Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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23 Mai 2016 17:24 #51 von Schnaik
Das Rollo ist kein Problem. Mein Mountain Top war zur Abnahme zu und ich hab das direkt angesprochen. Der Sachverständige meinte, dass es trotz temporärem Witterungsschutz eine offene Ladefläche ist. Auf die Verwendung eines Hardtops angesprochen, legte er sich nicht fest und meinte, dass da die Art der Befestigung mit dem Fahrzeug ausschlaggebend sei. Also diesbezüglich einfach mal dort fragen oder eben im Zweifel kurz abbauen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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24 Mai 2016 22:37 #52 von Zwetschge
Abend Zusammen, nochmal abdschliesend zu meiner Änderung der Aufbauart... Heute war ich auf der Zulassungsstelle und habe die Änderungen in der Zulassungsbescheinigung entsprechend Ändern lassen. Die haben erst etwas verdutzt geguckt und kurz mit Kollegen telefonieren müssen, weil die sowas nicht kannten aber letztlich hat alles Problemlos funktioniert!!

Zur Versicherung... da meiner als Lieferwagen versichert ist (Huk), habe ich heute der Versicherung die Änderungen mitgeteilt um heraus zu finden ob es diesbezüglich auch Änderungen im aktuellen Vertrag bedarf oder gar eine andere "Versicherungskategorie" möglich sei. Beides wurde verneint, es sind also keine Änderungen bei der Versicherung notwendig! (Bin ich nicht böse drüber...)

Steuertechnisch warte ich ebenfalls mal ab was demnächst ins Haus flattert ;)

Schön Abend noch!
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26 Mai 2016 19:17 #53 von Cip
Klappt das denn inzwischen deutschlandweit mit der Gewichtsbesteuerung?

Als ich im Winter die Möglichkeit der Umschreibung hier präsentierte, klappte dies wohl zunächst nicht bei allen Zollbehörden...

Wäre ja schön, wenn es inzwischen in ganz Deutschland klappt!!!


Denkt aber bitte alle daran, dass es sich um eine Gesetzeslücke handelt und die Gewichtsbesteuerung für unsere Pickups nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ist!!!

Über kurz oder lang wird nachgebessert und die Aufbauart BE passend im Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgetragen. Dann ist wieder Schluss mit lustig und ggf wird sogar rückwirkend nachversteuert... Vielleicht...;)

Also auf alles gefasst sein und ein paar Euros für ne evtl Nachzahlung parat haben!!!

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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26 Mai 2016 20:20 - 26 Mai 2016 20:29 #54 von Schnaik
Ich weiß nicht, woher Du diese Information hast. Es handelt sich eben gerade nicht um eine Gesetzeslücke. Die Aufbauart BE füllt jene Lücke, die vorher für Pikups bestanden hast. Der Gesetzgeber hat im Kraftfarzeugsteuergesetz mit der alten Regelung, die auch heute noch Bestandsschutz hat, SUVs und VANs ganz bewusst hubraumbesteuern wollen, da die Hersteller diese großen Fahrzeuge, die ja ganz klar dem Personentransport dienen, an der eigentlichen Zielsetzung des Gesetzes vorbei deklariert haben. Aufgrund einer Lücke - also einer fehlenden eigenen Aufbauart für Pikups fielen diese dummerweise mit darunter. Dieser Missstand wurde nunmehr behoben.

Hätte der Gesetzgeber bewusst Pikups hubraumbesteuern wollen, hätte er das schon Jahre vorher machen können, denn Pikups gibts deutlich länger auf unseren Straßen, als SUVs. Die waren nie die eigentliche Zielgruppe.

Außerdem ist es nicht ohne weiteres möglich, die Aufbauart "BE nachzutragen". Es handelt sich bei der Regelung zu BA und BB um eine Altvorschrift, die zwar Bestandsschutz genießt, aber in der aktuellen Fassung des KraftStG gar nicht mehr zu finden ist. Da kann man nix nachtragen!

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 26 Mai 2016 20:29 von Schnaik.
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26 Mai 2016 22:06 #55 von Cip
Richtig, der §2a, der die Aufbauarten für die Flächenberechnung (Lade/Sitzfläche) beschreibt, des Kraftfahrzeugsteuergesetz ist nicht mehr im Gesetz Vorhanden...

Der §18 Abs. 12 verweist aber aktuell auf auf diesen in der vom 1.7.2010 geltenden Fassung.

§18 ist aber ganz klar als Übergangsregelung ausgewiesen, da das Kraftfahrzeugsteuergesetz eben genau in diesen Bereichen überarbeitet werden soll!!!

Die Aufbauart BE wurde 2012 eingeführt. Nicht wegen dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Gewichtsbesteuerung, sondern um der Statistik gerecht zu werden, da immer mehr Pickups in Deutschland zugelassen werden und diese eben keine klassischen LKW (BA) oder Van (BB) sind.

In 2015 hat dann ein Amarok Fahrer sein Fahrzeug auf BE ungeschlüsselt vorm Finanzgericht in Münster mit dem Argument, dass BE im Gesetz nicht genannt wird, geklagt und Recht bekommen.
Erst seit dem klappt das erst mit der Gewichtsbesteuerung beim DOKa!!!

In der Rechtsprechung ist laut meinem Bekannten beim Zoll, der mich ja damals drauf aufmerksam machte, auch ganz klar gesagt worden, dass es sich um eine Lücke im derzeit geltenden Recht handelt.

Der Zoll geht derzeit fest davon aus, dass bei einer Neufassung des Gesetzes die Aufbauart BE bei der Flächenberechnung mit aufgenommen wird, denn der Gesetzgeber sieht nur eine Gewichtsbesteuerung vor, wenn die Ladefläche mind 5% größer als die Sitzfläche ist. Egal ob aufgelasteter Porsche Cayen, Kastenwagen oder Pickup...!!!

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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26 Mai 2016 22:34 - 26 Mai 2016 22:36 #56 von Schnaik

Cip schrieb: In 2015 hat dann ein Amarok Fahrer sein Fahrzeug auf BE ungeschlüsselt vorm Finanzgericht in Münster mit dem Argument, dass BE im Gesetz nicht genannt wird, geklagt und Recht bekommen.
Erst seit dem klappt das erst mit der Gewichtsbesteuerung beim DOKa!!!

In der Rechtsprechung ist laut meinem Bekannten beim Zoll, der mich ja damals drauf aufmerksam machte, auch ganz klar gesagt worden, dass es sich um eine Lücke im derzeit geltenden Recht handelt.


Ich habe in unterschiedlichen Threads hier dieses Urteil zitiert gefunden, indes konnte ich weder bei Google, noch beim benannten Gericht selbst die Veröffentlichung oder wenigstens den Leitsatz finden. Auch konnten bislang keiner hier eine Quelle für das Urteil benennen. Wäre cool, wenn Du eine nennen könntest.

Ebenfalls für eine Fundstelle, in welcher ein Gericht in Bezug auf die derzeitige Problematik von Regelungslücken spricht.

Danke!!!

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 26 Mai 2016 22:36 von Schnaik.
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26 Mai 2016 22:40 - 26 Mai 2016 22:53 #57 von Grizzly
ich hoffe mal, dass das Gesetz so schnell NICHT geändert wird.
Und ich mag auch nix mehr von "was wäre wenn" lesen. Da wird einem ja übel, wenn man drüber nachdenkt.
Einfach mal freuen, dass es klappt und hoffen dass "der Feind" nicht mitliest.

Der Thread ist mittlerweile 6 Seiten lang, dabei wollte ich ursprünglich nur das Aktenzeichen des Urteils wissen um mich evtl mit'm Zoll anlegen zu können;
und ich wollte wissen ob das Sonntag-Anhänger-Verbot flach fällt, weil ja nicht mehr LKW im Schein steht, und im Gesetzestext ist ja Eindeutig von LKW(also der Aufbauart) mit Anhänger die Rede nicht von Nutzfahrzeug(Fahrzeugklasse N1) mit Anhänger.
Naja, dass es mit der Steuer klappt wissen wir jetzt.

EDIT: nochmals Danke an Schnaik, dafür dass er den Thread hier mit vielen Infos füllt. Und an Cip, er war nämlich der, glaube ich, erste hier bei dem ich das mit BE gelesen habe, im Hubraumsteuer Thread post #27. Und mich überhaupt auf die Idee brachte.

8) Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd. 8)
Letzte Änderung: 26 Mai 2016 22:53 von Grizzly.
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26 Mai 2016 22:47 #58 von Cip
Es gibt keine Veröffentlichung da es nicht zu einer Verhandlung kam.

Es fand nach Einreichung der Klage ein Erörterungstermin stadt in welchem das Gericht wohl seine Sichtweise zu Gunsten des Klägers gegenüber dem Zoll klar machte.
Daraufhin lenkte der Zoll ein und es gab (zunächst für die Zollbehörden die dem Finanzgericht Münster unterstehen) eine Anweisung von "Oben" bei der Aufbauart BE keine Flächeberechnung mehr durchzuführen, also gleich nach Gewicht zu besteuern.

Da mein "Informant" beim Zoll mich bisher 100% wahrheitsgemäß informiert hat, habe ich keine Zweifel an seinen weiteren Aussagen und rechne einfach damit, dass der derzeitige Umstand nicht für immer ist!

Was genau kommt und ob rückwirkend, weiss keiner!
Sicher ist wohl nur, dass sich zumindest langfristig was ändern wird und das es nicht billiger wird!!!

Wer weiß, vielleicht ändert sich die Berechnung der KFZ Steuer auch gänzlich und neben Co2 findet auch der Nox Ausstoß Berücksichtigung...

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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26 Mai 2016 22:55 #59 von Schnaik

Cip schrieb:
... denn der Gesetzgeber sieht nur eine Gewichtsbesteuerung vor, wenn die Ladefläche mind 5% größer als die Sitzfläche ist. Egal ob aufgelasteter Porsche Cayen, Kastenwagen oder Pickup...!!!


Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat sich zu den genauen Details der Abgrenzung Personentransport / Nutzfahrzeug überhaupt nicht positioniert. Diese Kriterien (Vermessung, Endgeschwindigkeit, Verhältnis Nutzlast zu zGG, Sitzplätze...) wurden im Rahmen der Rechtsprechung durch die Judikative zur Abgrenzung herangezogen. Bei teleologischer Auslegung des alten Paragrafen 2a KraftStG kommt man zu dem Schluss, dass Pikups nicht die Zielgruppe waren. Seit dem Aufkommen der SUVs haben sich die Zulassungszahlen von Pikups auch nicht überproportional den SUVs gegenüber entwickelt, was eine mögliche Intention des Gesetzgebers, nunmehr schnell die Aufbauart BE anders besteuern zu müssen, begründen würde.

Mangels eigener Aufbauart hatten die unterrepräsentierten Pikups einfach nur Pech.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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28 Mai 2016 09:03 #60 von redford
Sooooo moin moin :) ,

bin auch gerade von der Umschreibung auf der Zulassungsstelle zurück und warte nun noch

auf Post vom Zoll.

:cool_schild

Gruß ralph

Furten fetzt...

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