Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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18 Okt 2016 19:27 #231 von DMAX Fan
Darf ich mit BE = PICKUP auch Sonntags mit Anhänger fahren?

Isuzu Dmax Custom Double Cab, Schalter,,Webasto, Hardtop,4x2 Untersetzung...
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18 Okt 2016 19:33 #232 von Ralph
Nein, darfst du nicht.

Die Aufbauart Be ändert nichts am Status LKW .

Somit gilt auch bei BE weiterhin die gleiche Regelung wie mit BA, BB,......

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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18 Okt 2016 19:35 - 18 Okt 2016 19:37 #233 von Ranger OD
Gewerblich auf alle Fälle nicht.

Privat würde ich es auf ein Kontrolle ankommen lassen und ggf. den freundlichen Beamten bei einer Kontrolle fragen, wo er denn in der Zulassung Laskraftwagen liest. :)

Denn in der STVO steht "Verbot für Anhänger hinter Lastkraftwagen" und nicht "hinter N1G"! :P

Aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden, denn wer viel Fragt bekommt auch viele (unterschiedliche) Antworten. ;)

Gruß Mario
Letzte Änderung: 18 Okt 2016 19:37 von Ranger OD.
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18 Okt 2016 19:39 #234 von DMAX Fan
Das stimmt ist nur blöd wenn man hunderte Kilometer von Zuhause weg ist und der freundliche Polizist sagt stehen bleiben.

Im Umkreis von 30 km fahr ich jedoch Sonntag mit Anhänger. ☺

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18 Okt 2016 19:51 - 18 Okt 2016 19:53 #235 von Schnaik
Die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich nützt da nichts. Typ N1 ist LKW und damit gilt das Sonntagsfahrverbot.

@Redneck: Die von Dir geschilderte Situation ist etwas völlig anderes. Hier hast du augenscheinlich Umbauten nicht erfüllt oder rückgängig gemacht, die Voraussetzung für einen anderen Aufbau oder andere Fahrzeugart und damit andere Steuerfestsetzung waren.

Die Besteuerung geschieht auf Basis eines Bundesgesetzes, nämlich dem Kraftfahrsteuergesetz. Dieses müsste durch den Bundestag geändert werden und eine solche Änderung kann sich nicht auf zurückliegende Steuerjahre auswirken. Sollte jetzt allerdings beschlossen werden, dass ab dem aktuellen Steuerjahr alle Aufbauarten BE z.B. gelbe Stoßstangen haben müssen, dann ist der Halter in der Pflicht, das umzusetzen, so er den Steuervorteil weiter in Anspruch nehmen will. Macht er das nicht und wird erst in 5 Jahren erwischt, zahlt er natürlich die Differenz für 5 Jahre nach. Und vermutlich eine Strafe obendrauf. Das ganze nennt sich dann nämlich Steuerhinterziehung. Das geschilderte Beispiel ist aber dann keine staatliche Willkür sondern eine Pflichtverletzung des Halters.

Sollte morgen beschlossen werden, dass der Aufbau BE den Aufbauten BA gleichgesetzt wird, gilt das frühestens ab Steuerjahr 2016 - üblicherweise aber erst mit der nächsten Bemessung.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 18 Okt 2016 19:53 von Schnaik.
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19 Okt 2016 06:06 #236 von Redneck

@Redneck: Die von Dir geschilderte Situation ist etwas völlig anderes. Hier hast du augenscheinlich Umbauten nicht erfüllt oder rückgängig gemacht, die Voraussetzung für einen anderen Aufbau oder andere Fahrzeugart und damit andere Steuerfestsetzung waren.


Guten Morgen!

Ich sagte ja, das ging um was anderes. Leider ist es nicht so, wie Du geschrieben hast, sonst wäre das ja klar verständlich. Nur in Kürze: Ich hatte von Anfang an die Gewichtsbesteuerung, ohne Probleme. Wurde dann aber auffällig und mußte zur Begutachtung zur betreffenden Stelle. Dort fand man, daß ich ab sofort unter die Hubraumbesteuerung fallen sollte und damit nicht genug: Man versteuerte mich nach, seit ich das Auto habe! Deshalb mußte ich die hinteren Sitze entfernen, die Gurte rausnehmen und die Gurtpunkte zuschweissen, um wieder in den Genuß der Gewichtsbesteuerung zu gelangen - was ich auch getan habe. Also kein Wort von dem, was Du geschrieben hast! Ich möchte das hier nur nicht breittreten, wurde alles schon diskutiert und der Fall gehört nicht zur Aufbauart BE. Ich wollte damit nur sagen, daß Gesetze wohl doch nicht so eindeutig sind! Und ja, ich bin vom Fach, sogar vom gleichen Verein, um den es hier geht!

Schönen Tag, Gruß, Jürgen ;)

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19 Okt 2016 09:22 #237 von mbastian
Hallo Jürgen!
Musstest Du beim 1,5 Kabiner die Sitze und Gurte hinten entfernen?

Gruß Michael
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19 Okt 2016 09:33 #238 von Redneck
Servus Michael!

Ja, mußte ich. Man meinte, er wäre zu Unrecht nach Gewicht besteuert, obwohl das vom Finanzamt anstandslos ohne Begutachtung von Anfang an so besteuert worden ist. Der Zoll meinte eben, das paßt so nicht... :angry: Da schmeisst man alles, was man so über Bestandschutz, Übernahme durch andere Verwaltung etc. gelesen und gehört hat, über Bord!

Also Sitze raus, Gurte raus, Gurtpunkte zuschweissen, vom TÜV zwei Sitzplätze dauerhaft austragen lassen, neue Papiere von der Zulassungsstelle. Das geht dann zum Hauptzollamt und nach einigen Wochen hatte ich den geänderten Steuerbescheid.

Ich hab das jetzt so gelöst. Nur noch zwei Sitzplätze (mehr brauch ich auch nicht) und da jetzt hinten eh keiner mehr sitzen kann bzw. darf, hab ich eben gleich den Laderaum vergrößert...


Gruß, Jürgen

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19 Okt 2016 14:24 - 19 Okt 2016 14:26 #239 von mcpai

Ralph schrieb: Nein, darfst du nicht.

Die Aufbauart Be ändert nichts am Status LKW .

Somit gilt auch bei BE weiterhin die gleiche Regelung wie mit BA, BB,......


ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot sind Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke. Also Wohnwagen etc.
Letzte Änderung: 19 Okt 2016 14:26 von mcpai.
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19 Okt 2016 14:29 #240 von Ralph

mcpai schrieb:
ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot sind Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke. Also Wohnwagen etc.


Das ist sooo nicht ganz richtig.

In 10 Bundesländer gibt es eine lokale Anweisung das so zu handhaben.

Die anderen 6 Bundesländer haben das nicht und somit gilt dort weiterhin die STVO.
Damit nix mit Anhänger hinter Lkw.

Gruß,
Ralph

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