Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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9 Jahre 10 Monate her #202013 von Schnaik
Lies mal hier:

www.juraexamen.info/ruckwirkungsverbot-e...unechte-ruckwirkung/

Insbesondere die Ausführungen zum echten Rückwirkungsverbot. Die Steuerfestsetzung für PKW erfolgt jährlich. Es kann maximal durch mit einer Gesetzesänderung verbundene rückwirkende Verschlechterung des Steuersatzes das noch nicht abgeschlossene Steuerjahr neu veranschlagt werden.

Alle anderen Aussagen diesbezüglich in diesem Thread sind Unsinn.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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9 Jahre 10 Monate her #202021 von Redneck
Nabend!

Leider nicht. Ich mußte (durfte) auch rückwirkend zahlen, weil man der Meinung war, ich bin fast 2 Jahre zu Unrecht als LKW rumgefahren!!!! Also hör mir auf mit diesen Vorschriften... :rolleyes: Gehört aber nicht hierher, weil es nicht um Umschlüsseln, sondern um Ausbau der Sitze ging.

Der Zoll ist eine Bundesbehörde, anders als vorher die Finanzämter, die die KFZ-Steuer festgesetzt haben. Heißt, es muß (müßte) eine bundeseinheitliche Besteuerung erfolgen! Bei Umschlüsselung auf BE sollte das jetzt auch klappen, wie wir ja schon in den letzten Seiten dieses Threads erfahren haben! Ich kenne jedenfalls genug, die ihren geänderten Steuerbescheid bekommen haben aus Bayern, da ja speziell danach gefragt wurde.

Änderungen haben wir in den letzten 20 Jahren schon viele hinnehmen müssen! Das Thema PKW-LKW-Hubraum- oder Gewichtsbesteuerung zieht sich schon ewig hin, gerecht war davon so gut wie nichts! Man mußte zahlen, umbauen oder Auto verkaufen, wenns zu teuer wurde! Jetzt ist mit der BE-Umschlüsselung eine legale Möglichkeit da, die auch anerkannt wird. Das ist klasse, heißt in meinen Augen aber nicht, daß das nie geändert werden wird! Dazu hat man einfach schon zu viel negatives erlebt, ist ja auch immer ein bißchen ein Politikum... :(

Gruß, Jürgen
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9 Jahre 10 Monate her #202026 von DMAX Fan
Darf ich mit BE = PICKUP auch Sonntags mit Anhänger fahren?

Isuzu Dmax Custom Double Cab, Schalter,,Webasto, Hardtop,4x2 Untersetzung...
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9 Jahre 10 Monate her #202027 von Ralph
Nein, darfst du nicht.

Die Aufbauart Be ändert nichts am Status LKW .

Somit gilt auch bei BE weiterhin die gleiche Regelung wie mit BA, BB,......

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #202028 von Ranger OD
Gewerblich auf alle Fälle nicht.

Privat würde ich es auf ein Kontrolle ankommen lassen und ggf. den freundlichen Beamten bei einer Kontrolle fragen, wo er denn in der Zulassung Laskraftwagen liest. :)

Denn in der STVO steht "Verbot für Anhänger hinter Lastkraftwagen" und nicht "hinter N1G"! :P

Aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden, denn wer viel Fragt bekommt auch viele (unterschiedliche) Antworten. ;)

Gruß Mario
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von Ranger OD.
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9 Jahre 10 Monate her #202030 von DMAX Fan
Das stimmt ist nur blöd wenn man hunderte Kilometer von Zuhause weg ist und der freundliche Polizist sagt stehen bleiben.

Im Umkreis von 30 km fahr ich jedoch Sonntag mit Anhänger. ☺

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