Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

Mehr
9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #202032 von Schnaik
Die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich nützt da nichts. Typ N1 ist LKW und damit gilt das Sonntagsfahrverbot.

@Redneck: Die von Dir geschilderte Situation ist etwas völlig anderes. Hier hast du augenscheinlich Umbauten nicht erfüllt oder rückgängig gemacht, die Voraussetzung für einen anderen Aufbau oder andere Fahrzeugart und damit andere Steuerfestsetzung waren.

Die Besteuerung geschieht auf Basis eines Bundesgesetzes, nämlich dem Kraftfahrsteuergesetz. Dieses müsste durch den Bundestag geändert werden und eine solche Änderung kann sich nicht auf zurückliegende Steuerjahre auswirken. Sollte jetzt allerdings beschlossen werden, dass ab dem aktuellen Steuerjahr alle Aufbauarten BE z.B. gelbe Stoßstangen haben müssen, dann ist der Halter in der Pflicht, das umzusetzen, so er den Steuervorteil weiter in Anspruch nehmen will. Macht er das nicht und wird erst in 5 Jahren erwischt, zahlt er natürlich die Differenz für 5 Jahre nach. Und vermutlich eine Strafe obendrauf. Das ganze nennt sich dann nämlich Steuerhinterziehung. Das geschilderte Beispiel ist aber dann keine staatliche Willkür sondern eine Pflichtverletzung des Halters.

Sollte morgen beschlossen werden, dass der Aufbau BE den Aufbauten BA gleichgesetzt wird, gilt das frühestens ab Steuerjahr 2016 - üblicherweise aber erst mit der nächsten Bemessung.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von Schnaik.
Dieses Thema wurde gesperrt.
Mehr
9 Jahre 10 Monate her #202047 von Redneck

@Redneck: Die von Dir geschilderte Situation ist etwas völlig anderes. Hier hast du augenscheinlich Umbauten nicht erfüllt oder rückgängig gemacht, die Voraussetzung für einen anderen Aufbau oder andere Fahrzeugart und damit andere Steuerfestsetzung waren.


Guten Morgen!

Ich sagte ja, das ging um was anderes. Leider ist es nicht so, wie Du geschrieben hast, sonst wäre das ja klar verständlich. Nur in Kürze: Ich hatte von Anfang an die Gewichtsbesteuerung, ohne Probleme. Wurde dann aber auffällig und mußte zur Begutachtung zur betreffenden Stelle. Dort fand man, daß ich ab sofort unter die Hubraumbesteuerung fallen sollte und damit nicht genug: Man versteuerte mich nach, seit ich das Auto habe! Deshalb mußte ich die hinteren Sitze entfernen, die Gurte rausnehmen und die Gurtpunkte zuschweissen, um wieder in den Genuß der Gewichtsbesteuerung zu gelangen - was ich auch getan habe. Also kein Wort von dem, was Du geschrieben hast! Ich möchte das hier nur nicht breittreten, wurde alles schon diskutiert und der Fall gehört nicht zur Aufbauart BE. Ich wollte damit nur sagen, daß Gesetze wohl doch nicht so eindeutig sind! Und ja, ich bin vom Fach, sogar vom gleichen Verein, um den es hier geht!

Schönen Tag, Gruß, Jürgen ;)
Dieses Thema wurde gesperrt.
Mehr
9 Jahre 10 Monate her #202059 von mbastian
Hallo Jürgen!
Musstest Du beim 1,5 Kabiner die Sitze und Gurte hinten entfernen?

Gruß Michael
Dieses Thema wurde gesperrt.
Mehr
9 Jahre 10 Monate her #202062 von Redneck
Servus Michael!

Ja, mußte ich. Man meinte, er wäre zu Unrecht nach Gewicht besteuert, obwohl das vom Finanzamt anstandslos ohne Begutachtung von Anfang an so besteuert worden ist. Der Zoll meinte eben, das paßt so nicht... :angry: Da schmeisst man alles, was man so über Bestandschutz, Übernahme durch andere Verwaltung etc. gelesen und gehört hat, über Bord!

Also Sitze raus, Gurte raus, Gurtpunkte zuschweissen, vom TÜV zwei Sitzplätze dauerhaft austragen lassen, neue Papiere von der Zulassungsstelle. Das geht dann zum Hauptzollamt und nach einigen Wochen hatte ich den geänderten Steuerbescheid.

Ich hab das jetzt so gelöst. Nur noch zwei Sitzplätze (mehr brauch ich auch nicht) und da jetzt hinten eh keiner mehr sitzen kann bzw. darf, hab ich eben gleich den Laderaum vergrößert...


Gruß, Jürgen
Dieses Thema wurde gesperrt.
Mehr
9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #202087 von mcpai

Ralph schrieb: Nein, darfst du nicht.

Die Aufbauart Be ändert nichts am Status LKW .

Somit gilt auch bei BE weiterhin die gleiche Regelung wie mit BA, BB,......


ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot sind Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke. Also Wohnwagen etc.
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von mcpai.
Folgende Benutzer bedankten sich: Nachtfalke
Dieses Thema wurde gesperrt.
Mehr
9 Jahre 10 Monate her #202088 von Ralph

mcpai schrieb:
ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot sind Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke. Also Wohnwagen etc.


Das ist sooo nicht ganz richtig.

In 10 Bundesländer gibt es eine lokale Anweisung das so zu handhaben.

Die anderen 6 Bundesländer haben das nicht und somit gilt dort weiterhin die STVO.
Damit nix mit Anhänger hinter Lkw.

Gruß,
Ralph

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
Dieses Thema wurde gesperrt.
Moderatoren: OffRoad-RangerBigPitDynomikeSiskomonty
Ladezeit der Seite: 0.063 Sekunden