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Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
9 Jahre 9 Monate her #203058
von Shasaar
Shasaar antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
Servus,
zum Einen möchte ich mich für den Themenstart bedanken, auch wenn es traurig ist, dass man alles mühsam zusammen suchen muß und der Staat dazu einfach nicht in der Lage ist, die Dinge etwas einfacher zu gestalten.
Nachdem ich also das Thema gefunden habe, bin ich gleich frohen Mutes heute morgen beim TÜV vorgefahren und habe mein Fahrzeug zur Änderung der Aufbauart begutachten lassen. Irgendwo stand, dass der Deckel (Rigidek) keine Rolle spielt, also habe ich ihn drauf gelassen.
Zuerst dachte der Prüfer, ich möchte den Ranger zum PKW machen ... selbstverständlich nicht.
Dann sagte er, dass ich von BA auf BE nicht wechseln kann, dass wäre nunmal ein LKW. Also habe ich ihm den Ausdruck der EG-Fahrzeugklassen gezeigt.
Er prüft den Typschlüssel und sagt, dass er schon als PU gilt, das zeigt der Typschlüssel 2AB.
Ok, deshalb BE statt BA ... gut. Da steht also "Gepäckraum muss offen ... sein". Ein kurzer Blick des Prüfers zum Ranger ... hm, Ihr Pickup ist aber geschlossen, hier steht dass er offen sein muss.
Ich habe ihm erklärt, dass ich den Deckel in 2 Minuten unten habe und dass ich gelesen habe, dass der Deckel nicht relevant ist, da eine Plane eigentlich auch nichts anderes ist.
Deckel runter, der Prüfer macht Bilder, alles gut ... dachte ich.
Der Prüfer händigt mit sein Gutachten aus und erklärt, dass ich das Fahrzeug in Zukunft nicht mehr mit Deckel fahren darf, denn dann verliert er seine Betriebserlaubnis. Damit ich das auch ja tue, steht im Gutachten unter den Daten für die Zulassungsbescheinigung der folgende Hinweis: "zu J;4: der Gepäckraum muss ständig offen sein***.
Dafür habe ich jetzt 80,- EUR gelöhnt und kann das Gutachten an die Wand hängen, denn ohne Deckel fahre ich sicher nicht.
Vermutlich nur ein blöder Einzelfall, aber jedem der mit seinem PU vorfährt sei geraten, die vorhandenen Abdeckungen zuhause zu lassen, dann wäre wahrscheinlich der "Zusatz" entfallen.
Viele Grüße.
Shasaar
zum Einen möchte ich mich für den Themenstart bedanken, auch wenn es traurig ist, dass man alles mühsam zusammen suchen muß und der Staat dazu einfach nicht in der Lage ist, die Dinge etwas einfacher zu gestalten.
Nachdem ich also das Thema gefunden habe, bin ich gleich frohen Mutes heute morgen beim TÜV vorgefahren und habe mein Fahrzeug zur Änderung der Aufbauart begutachten lassen. Irgendwo stand, dass der Deckel (Rigidek) keine Rolle spielt, also habe ich ihn drauf gelassen.
Zuerst dachte der Prüfer, ich möchte den Ranger zum PKW machen ... selbstverständlich nicht.
Dann sagte er, dass ich von BA auf BE nicht wechseln kann, dass wäre nunmal ein LKW. Also habe ich ihm den Ausdruck der EG-Fahrzeugklassen gezeigt.
Er prüft den Typschlüssel und sagt, dass er schon als PU gilt, das zeigt der Typschlüssel 2AB.
Ok, deshalb BE statt BA ... gut. Da steht also "Gepäckraum muss offen ... sein". Ein kurzer Blick des Prüfers zum Ranger ... hm, Ihr Pickup ist aber geschlossen, hier steht dass er offen sein muss.
Ich habe ihm erklärt, dass ich den Deckel in 2 Minuten unten habe und dass ich gelesen habe, dass der Deckel nicht relevant ist, da eine Plane eigentlich auch nichts anderes ist.
Deckel runter, der Prüfer macht Bilder, alles gut ... dachte ich.
Der Prüfer händigt mit sein Gutachten aus und erklärt, dass ich das Fahrzeug in Zukunft nicht mehr mit Deckel fahren darf, denn dann verliert er seine Betriebserlaubnis. Damit ich das auch ja tue, steht im Gutachten unter den Daten für die Zulassungsbescheinigung der folgende Hinweis: "zu J;4: der Gepäckraum muss ständig offen sein***.
Dafür habe ich jetzt 80,- EUR gelöhnt und kann das Gutachten an die Wand hängen, denn ohne Deckel fahre ich sicher nicht.
Vermutlich nur ein blöder Einzelfall, aber jedem der mit seinem PU vorfährt sei geraten, die vorhandenen Abdeckungen zuhause zu lassen, dann wäre wahrscheinlich der "Zusatz" entfallen.
Viele Grüße.
Shasaar
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- Grizzly
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9 Jahre 9 Monate her - 9 Jahre 9 Monate her #203067
von Grizzly
Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd.
Grizzly antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
Da möchte ich fast wetten, dass das alles in Bayern passiert ist...
Der Prüfer war ja wohl ne völlige Pfeife... Aber hey, gibt ja noch genug andere TÜV stationen.
Der Prüfer war ja wohl ne völlige Pfeife... Aber hey, gibt ja noch genug andere TÜV stationen.
Letzte Änderung: 9 Jahre 9 Monate her von Grizzly.
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9 Jahre 9 Monate her - 9 Jahre 9 Monate her #203068
von Tanki
Tanki antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
Ganze ganze nochmal bei einem Prüfer der das bei dem Auto schon einmal anständig gemacht hat... vielleicht hat ja hier ein Ranger-Fahrer in der Nähe von dir mal einen Namen vom Prüfer (per PN) , der weis was er da macht, und nicht nur eine Vorschrift kopflos übernimmt.
Viel Glück damit...
Jörg
Viel Glück damit...
Jörg
Letzte Änderung: 9 Jahre 9 Monate her von Tanki.
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9 Jahre 9 Monate her #203087
von rope
rope antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
Der Prüfer hat ja nix falsch gemacht.
Er hat das reingeschrieben was auch in der Vorschrift steht.
Dein ranger gilt trotz Rollo oder hardtop als offen.
Das sind rechtlich gesehen ladungsteile die nicht Eintragungspflichtig sind.
Das können dir etliche hardtop Hersteller sogar schriftlich geben.
Mit Tüv Gutachten was dies bestätigt.
Mein hardtop ist ein Gegenstand zur Ladungssicherung.
Wie eine plane,Netz,ein Spanngurt,...
Er hat das reingeschrieben was auch in der Vorschrift steht.
Dein ranger gilt trotz Rollo oder hardtop als offen.
Das sind rechtlich gesehen ladungsteile die nicht Eintragungspflichtig sind.
Das können dir etliche hardtop Hersteller sogar schriftlich geben.
Mit Tüv Gutachten was dies bestätigt.
Mein hardtop ist ein Gegenstand zur Ladungssicherung.
Wie eine plane,Netz,ein Spanngurt,...
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9 Jahre 9 Monate her - 9 Jahre 9 Monate her #203089
von Schnaik
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
Schnaik antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
Sehe ich auch so. Der Prüfer hat nur die Auflage des KBA-Schreibens vermerkt, die dann sicherlich durch die Zulassungsstelle auch so in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 übernommen wird. Ist aber aus meiner Sicht unerheblich. Auch mit geschlossenem Mountain Top bleibt die Ladefläche bauartbedingt offen. Dein Fahrzeug wird damit nicht zu einem "LKW geschlossen".
Argumentation pro Mountain Top, Cover, Plane oder ähnliches (nicht zwingend Hard Top!):
Eine Abdeckung des Laderaums dient in aller erster Linie der Ladungssicherung, und die ist gesetzlich vorgeschrieben! Positiver Nebeneffekt, aber keinesfalls die Hauptintention des Fahrzeughalters ist der Witterungsschutz. Da die Abdeckung nicht unlösbar und dauerhaft mit dem Rest der Ladefläche verbunden ist, kann sie jederzeit entfernt werden und ist als Teil der Ladung zu verstehen, nämlich der Ladungssicherung. Gegen diese Argumentation spricht auch eine Leerfahrt mit geschlossener Abdeckung nicht, bei der es nichts zu sichern gibt. Bei einem Anhänger des Typs "offener Kasten" würde auch keiner auf die Idee kommen, die ladungssichernde Plane oder den Plane-Spriegel-Aufbau zum Anlass zu nehmen, hier eine Umtypisierung in "geschlossener Kasten" vorzunehmen.
Argumentation pro Mountain Top, Cover, Plane oder ähnliches (nicht zwingend Hard Top!):
Eine Abdeckung des Laderaums dient in aller erster Linie der Ladungssicherung, und die ist gesetzlich vorgeschrieben! Positiver Nebeneffekt, aber keinesfalls die Hauptintention des Fahrzeughalters ist der Witterungsschutz. Da die Abdeckung nicht unlösbar und dauerhaft mit dem Rest der Ladefläche verbunden ist, kann sie jederzeit entfernt werden und ist als Teil der Ladung zu verstehen, nämlich der Ladungssicherung. Gegen diese Argumentation spricht auch eine Leerfahrt mit geschlossener Abdeckung nicht, bei der es nichts zu sichern gibt. Bei einem Anhänger des Typs "offener Kasten" würde auch keiner auf die Idee kommen, die ladungssichernde Plane oder den Plane-Spriegel-Aufbau zum Anlass zu nehmen, hier eine Umtypisierung in "geschlossener Kasten" vorzunehmen.
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 9 Jahre 9 Monate her von Schnaik.
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9 Jahre 9 Monate her - 9 Jahre 9 Monate her #203090
von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, Fragen und Paragrafenreite
Hallo Jörg,
wenn es Dir hilft, ich habe seiner Zeit diesbezüglich direkt mit dem KBA telefoniert. Mit dem Ergebnis, dass es völlig egal ist, ob da ein Deckel, Hardtop, Rollo u.s.w. drauf ist.
Gemäß EU Verordnung Nr. 678/2011 steht N1G - BE - Pick-UP
"Fahrzeug mit einer Höchstmasse bis 3,5t, in dem sich die Sitzplätze und der Ladebereich nicht in einem gemeinsamen Innenraum befinden"
Nix von wegen offener Laderaum!
Das ist mir auch per e-mail vom KBA bestätigt worden.
Gruß Mario
wenn es Dir hilft, ich habe seiner Zeit diesbezüglich direkt mit dem KBA telefoniert. Mit dem Ergebnis, dass es völlig egal ist, ob da ein Deckel, Hardtop, Rollo u.s.w. drauf ist.
Gemäß EU Verordnung Nr. 678/2011 steht N1G - BE - Pick-UP
"Fahrzeug mit einer Höchstmasse bis 3,5t, in dem sich die Sitzplätze und der Ladebereich nicht in einem gemeinsamen Innenraum befinden"
Nix von wegen offener Laderaum!
Das ist mir auch per e-mail vom KBA bestätigt worden.
Gruß Mario
ranzen schrieb: Moin,
hier kann man die Verordnung finden:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P...X:32011R0678&from=DE
Gruß Heiner
Letzte Änderung: 9 Jahre 9 Monate her von Ranger OD.
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