Pickup als Firmenwagen
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Hey hey hey... Also gleich der dritte Beitrag, den ich nach dem Urlaub lese, und gleich solche Anfeindungen?
Also ich lese lieber lustige Sachen, ihr nicht? Vielleicht könnt ihr wieder runterkommen und gut ist?

Zum Ton im Forum: Also ich hab noch nicht alles nachgelesen, aber wenn sich in der einen Woche, wo ich nicht da war, nicht gleich 20 Leute gesteinigt haben, dann finde ich den Ton noch akzeptabel hier.... Glaubt mir, da gibt es wesentlich schlimmere Foren! Da gehts gleich voll unter die Gürtellinie!


Wollte ich nur mal gesagt haben - und nun: Keep on Truckin´!!!!!
Grüße aus der Oberpfalz, Jürgen (der noch viiiiiel nachlesen muß, was ich gar nicht schaffen werde...)
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- Lordhenry27
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Habe meinen als Angestellter von der Firma als Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Bei mir kommt die 1% Regelung zur Anwendung.
Ansonsten sind die Ausführungen von bo1992 so in Ordnung. Die Steuerkanzlei unserer Firma hat genau die bei bo1992 genannten Möglichkeiten aufgeführt. Nur ich habe noch ein Schreiben vom Chef im Auto Liegen das mir die Nutzung der Anhängerkupplung nur bei Privatfahrten gestattet ist. Die Steuerkanzlei mit ihren angeschlossenen Rechtsverdreher meinten das müsse sein um den Fahrtenschreiber zu umgehen der sonst notwendig wäre.
Gruß Harry
Ford Ranger Wildtrak 3,2l Automatik
Wenn man mit dem rechten Fuß tritt wird draußen die Landschaft schneller!!!
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Lordhenry27 schrieb: Nur ich habe noch ein Schreiben vom Chef im Auto Liegen das mir die Nutzung der Anhängerkupplung nur bei Privatfahrten gestattet ist. Die Steuerkanzlei mit ihren angeschlossenen Rechtsverdreher meinten das müsse sein um den Fahrtenschreiber zu umgehen der sonst notwendig wäre.
Ich habe den Ranger auch mit Privatnutzung. Die Anhängerkupplung nutze ich sehr oft dienstlich, aber ich brauche keinen Fahrtenschreiber. Auch wurde das bei mehreren Kontrollen nicht beanstandet.
Vielleicht liegt es daran, dass dienstlich nur Notstromaggregate gezogen werden.
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- Schrömi
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Dann müsste ich, als Selbstständiger, doch einen Fahrtenschreiber haben?!
Gruß Helmut
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Ranger Bj.18 Wildtrak 3.2 Automatik Extracab
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chris65 schrieb: Und da ich mal behaupte, dass die moisten ranger mit zumindest angehender luxusausstattung gekauft warden, als doka und handtaschenalibi ladeflaeche, werden die auch als PKW bei der steuer eingestuft.
Das ist mittlerweile nicht mehr so. Siehe die einschlägigen Erfahrungen mit der Aufbauart "BE".
chris65 schrieb: Ein NFZ- Ranger ist ein einzelkabiner mit 2-3 sitzen vorne und einer langen ladeflaeche. das wird dann auch vom finanzamt so anerkannt. Wenn du einen Ranger, oder jeden anderen pickup als NFZ einstufen willst, must du die ruecksitze ausbauen und die befestigungspunkte fuer die sicherheitsgurte verschweissen und vom tuev eintragen lassen.
Das ist falsch. Alle Ranger werden mit der Typisierung N1G ausgeliefert und sind als solche als Nutzfahrzeug beim KBA homologiert worden. Mit Änderung der Aufbauart von BA in BE muss keine der dargestellten Umbaumaßnahmen getätigt werden. Man bekommt die (steuerrechtliche) Einstufung als LKW (genauer Nutzfahrzeug) und zahlt nur noch die entsprechende gewichtsbasierte Besteuerung (umgangssprachlich "LKW-Steuer")
chris65 schrieb: Selbst fullsize pickups warden steuerlich als PKW gesehen, in dem moment, in dem sie Quad- oder Crew Cab haben, da die ladeflaeche unmoeglich laenger wie der fahrgastraum ist und - und das ist ganz wichtig- nicht mehr wie maximal 3 sitzplaetze hat.
Auch das stimmt nicht (mehr). Einziges Kriterium für die steuerliche Einordnung (nach Typ BE) ist eine offene und vom Fahrgastraum getrennte Ladefläche. Die Länge derselben bzw. das Verhältnis der Nutzfläche zum Fahrgastraum spielt dabei keine Rolle.
chris65 schrieb: Wenn du persoenlich meinst ein NFZ zu fahren, dann sei stolz und gluecklich. Amtlich ist es ein PKW. und dafuer bezahlst du auch deine Steuern.
Analog meiner Ausführungen ist ein Pickup (auch eine Doka) mit entsprechender Umschreibung BE dem Typ nach ein Nutzfahrzeug und der Besteuerung nach ebenso. Folglich ist eine Unterscheidung hier im Sinne der ursprünglichen Anfrage des TE nicht relevant.
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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Schrömi schrieb: Dann müsste ich, als Selbstständiger, doch einen Fahrtenschreiber haben?!
Hallo Helmut,
wenn Du Deinen Ranger mit Anhänger gewerblich nutzt und nicht unter die "Handwerkerregelung" fällst, dann mußt Du eine EG Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) im Fahrzeug haben und dieses auch benutzen, weil Du mit dem Gespann dann über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht bist. Im Werk- und Güterverkehr muß man genau genommen auch ohne Anhänger gem. AETR einen Lenk- und Ruhezeiten Nachweis führen, weil der Ranger über 2,8t zul. Gesamtgewicht hat. Aber das ist ja nix neues.

Gruß Mario
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Danke für die Aufklärung :thumbup:
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Ranger OD schrieb: gem. AETR
Ich bitte um Entschuldigung, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
Das muß heißen: Fahrpersonalverordnung
AETR gilt über 3,5t.

Gruß Mario
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- Schrömi
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Ranger OD schrieb: Hallo Helmut,
wenn Du Deinen Ranger mit Anhänger gewerblich nutzt und nicht unter die "Handwerkerregelung" fällst, dann mußt Du eine EG Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) im Fahrzeug haben und dieses auch benutzen,
Hallo Mario,
dann denke (und hoffe) ich mal, das ich unter die Handwerkerregelung falle weil ich das jetzt das erste mal höre.
Ich kenne noch einige Handwerker die auch mit PU und Hänger fahren und keiner davon hat je was von einem Fahrtenschreiber erwähnt.
Wer macht einen denn darauf aufmerksam wann ein Fahrtenschreiber notwendig ist?
Gruß Helmut
Gruß Helmut
Ranger Bj.18 Wildtrak 3.2 Automatik Extracab
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- bo1992
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Einfach mal ein bisschen Googeln. Da findest du einiges an Informationen zu dem Thema.
Bei solchen Themen muss ich immer an meinen Rechtsdozenten von der Meisterschule denken:" Die Rechtslehre ist eigendlich ganz einfach, Rechtstreu zu leben ganz und garnicht. Man macht sich eigendlich schon strafbar wenn man Morgends das Haus verlässt

Gruß Peter
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