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Ranger von LKW auf PKW ummelden
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02.04.2013
Tipps & und Termine
Kraftfahrzeugsteuer
Pickup-Fahrzeug: Lkw oder Pkw?
Bei der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung eines Pickup-Fahrzeugs als Pkw oder Lkw sind u. a. folgende Kriterien zu beachten:
● Bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist davon auszugehen, dass diese Kfz nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht.
● Bei Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt die Abgrenzung nach den allgemeinen Kriterien. Überwiegt die Ladefläche die Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet oder bestimmt ist.
● In die Berechnung der Ladefläche sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören auch Ausbeulungen im Laderaum, z. B. für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z. B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. August 2012, Aktenzeichen II R 7/11.
LG Christian
Rechtschreibfähler sind immer Tastaturfehler, die Schei... klemmt
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- REFO
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Die Umschreibung kostet 509 Euro netto zuzügl. Fracht ca. 9,50 Euro....So hat es mir venta-supply angeboten...
Also rd. 80,-€ billiger als bei Sk-handels-ag...

Beste Grüße
GERHARD
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- Tommes
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gomanca schrieb: Sport-,Freizeitanhänger und Wohnwagen sind von dem Sonntags Fahrverbot bundesweit aufgehoben.Sodass man mit einem Firmenwagen auch Sonntags in Deutschland keine Probleme bekommt und natürlich auch keinen Digi Tacho brauchst.
Markus
Ja aber dazu zählen halt keine eigenen Vermietanhänger die man zurück holt .
Und auch keine Autotransporter wenn man für ein Kumpel ein Auto abholen fährt was er gekauft hat .
Von daher ist PKW schon einfacher !
Bzw ist im Grunde es eh egal weil es keine genaue Regelung gibt wer was wann wie wo ist !
Von daher kann jeder gut gelaunte Polizist oder BAG Mitarbeiter im Grunde machen was er will .Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
Ganz egal was in den Papieren steht oder was für Steuern bezahlt werden

Mfg Tommes
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Im Inland mag ich damit wohl durchkommen.
haarliche Grüße
HEF! (Ralf) aus IN
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nun bin ich genau so schlau wie wie vorher

Ich würde gern ohne Probleme Europaweit an allen Tagen mit
einem Wohnwagen fahren.
Bis Dato war ich der Meinung das geht nur mit einem PKW





und somit zurück zu meiner Frage: Welcher

Grüße Ralf
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Ich fahre meinen Lux mit LKW Zulassung und Wohnwagen auch Sonntags, und ich habe noch keine Schwierigkeiten bekommen. Mein Nachbar ist Fahrleher, und der hat mir bestätigt, daß ich mit meiner Zulassung LKW auch Sonntags einen Wohnwagen ziehen
darf!!!!!!!!!!!!!!

Grüße aus dem Münsterland
Reinhard
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schaut doch auch mal über euren Tellerrand hinaus

Hier in Punkt 1.1.6 wird das Fahren mit Wohnwagen zumindest in NRW gestattet:
rovergarage.de/...t.pdf
Es gibt auch auflistungen wo für alle Bundesländer die entsprechenden Regeln beschrieben sind.
Nur soviel:
Der Spruch "Ich kenne jemanden, der jemanden kennt..." zieht bei einer Kontrolle vor Ort erst einmal nicht unbedingt. Da ist schon Überzeugungskraft gefragt.
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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NRW = kein Problem
RHLP= kann Anzeige und Stilllegung bis Sonntagabend 22Uhr bedeuten.
Das ist in meiner Familie passiert! Ich habe mit meiner Rechtschutzversicherung die Sachlage und den eventuell möglichen Schadenseintritt besprochen und habe da deren Unterstützung.
Sollte ich mal an einen Übellaunigen Polizisten geraten, der meine Schrieben und gesetzesauszüge nicht akzeptiert, dann werde ich das an Ort und Stelle hinnehmen müssen, aber den Vorgang sofort einem Fachanwalt fürs Verkehrsrecht übergeben. Die Versicherungen haben für solche Fälle richtig böse Spezialisten.
Ungeachtet dessen werde ich wieter versuchen die Ummeldung zum PKW hinzubekommen.
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Da hieß es dann, wollte ich den als LKW zulassen bitte innerhalb von 5 Tagen beim Finanzamt melden und das Fahrzeug gegebenenfalls vorführen (größe/ Höhe des Fahrzeuges/ Sitzplätze usw.) wenn nicht wäre das ganz normal als PKW, habe dann erstmal bei der Versicherung angerufen und mir 2 Angebote machen lassen (LKW vs. PKW)
Angemeldet ist er jetzt als PKW und bei meiner Versicherung als GELÄNDEWAGEN versichert.
Bin bei der BGV Versichert.
Ansonsten müsste ich zahlen:
KFZ Steuer : PKW
KFZ - Versicherung: LKW
Interressant:
www.autobild.de....html
Kinderraumwunder dank HardTop...
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Bin der Meinung, dass ich einen PKW gekauft habe und will von ihm das Gutachten.
10tagesfrist wurde am Freitag gestellt.
Eine gütliche Einigung scheint nach Ablauf nicht möglich zu sein.
Und die Ignoranten und Unfähigen bei Ford sind schuld!
haarliche Grüße
HEF! (Ralf) aus IN
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