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- LKW Sonntag Fahrverbot endlich geklärt !?!
LKW Sonntag Fahrverbot endlich geklärt !?!
- Bubawaschi
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wir fahren und keine Transporter.
Das gilt für uns nicht
Gelesen habe ich den Rest nicht da mir mein Genick weh tut
Grüße
Christian
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- Dynomike
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Auch wenn das Genick wehtut, GILT das auch für uns und man muß sich nicht lachend über den Boden rollen...
Pickups sind, wie Kleintransporter, in den allermeisten Fällen LKW. Und für diese gilt, egal wie schwer, mit Anhänger dran nach wie vor das Sonntagsfahrverbot. Dies wird von den Bundesländern noch immer unterschiedlich gehandhabt (Freizeit/Gewerbe), aber daran wird ja gerade gearbeitet, wie es in den vorangegangenen Beiträgen dieses Threads geschrieben steht.
Und nochmal: Auch wenn BE im Schein steht, ist das nach wie vor ein N1 oder N1G, also LKW.
Wenn er als PKW zugelassen ist, gilt obiges nicht.
Gruß, Jörg
PS: Falls Dein Beitrag lustig gemeint gewesen sein sollte, Christian, habe ich es nicht verstanden und bitte um Entschuldigung für meinen Mangel an Humor.
EDIT: @Grizzly: Harrharrharr!!!
いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...
Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.
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- Grizzly
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Irgendwo gibts ein Urteil wonach auch Pick-Ups (mit BE) unters Anhänger-Fahrverbot fallen, weil es sind ja schliesslich "Fahrzeuge zur Güterbeförderung" sprich: LKW.
Hab dazu auch mal einen Link gepostet, aber mag den nicht suchen, müsste im BE-Thread gewesen sein.
Naja.. sehs "positiv" dank BE zahlt man LKW-Steuer, dann kann man auch mitm Fahrverbot Leben, alles andere wäre irgendwie Rosinenpickerei und da mag der Staat bekanntlich keine Konkurrenz. (sprich: die ganzen BA Pick-Ups, die PKW-Steuer zahlen aber trotzdem nicht Sonntags Anhänger ziehen dürfen)
EDIT: Jörg war schneller, verdammt
Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd.
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- wolle081566
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Ferner habe ich eine Petition ins Leben gerufen, damit der Beschluss der Verkehrsminister im Jahr 2007 mal Bundeseinheitlich umgesetzt wird und keine Sache der Länder bleibt. Mit der Petition fordere ich, das der §30 geändert wird, das eine Bundeseinheitliche Regelung greift.
Wer mehr wissen möchte, darf mich gerne anschreiben.
Grüße Wolfgang
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lg,
Sonny
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Nehmt Euch größere Pickup´s (lange Ladefläche), dann braucht ihr keine Anhänger.
Egal ob gewerblich oder privat. Oder meldet Euren "SUV mit Rucksack" als PKW an.
PkW mit Anhänger ist zur privaten Nutzung am WE erlaubt.
Lkw Zulassung schreibt vor: Kein Anhängerbetrieb am WE.!
Ausnahmeregelungen hin und her.
Egal ob es ein VW Caddy oder ein Chevy K3500 ist, Selbst ein VW Bus fällt unter diese Regelung .
Man sollte sich beim Kauf vorher im Klaren sein was man will.
In diesem Zuge gehört die Gesetzgebung genau betrachtet.
Ich geh auch nicht zu meinem Bäcker, kaufe Brötchen , um am nächsten Tag hinzugehen: es hätten doch Brote sein müssen.
Schönes WE
Warum sollen meine Nachfahren mit Strom spielen? Wenn sie nicht einmal wissen wie man Holz bearbeitet.
mfg
d´r Micha
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- Schnaik
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wolle081566 schrieb: Ferner habe ich eine Petition ins Leben gerufen, damit der Beschluss der Verkehrsminister im Jahr 2007 mal Bundeseinheitlich umgesetzt wird und keine Sache der Länder bleibt. Mit der Petition fordere ich, das der §30 geändert wird, das eine Bundeseinheitliche Regelung greift.
Wer mehr wissen möchte, darf mich gerne anschreiben.
Grüße Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Du kannst Deine Petitionsbestrebungen einstellen. Die Novelle zur Änderung der VwV-StVO ist bereits innerhalb der Bundesländer abgestimmt und befindet sich als Gesetzesvorlage im parlamentarischen Geschäftsgang. Die notwendigen Anstimmungen im Bundestag werden im Herbst erwartet. Der Beschluss der VMK aus 2007 hat dort Eingang gefunden. Ebenfalls soll sich das Sonntagsfahrverbot dann nur noch auf gewerbliche Fahrten erstrecken.
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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- Schnaik
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Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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- EDK
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"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
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