen Rechtsstaat so mit Leuten umgehen kann! Bezahlst du einen Strafzettel nicht, verfolgen sie dich bis nach Timbuktu. Setzt der Staat sich über geltendes Recht hinweg, oder friemelt schwachsinnige "Gesetze" zusammen, sollst du es erdulden und die Klappe halten.
Keiner ist unfehlbar, wenn aber zutage kommt, dass irgendetwas nicht nach Plan funktioniert, muss man es ändern.
Und schon gar nicht dürfte jeder kleine Finantbeamte Gott spielen dürften... Ist doch verrückt. :shock:
Ich verstehe wirklich nicht, warum man in einem demokratischen Rechtsstaat so mit Leuten umgehen kann! Bezahlst du einen Strafzettel nicht, verfolgen sie dich bis nach Timbuktu. Setzt der Staat sich über geltendes Recht hinweg, oder friemelt schwachsinnige "Gesetze" zusammen, sollst du es erdulden und die Klappe halten.
Keiner ist unfehlbar, wenn aber zutage kommt, dass irgendetwas nicht nach Plan funktioniert, muss man es ändern.
Und schon gar nicht dürfte jeder kleine Finantbeamte Gott spielen dürften... Ist doch verrückt. :shock:
Gruß aus Berlin - © Vaddi
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16 Jahre 2 Monate her #90296
von mawgly
Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!
mawgly antwortete auf KFZ Steuer + Antrag auf Gewichtsbesteuerung
so sehe ich das auch. ganz ehrlich, wenn der finanzielle aufwand nicht um ein vielfaches höher wäre wie der streitpunkt, ich hätte bereits am anfang geklagt. was mich ausserdem davon abgehalten hat war die tatsache das die kollegen von proallrad.de trotz guter vorbereitung und einer guten strategie vor gericht gescheitert sind. es kann und darf nicht sein, das dieses gesetz so unterschiedlich ausgelegt wird. der staat ist dazu verpflichtet seine gesetze so zu formulieren das die ausführenden organe diese auch gewissenhaft anwenden können. das ist hier nicht der fall- ich unterstelle hier auch keinem dieser beamten doofheit, ich gehe davon aus das sie nach bestem wissen und gewissen handeln. leider haben die richter am bundesfinanzgericht das nicht so gesehen. wohl auch ein wenig aus angst vor dem dann geschaffenen präzedenzfall nehme ich an. ich konnte mir so etwas wie das hier jedenfalls bisher nicht in diesem unserem lande vorstellen. normalerweise ist hier alles bis ins detail durchreglementiert.
Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!
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