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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
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Aber auf dem normalen Rechtswege passiert auch nichts mehr...abgeblockt und abgesägt!
Damals standen auch mehrere Kriterien zu Buche, um die Besteuerung Pkw/Lkw zu entscheiden.(u.a.Fahrwerk, Zuladung, Höchstgeschwindigkeit...)
Am Ende wurde nur auf dem Verhältniss Ladefläche/Kabine rumgeritten, obwohl Zitat: "alle Kriterien sind in ihrer Gesamtheit zu betrachten"
Das interessiert einfach keinen...
Wir kommen schon noch dahin, das die LkW nur noch 2 Sitze haben dürfen und sämtliche Umbaumaßnahmen ignoriert werden, denn nun spielts nur noch ne Rolle wofür bzw. wie das Auto gebaut wurde.
Naja...um brennende Reifen durch die Straßen zu rollen gehts uns noch zu gut.
Gruß
Frank
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- Vaddi
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Aber ich hoffe ja auf meine Argumentation in Sachen Gleichbehandlung. Wenn ein Fahrzeug überall als LKW behandelt wird, muss das auch für die Steuer gelten. Das gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Bundesrepublik! Mit einer LKW Eintragung hast du so viele Nachteile einem PKW gegenüber, das muss geregelt werden. Solange die das KraftStG diesbezüglich nicht grundlegend reformieren, wird es diesen Hick-Hack geben. Ein Fahrzeug ist das, als was es gebaut und klassifiziert wurde. Und man kann für ein und die selbe Sache nicht verschiedene Maßstäbe anlegen. Das war ja auch der Grund für die Petition.
Trotz allem bin ich zuversichtlich, irgendwas zu erreichen. Wenn nicht in 1. Instanz, dann vielleicht am BFH. Und wenn die auch der Meinung sind, dass es in Ordnung ist, wenn man die Gleichbehandlung ignoriert, dann muss die große Kammer dazu eben Recht sprechen. So kann das nicht weiter gehen.

Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- Packesel
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ich hoffe natürlich das du Erfolg hast, aber das macht wohl jeder, der eventuell von deinem Erfolg profitiert.
Die Petition war ja ein Schlag ins Wasser. Man hätte diese auch mehr bekannt machen sollen.
Ich für meinen Teil schreibe jetzt meinen Bundestagabgeordneten, da eine Regelung a la "jeder wie er will" ist für mich nicht akzeptabel. Jeder Bürger hat des Recht und muss die Möglichkeit haben sich vor dem kauf über die Folgekosten zu informieren. Ich habe vor der Bestellung das Finanzamt angeschrieben und wurde, welche Überraschung, um ein Telefonat gebeten. Am Telefon sagte mir die Bearbeiterin, das sie mir pauschal keine Aussagen machen kann. Beim FA würden aber bis ExtraCab als LKW anerkannt, aber ab 01.04 ( bei uns) würde die Aufgabe vom Zoll erledigt. Altpersonal würde nicht von den FA übernommen, obwohl sie gerne weitergemacht hätte. Wie in Zukunft der Zoll entscheidet ist ungewiss.
Jemand schrieb hier im Forum das LKW bei der Einfuhr höher Besteuert werden ( Ich glaube es waren 3% mehr). Da steht sich der Zoll doch selber auf den Füßen wenn er mal so und mal so handelt.
Gruß
Packesel
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Packesel schrieb: Die Petition war ja ein Schlag ins Wasser. Man hätte diese auch mehr bekannt machen sollen.
Wie kommt du darauf? Die Sache wird wohl noch länger in der Prüfung sein, ein Ergebnis gibt es wohl erst nächstes Jahr, nehme ich an.
Packesel schrieb: Jemand schrieb hier im Forum das LKW bei der Einfuhr höher Besteuert werden ( Ich glaube es waren 3% mehr).
PKW 10% - LKW (Pick Up) 22%
www.tuev-sued.d...teuer
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- Packesel
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die Tabelle gibt ja nur ein Beispiel für die Verzollung.
Aber findest du nicht, das der Zoll nicht auf der einen Seite einen hohen Zoll für die Einfuhr als LKW verlangen kann und eine andere Abteilung des Zolls dann das Fahrzeug als PKW einstuft? Dann währe eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Einfuhrzolles für mich nur konsequent. Da ja bei der Einfuhr in den falschen Zolltarif eingeordnet.
Mit der schiefgegangenen Petition meine ich eigentlich die für mich persönlich sehr geringe Unterstützung. Die Fachpresse hatte kaum Zeit die Petition zu Publizieren. Wobei ich bei anderen Petitionen (hatte nichts mit Kfz zu tun)ähnliche Erfahrungen gemacht habe. Damals hatten in einem anderen Fall von geschätzten 1.000.000 Betroffenen keine 1.000 Personen Mitgezeichnet.
Gruß
Packesel
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Steuerrecht und Zulassungsrecht sind hier zwei verschiedene Schuhe.
Keiner will vom anderen was wissen, und wenn sich noch Geld machen lässt damit erst recht nicht

Gruß
Frank
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in dem Fall währe es aber beides Steuerrecht.
Gruß
Packesel
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- Ralph
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Ja schon das beides Steuerrecht ist.
Nur bezieht sich das eine halt auf die KFZ Steuer die ebene NICHT auf die verkehrsrechtliche Zulassung achtet.
Und die andere Steuer eben genau auf diese verkehrsrechtliche Zulassung abzielt.
Ob das logisch, nachvollziehbar, gerecht ,.... ist, ist vollkommen egal.
Leider
Gruß,
Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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- Vaddi
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Ich möchte nur nix auslassen, um darauf hinzuweisen, dass (meiner Meinung nach) der § 18 Absatz 12 im KraftStG dem geltenden Gleichbehandlungsprinzip widerspricht und dass die Gesetzeslage im Bezug auf unsere Fahrzeuge nicht eindeutig ist, bzw. mit dem Absatz 12 eine ziemlich seltsame Praktik legalisiert wurde. 2005 wurde das KraftStG schon mal geändert, viele Halter von bestimmten Fahrzeugen wurden in einen Topf geworfen und abgezockt. Im Dez. 2012 wurde wieder eine Änderung eingeführt, ich stelle mir vor, weil es über die Jahre zu viele Beschwerden und Gerichtsverhandlungen gab. Leider war das wieder nicht so, wie es sein müsste. Vorne steht, dass LKW auch die Steuer für einen LKW bezahlen müssen und hinten hebt man das wieder auf, in dem Fall, wenn der Staat dadurch weniger Geld einnimmt. Entweder es ist ein LKW, oder eben nicht. Basta. Schließlich sind an der Entwicklung von Fahrzeugen und einer dementsprechenden Klassifizierung viele schlaue Leute beteiligt und nicht zu vergessen ist ja auch, dass ein als LKW klassifiziertes Fahrzeug ausnahmslos als LKW anerkannt und behandelt wird, nur im Steuerrecht nicht. Das ist doch voll der Murks...

Sollte ich vor Gericht meine Sache verlieren und ich muss in die nächste Instanz, dann kann es nicht schaden, wenn ich noch ne Aktion diesbezüglich wie die Petition vorzuweisen habe. Ich weiß ja nicht was dabei raus kommt, aber stille halten mag ich nicht. Die meiste Arbeit ist eh getan, ich muss die Fakten nur präsentieren und hoffen, jemanden damit zu beeindrucken. Obwohl, vor Gericht und auf See ist man sowieso in "Gottes Hand" und Recht haben bedeutet noch lange nicht, auch welches zu bekommen. Und das in einen angeblich so fortschrittlichen Rechtsstaat wie dem unseren.

Also abwarten.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- Packesel
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das die rechtliche Situation mal aufgeräumt werden muss, ist unzweifelhaft so. Je schneller - desto besser.
Wünsche dir viel Erfolg beim Kampf gegen die Windmühlen.
Gruß
Packesel
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