Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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06 Jun 2016 22:25 - 06 Jun 2016 22:27 #81 von Schnaik
Hier mal mein Bescheid. Die Auflastung scheint in der Tat der Grund für die Steuerdifferenz zu sein.



@Happy Toni: Das ist übrigens der Bescheid für einen Wildtrak Doka 2016. ;-)

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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Letzte Änderung: 06 Jun 2016 22:27 von Schnaik.
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07 Jun 2016 13:21 #82 von Ranger OD

Schnaik schrieb: Die Auflastung scheint in der Tat der Grund für die Steuerdifferenz zu sein.


Da sollte man bei einer Gewichtsbesteuerung wohl von ausgehen. :whistle:
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07 Jun 2016 18:00 - 07 Jun 2016 18:24 #83 von Schnaik
Natürlich. :lachkrampf:
Das hatte ich aber in dem geposteten Bild nicht gesehen, sondern nur die Unterschiede in der Steuerbemessung.

Ich dachte, dass die Gewichtsbesteuerung nach Nutzlast (maximale Zuladung) erfolgt, und sich der Unterschied möglicherweise aus den differierenden Leergewichten (und damit höherer Nutzlast) vom 3,2 WT zu beispielsweise einem 2,2 XLT ergibt. Die Nutzlast kann nämlich modellabhängig von 842 kg bis 1260 kg beim Ranger (2016)
variieren.



Ich habe meinen Irrtum aber bereits bemerkt. Die Bemessung der Steuer geschieht nicht nach Nutzlast, sondern nach zulässigem Gesamtgewicht. Das Ganze ist dann auch noch gestaffelt:

§ 9 Absatz 3 KraftStG:

... andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht

bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;


Also im Falle eines "normalen" Ford Ranger mit einem zGG von 3200 kg

10x11,25 € + 5x12,02 € + 12,78€ = 185,38€

Und so stehts im Steuerbescheid. B)

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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07 Jun 2016 19:16 #84 von Redneck
Nabend!

Klar, eine Bemessungsgrundlage ist für alle Fahrzeuge da - und danach wird die Höhe der fälligen Steuer bemessen, das sollte schon bei jedem gleich sein! Meistens klappt das auch... ;)

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com
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11 Jun 2016 11:24 #85 von darkmarcy
Ich war grad bei meinem TÜV Rheinland... der hat mich nach über ner std diskutieren wieder nach hause geschickt. Da mein gmc vom ami land in 2003 Rüber kam und die sitzbank vom Vorgänger erst wieder eingebaut und eingetragen wurde blah blah blah. Im end sagt er da ist nur ne lkw eintragung möglich und nicht die BE und pickup usw eintragung die wir hier am besprechen waren. Ende vom lied wäre bei mir wohl nicht möglich. Verzweiflung pur werde dann heute meine aufnahmen verschweißen und ein netz usw einbauen und dann nächste Woche meine sitzbank austragen lassen in der hoffnung das der deutsche staat mich dann nicht mit ner pkw steuer arm macht.
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11 Jun 2016 12:13 #86 von Ralph
Die Begründung warum BE bei deinem GMC nicht geht wäre doch recht interessant.

BE fordert ja nur eine Trennung der offenen Ladefläche von der Kabine.
Da steht nicht dabei, das das nur auf europäische Pickups an Baujahr xxxx zutrifft.

Welche Aufbauform wollte er denn bei der LKW Eintragung angeben ?

Sprich doch mal mit einem anderen TüvPrüfer.

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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11 Jun 2016 13:15 #87 von Schnaik
Sehe ich auch so! Das Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen für die Aufbauart BE. Der Mensch kennt schlichtweg die Problematik nicht und konnte das vor Dir nicht eingestehen. Such Dir mal eine Dekra Niederlassung. Bleib dran, das muss auch bei Deinem Ami klappen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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11 Jun 2016 14:11 #88 von bagmaster
Bei Fahrzeugen die quasi per Einzelabnahme zugelassen werden ist alles ein anderes Spiel. Dort ist die Schlüsselnummer ausgenullt und eine E Nummer gibt's auch nicht dafür. Wir haben oft genug die Problematik das man zwei gleiche Fahrzeuge hat nur eins ist ein Direktimport. Für die Direktimporte greift kein ABE oder Teilegutachten des gleichwertigen Eurofahrzeugs. Also ist alles eine Einzelabnahme.
Die meisten Prüfer haben dazu keine Befähigung, deswegen muss man sich den passenden suchen. Gleiches ist auch für die BE Umschreibung anzusetzen.
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11 Jun 2016 20:58 #89 von darkmarcy
Das ist bei mir wohl alles sehr sehr sehr komisch gehalten. Ich hab im feld J nur die nr 10 stehen anstatt N1G dann im feld 4 nur die nr 0200 anstatt BA (für lkw) dann im feld 5 steht lediglich LkW offener kasten. Dann gefühlte 5000 sonder eintragungen und der rest aus genullt. TÜV mann meinte das die N1G BE sache bei mir deswegen nicht machbar ist. Habe die aufnahmen jzt so verschweißt das ich sie mit der flex auch wieder auf bekomme lass den dann jzt so als lkw abnehmen und besorge mir so mehr zeit um dem gamzen nach zu gehen. Lieber die unnötigen 150 euro ausgeben und mir so zeit verschaffen als dennen 1100 euro zu schenken.
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14 Jun 2016 13:44 #90 von panfu
Hallo zusammen,
Habe das auch schon im Ranger Forum geschrieben,vielleicht kann mir hier Jemand helfen,
ich habe ein Vorfacelift Modell 2015 als Pkw umschreiben lassen,jetzt steht AG unter ziff.4 vorher BA ,und PKW Pick up,daher nehme ich nicht an das man ihn BE
nach Gewicht besteuern kann,oder liege ich da falsch?
Gruß panfu

.....alles unter 2,5 Liter Hubraum ist Steuerhinterziehung
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