Umschl?sselung

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09 Mär 2005 00:26 #31 von emef
emef antwortete auf Umschl?sselung
@ Angeliter Nordlicht

hallo,
also T?v-Eintragung ist auf Nachfrage bei T?v und GT? ohne Vorlage des original Gutachten der Fa. Scholz nicht m?glich.

Aber bei Deiner Bescheinigung hat sich der Pr?fer wohl vertan, denn Ziff. 28 ist Anh?ngelast gebremst und Ziff. 29 ungebremst und das finde ich doch etwas viel f?r den kleinen Wagen.

Gru? Marc

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13 Mär 2005 12:44 #32 von Angeliter Nordlicht
Angeliter Nordlicht antwortete auf Umschl?sselung
@emef

Hallo,

Erh?hung der Nutzlast von 990 kg auf 1040 kg:

Habe nun mal ein wenig gerechnet:

zu Ziffer 28:
max Zuggewicht 5530 kg - zul. Gesamtgew. 2880 = Anh?ngelast gebremst 2650 kg ???

zu Ziffer 29:
max Zuggewicht 3330 kg - zul. Gesamtgew. 2880 = Anh?ngelast ungebremst 450 kg ???

Das w?ren nun wieder realistische Werte.

Was nun stimmt???
F?r mich war die Erh?hung der Nutzlast auf ?ber eine 1 to entscheidend.

Gru? vom
Angeliter Nordlicht

Pickup fahren ist Fun :D !

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26 Mär 2005 23:44 #33 von bambiterrano
bambiterrano antwortete auf Umschl?sselung
also meiner ist als LKW versteuert und auch als LKW versichert
172,- Steuer und 777,-Versicherung mit 150 Teilkasko bei der Alten Leipziger. Hab im Internet ein makler angeschrieben , meine Versicherungstante kahm mit s?mtlichen erlassen nicht daran .Daf?r brauche ich auch nicht auf die Kilometer zu achten und kann soviel fahren wie ich will .

Meine Bezeichnung im FZS findet keine reine Autoversicherung in den unterlagen

gru? bernd

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21 Apr 2005 09:25 #34 von Doro
Doro antwortete auf Umschl?sselung
Hi Leute,

ich habe das ganze Theater jetzt schon zweimal hinter mir. Das erste mal mit nem Hilux :oops: hat das Finanzamt gewonnen.
Jetzt mit dem L bin ich auf der Siegerseite. Laut H?ndler hat Mitsubishi vor Jahren mal geklagt, weil sie z.B beim L Einfuhrsteuern f?r LKW l?hnen m?ssen und die Kunden dann aber nen PKW bezahlen m?ssen, Finanzamt Deutschand ist dann auf einen Vergleich gegangen, das Mitsubishi weiter LKW zahl und die K?ufer daher auch die g?nstige Steuer, gibt daher also kein Urteil. :cry:
LKW vs. PKW: Laut Info Polizei Hessen gilt Sonn- und Feiertags generell Fahrverbot f?r gespanne und ein Gespann ist ein LKW mit Anh?nger. Die einen Polis sagen erst ab 2 t H?ngerlast die anderen sager bei jedem H?nger. :?
Versicherung: Es gibt Versicherungen, die bieten f?r den LKW ne PKW Versicherung an, d?rfen die aber eigentlich nicht und es gibt Versicherungen die diese 1t Regelung mit der Ladung haben, haben n?mlich auch nicht alle.
Da ich viel mit H?nger insbesondere Pferdeh?nger mit Tieren gerade Sonntags unterwegs bin, hatte ich keinen Bock irgendwann mit nem gr?n-wei?en zu diskutieren und die Pferde auf Rasthof o.?. abzuladen. Ist n?mlich schon vorgekommen laut Presse.
Ich habe meinen zum PKW Ab- und wieder zum PKW-Kombinationsfahrzeug Auflasten lassen. Trotz unseres geistesgest?rten Finazamtes kein Problem. und glaubt mir, die kennen alle Tricks und sei es nur wie sie einen armen Steuerzahler in die Irre treiben. :twisted:

Ich habe also alle Vorteile die es Steuer und Versicherungstechnisch gibt, im ?brigen war die garant deutlich zu teuer, und darf jederzeit mit jeder Art von Anh?nger fahren.

Gru?

Doro

P.S. F?r interessierte seit mitte letzten Jahres gibt es ein geb?ndeltes Gutachten, das beide Schritte beinhaltet. War wohl die erste, die es so wollte. :D

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