Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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24 Feb 2015 09:05 #401 von Vaddi

winniwon schrieb: Hätte jetzt auch noch ne Frage hierzu:
Wie ist das bei Gewerbetreibenden die den Ranger in der Firma z.B als Transporter einsetzen? Wird hier genauso versteuert?


Rein rechtlich ist es völlig egal, wozu du das Fahrzeug nutzt. Bewertet werden allein die technischen Merkmale, bzw. wird für die 1 1/2 Kabiner und DoKas seit dem 5.12.2012 der § 18 Abs. 12 des KraftStG herangezogen, um eine höhere Steuer einzunehmen.

Manch einer mag Glück haben, dass ihm ein gnädiger Steuer- bzw. jetzt Zollbeamter die LKW Steuer zubilligt, weil das Fahrzeug nachweislich als Firmenfahrzeug genutzt wird, aber die Regel ist es auf keinen Fall. :)

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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28 Mär 2015 10:45 #402 von SB2015
Hi

Habe jetzt auch einen L200.

Das böse erwachen kam jedoch letzte Woche in form eines Briefes bezüglich der Steuer. Der Club Cab wird als PKW versteuert.

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28 Mär 2015 16:16 #403 von L200 Micha
Hi,

das kann bzw. dürfte eigentlich nicht sein.

Deine Ladefläche ist länger wie die Kabine.
Einspruch einlegen und mit dem Beamten reden, Auto vorführen beim Amt!

Gruß

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28 Mär 2015 20:09 #404 von J.L.
Hallo

Mein Club Cap ist als LKW eingetragen.
Ich würde Einspruch einlegen.

Gruß Jörg

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03 Apr 2015 12:24 #405 von SB2015
Habe Einspruch eingelegt.

Ich habe auch die Notsitze ausgebaut, die brauche ich eh nicht.
Kommende Woche lasse ich die Papiere ändern von 4 auf 2 Sitze.
Ich glaube die Beamten stören sich an den 2 Sitzreihen.

Ich habe es mal grob ausgemessen es sind 1,80m zu 1,80m
gemessen von Kupplungspedal bis ende letzte Sitzreihe (Notsitze)

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03 Apr 2015 12:29 #406 von SB2015
Kann es sein das die Karosserie ab Baujahr 2014 anders ist ? (Ladefläche kleiner ? )

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03 Apr 2015 18:24 #407 von EDK


Woher die ihr Wissen wohl haben?

"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

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03 Apr 2015 18:34 - 03 Apr 2015 18:39 #408 von bb
Ach Jungs,
wenn ihr erstmal die vorangegangenen Seiten wenigstens überfliegen würdet, wäre das alles viel einfacher, inclusive der wenigen steuersparenden Optionen und der vielen Irrwege. Was für einen Ranger oder einen Navara gilt, wird auch für einen D-Max, Amarok oder L200 von den Zollämtern angewendet.
Und anders, als es die Zeitung schreibt, hilft der Klageweg mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beim Erreichen des Ziels: Gewichtsbesteuerung.

Bis auf weiteres bleibt es bei der staatlichen Willkürentscheidung, Pickup-LKW mit mehr als 3 Sitzen als PKW zu besteuern. Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, werden aber immer seltener.

Bernhard
Letzte Änderung: 03 Apr 2015 18:39 von bb.
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06 Apr 2015 15:46 #409 von Rudi
genau so wie Bernhard schreibt , ist es , leider

und der Steuerberater Ralf Stephany von der Parta GmbH in Bonn
hat wohl nicht viel Ahnung was da ab geht .
Er soll mal den § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz lesen .

Gruß Rudi
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08 Apr 2015 19:36 - 09 Apr 2015 00:20 #410 von MAB
Hi,
habe heute den Bescheid wegen meines Einspruches bei Zoll bezüglich PKW Steuer beim Ranger Extracab erhalten. Ist wohl nun somit amtlich entschieden:

Hier die Antwort:




Betreff: Ihr Einspruch vom 05.10.2014 gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 29.09.2014 für das Fahrzeug mit dem Kennzeichen X- XX XXX
Bezug: Ihre Email vom 18.12.2014

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

mit Email vom 18.12.2014 haben Sie dem Ruhen des Einspruchsverfahrens zugestimmt.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 05.01.2015 wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 K 2673/14 beim Finanzgericht München entschieden.
Ich hebe die Verfahrensruhe nach § 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung hiermit auf.

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Ford Ranger mit rundumverglaster Extrakabine mit 4 Sitzplätzen, zu Recht mit dem für Personenkraftwagen geltenden Steuersatz besteuert wurde.

Zur Urteilsbegründung führt das Finanzgericht München u.a. aus, dass das Fahrzeug nicht überwiegend zur Lastenbeförderung geeignet ist und auch das äußere Erscheinungsbild, die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Höchstgeschwindigkeit sowie die - im Verhältnis zum zulässigen Gesamtgewicht - geringe Zuladung eindeutige Merkmale für einen Personenkraftwagen sind. Die für einen LKW sprechenden Merkmale fallen demgegenüber nicht mehr ausreichend ins Gewicht.
Das vollständige Urteil können Sie im Internet unter Verwendung des Suchbegriffs "Pick Up Extrakabine Kraftfahrzeugsteuer" oder unter dem Link openjur.de/u/75....html einsehen.

Hiermit gewähre ich Ihnen gemäß § 365 Absatz 1 AO i. V. m. § 91 AO rechtliches Gehör und bitte Sie bis zum 08.05.2015 um Mitteilung, ob Sie Ihren Einspruch zurücknehmen oder aufrechterhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


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Dagegen ist wohl auch nichts mehr zu machen.!??

MlG
MAB

Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!

Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
Letzte Änderung: 09 Apr 2015 00:20 von Richard. Begründung: Passagen die eigentlich nicht veröffentlicht werden sollten entfernt.

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