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Pickup als Firmenwagen
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Ich bin in ähnlicher Situation wie Mario.
Den Navara hab ich als Einzelfahrzeug im Haushalt für mein Geschäft, und läuft mit 1% Regelung übers Finanzamt. Spielt da wohl keine Rolle ob LkW oder Pkw.
Hätt ich noch nen Zweitwagen für Privat, dann könnte der Navara voll aufs Geschäft laufen. Auf den Navara gesehen wärs günstiger für mich, aber 2 Autos unterm Strich teurer....
Gruß
Frank
Garderobe für das Grobe
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chris65 schrieb: Oder hat irgendjemand anderer, der hier geantwortet hat ahnung davon?
Ne klar, Hauptsache Du hast den Durchblick.

Gruß Mario
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- chris65
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Interessant, wie leute meinen ihre gefuehle sind verletzt, wenn man ihnen erklaert, dass sie keinen Sattelschlepper fahren. ich lach mir grad einen.
Bless your heart, Mario.
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chris65 schrieb: Aber naja- wenn du alles besser weisst, oder jemanden kennst, der es besser Weiss, frag doch den. Oder stell erst garnicht die frage in einem forum,
Sorry Chris,
aber so langsam gehst du mir auf den Sack. Ich habe hier gar keine Frage gestellt, sondern freundlicherweise auf "dggodi" seiner Frage geantwortet. Ich habe mir lediglich erlaubt seine Situation zu hinterfragen um ihm besser helfen zu können.
Vieleicht solltest Du erst lesen, dann den Inhalt verstehen und dann ggf. was dazu schreiben.

Gruß Mario
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- chris65
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Mir koennen diese dummen fragen eigentlich schnurz sein, weil solche fragen wuerde ich nicht in einem forum stellen, sondern wie gesagt da, wo ich eine verbindliche antwort become. Aber da nun gefragt wurde, habe ich geantwortet- und du kannst das jeder zeit nachpruefen- da ist nichts falsches an meiner antwort.
Und da brauch ich nix hinterfragen.
ich brauch hier niemandem irgendwas beweisen oder erklaeren- und wenn ich falsch liege, dann aendere ich meine meinung. da hab ich keine problem damit.
Wenn ich dir auf den sack gehe, dann gut- ich werde dir gerne ausreichend gelegenheit dazu geben, das gefuehl auszukosten, weil ich lass mir von niemanden den mund verbieten, nur weil das, was ich sage nicht das ist, was du hoeren willst.
Wer hier mal lessen sollte und ganz gewaltig die klappe halten sollte bist du. Ich habe lediglich geantwortet.
hiermit meinen letzten verfuegbaren flying fuck vergeben. schieb ihn dir sonstwo rein.
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- Richard
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mäßigt euch in den Beiträgen mit der Wortwahl, sonst sehe ich mich gezwungen Hand anzulegen.
Schönes Wochenende und PEACE!
Richard

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Zur Sache, warum bitte soll der Ranger KEIN Nutzfahrzeug sein ??
Was der Zoll mit der KFZ Steuer treibt steht ja wieder auf einem anderen Blatt.
Und wer sich nen Doka mit allem Blink Blink bestellt, muss sich dann gegebenenfalls auch mit der PKW Steuer abfinden.
Es steht geschrieben Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 to. Lastkraftwagen.
Er wird beim Hersteller unter Nutzfahrzeuge geführt und beworben, Ihr bezahlt in der Werkstatt den Aufpreis für Nutzfahrzeuge ebenso wie den Aufschlag bei der A1 Garantie.
Wer kein Bock hat PKW Steuer zu zahlen soll sich drum kümmern was daran zu ändern, oder gleich nen anderes Auto kaufen
Gruß Torsten
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Ein Forum lebt von den verschiedenen Menschen mit verschiedenem Wissen und verschiedenen Meinungen (manchmal auch nur Halbwissen). Dadurch kommen auch mal verschieden Meinungen. Aber deshalb braucht man sich nicht gleich so anpflaumen!!!
Naja, back to the Topic:
So wie ICH dggodi Frage verstehe bekommt er von seinem Chef einen neuen Firmenwagen. Den möchte er gerne auch privat nutzen.
Hierbei ist es meines Wissens völlig unerheblich ob es ein LKW, PKW oder ne Pferdekutsche ist.
Dir als Arbeitgeber kann es auch völlig egal sein wie das Ding vom Zoll besteuert wird, weil es ist ein FIRMENWAGEN, somit zahlt die Firma die Steuern. Du musst nur die für die Privatnutzung Steuern zahlen. Hier gibt es 2 Möglichkeiten, bzw zusätzlich einen Sonderfall:
Möglichkeit 1, "1% Regelung":
Hierbei wird sozusagen pauschal 1% des Bruttolistenpreises auf deinen Bruttolohn draufgesetzt, und das wird dan ganz normal versteuert (Lohnsteuer, Kirchensteuer etc.) Achtung, es ist immer der Listenpreis. Ob dein Chef das Auto gebraucht gekauft hat oder beim Neuwagen diverse Rabatte gekriegt hat ist dem Finanzamt egal!!!
Möglichkeit 2, "Fahrtenbuch"
Hierbei wird die tatsächlich angefallene Privatnutzung besteuert.
Vor und Nachteile der beiden Modelle kann sich glaube ich jeder selber herleiten;)
Sonderfall:
Laut Bundesfinanzhof sind Werkstattwägen nicht für Privatfahrten geeignet.
Das heißt nicht das du damit keine Privatfahren machen darfst/kannst, sondern das der BFH das so sieht, das eine Privatnutzung fast ausgeschlossen, und somit nicht besteuert werden kann.
Ich denke wenn du jetzt eine DoKa bekommst wird das nicht klappen, aber bei einem SingleCab mit Hardtop und Werkstattaufbau (Regale, Schubladen etc.) könnte ich ich vorstellen dass das klappt.
Hier noch ein bisschen Lesestoff;):
www.wiwo.de/unt....html
www.steuer-schu....html
Ich persönlich habe geschäftlich einen Transit mit Regalen und falle somit in diese Sonderregelung.
Sprich das ganze Thema einfach mal bei deinem Chef an, der wirds sowieso an seinen Steuerberater weitergeben, und der sollte dan Wissen was geht und was nicht;)
ACHTUNG: Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin das sämtliche Angaben in diesem Beitrag auf meinem Halbwissen beruhen und ich deshalb keine Haftung für hier getätigte Aussagen übernehme



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- Holger2
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