Pickups als PKW vs LKW in der StVO

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21 Dez 2017 21:31 - 22 Dez 2017 12:35 #1 von MAB
Pickups als PKW vs LKW in der StVO wurde erstellt von MAB
Hi,
habt ihr schon gewust, dass manche Vergehen z.B. mangelnde Ladungssicherung bei einer Zulassung als LKW -unabhängig von der Gesamtmasse- höher "bestraft" werden im Vergleich zu PKW´s?
Besonders gilt dies für "Gefahrgut" also z.B. die Camping-Gas-Flasche oder auch nur die kleine Gas-Kartusche oder den Benzinkanister! Es gibt dafür auch Punkte!!

Wer mit einem "LKW"-Ranger mit großem Hänger (Gesamtgewicht Ranger+Hänger > 3,5t) parken will, muß z.B. an Raststätten auf den LKW-Parkplatz, da dort meist das Schild 314 mit Zusatz "PKW" steht und bei Schild 315 "Parken auf dem Gehweg" gilt dann immer Parkverbot! für LKW und auch das Verbot für die Durchfahrt von LKW, Verkehrszeichen 253, gilt dann ebenso, wie das Überholverbot (LKW) Verkehrszeichen 277.

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen PKW, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen!
Nicht vergessen: auch der alleine stehende Anhänger muss vorne und hinten kenntlich gemacht werden!

Halten/Parken ist soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen für LKW Gesamtmasse ab 3,5t verboten:

a) Haltverbot (Zeichen 283),
b) eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),
c) Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe b, bb),
d) Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297),
e) Grenzmarkierung für Halteverbote (Zeichen 299),
f) rotes Dauerlicht (§ 37 Abs. 3),
g) bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224)
h) Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften

und bis zu 10 m vor Lichtzeichen z.B. Ampeln sowie den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt würden.

Bei Bahnübergängen gilt für LKW Gesamtmasse ab 3,5t :
innerorts bis 5 m vor und nach Andreas-Kreuz (auch bei Zebrasteifen!),
außerorts sind es aber 50m!

Sicher gibt es noch viele weitere "Abweichungen" zum PKW. Von Vorschriften in unseren Nachbarländern ganz zu schweigen.

Weitere Info: www.lkw-recht.d...stoss


MlG
MAB

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Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
Letzte Änderung: 22 Dez 2017 12:35 von Redneck. Begründung: "Ranger" in der Überschrift entfernt

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22 Dez 2017 06:19 - 22 Dez 2017 06:23 #2 von Redneck
Redneck antwortete auf Pickups als PKW vs LKW in der StVO
Guten Morgen!

Ja, bei manchem sollte man sich vorher informieren, wenn man einen "LKW"-Pickup fährt! Das mit dem Verkehrszeichen Überholverbot mit Anhänger kostete mich erst dieses Jahr auf der Heimfahrt vom Offroadpark Fürstenau 100 Euro und einen Punkt... :blush: Ich war immer der Meinung, das gilt erst ab 7,5 t - aber ich wurde dann eines Besseren belehrt.

Again what learned.... ;)

Eins verstehe ich aber wieder mal nicht: Warum postest Du das nur in der Ford-Kategorie? Das gilt doch nicht nur für Ford und würde vielleicht andere auch interessieren... Falls Du über "Ford" noch nicht hinausgekommen bist: Das Forum hat auch andere interessante Kategorien!!!

Gruß, Jürgen

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Letzte Änderung: 22 Dez 2017 06:23 von Redneck.

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22 Dez 2017 06:20 #3 von xwo
Dies betrifft allerdings nicht nur den Ranger sondern alle als LKW zugelassenen Pickup. Die meisten Unterschiede ergeben sich in Verbindung mit Anhänger, wie du ja schreibst.

Das Thema ADR, Gefahrgut, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Da ist der Unterschied zw. Privatperson und Gewerbe größer. Gerade auf das von dir genannte Bespiel Gasflasche oder Gaskartusche kann ich keinen Unterschied erkennen zw. LKW und PKW, zumindest als Privatperson.

Grüße
Henrik

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22 Dez 2017 09:07 #4 von MAB
Hallo Redneck,

hast recht. Bin halt immer nur in der Ford-Abteilung unterwegs. Kannst das Thema aber gerne auch verschieben.


Hallo XWO,

der Unterschied bei der Ladungssicherung liegt angeblich darin, dass es bei LKW´s immer ein Bußgeld (mit Punken) ist und keine Ordnungswidrigkeit (keine Punkte). Gewerblich ist noch mal eine andere Baustelle. Bin aber auch kein Jurist.
U. U. hat jemand im Forum mehr Info dazu.


Das Thema ist mir durch die immer wiederkehrenden Post´s LKW- vs PKW- Zulassung aufgefallen.
Alle LKW- Pickups / -SUV sind ja theoretisch betroffen.
Beim Ranger reicht ja ein mittelscherer Hänger:
Ranger 2,2t + Hänger schwerer als 1,3t = LKW über 3,5t.


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22 Dez 2017 09:14 #5 von Redneck
Redneck antwortete auf Pickups als PKW vs LKW in der StVO
Servus!

Ich hab das Thema mal verschoben hierher. Ich finde, das betrifft alle Marken und nicht nur Ford! Und wird sicherlich auch hier von mehr Leuten gelesen... :daumen:

Gruß, Jürgen

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22 Dez 2017 11:02 #6 von S t e f a n
S t e f a n antwortete auf Pickups als PKW vs LKW in der StVO
Danke fürs Verschieben! Da sollte vielleicht eh mal darauf geachtet werden beim Einstellen allg. Fragen!


Gruß Stefan - und den Dranhänger beim Parken immer schön abkuppeln :P

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22 Dez 2017 12:10 - 22 Dez 2017 12:15 #7 von bb
Fragen an die Experten: Unter welchen Voraussetzungen darf ein N1 Fahrzeug plus Anhänger mit 100er Zulassung legal mit 100 gefahren werden? Mein Wissensstand:

Autobahn oder Autostraße, mindestens 2 spurig, wenn das reale Gesamtgewicht des Zuges unter 3,5t bleibt. Das zulässige Gesamtgewicht ist unerheblich.
Bei einem Zug-Gesamtgewicht über 3,5t interpretiere ich, dass mit einem N1 Fahrzeug nur 80 erlaubt ist.

Zum Überholverbot:
Überholverbot Schild 277 (Überholverbot für LKW ohne Zusatzschilder):
Zuggesamtgewicht unter 3,5t: Überholverbot gilt nicht
Zuggesamtgewicht über 3,5t: Überholverbot gilt

Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe. Bevor ich das nächste Mal mit einem leeren 2t Anhänger mit 109km/h unterwegs bin :oops:

Bernhard
Letzte Änderung: 22 Dez 2017 12:15 von bb.

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22 Dez 2017 12:49 - 22 Dez 2017 12:57 #8 von MAB
Hi bb,

die 100er Zulassung ist so eine Sache:

Sie gilt nur in D, nicht im Ausland!!

Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80.
Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Die erforderliche Tempo 100-Plakette erhält man dann bei der Zulassungsbehörde.

Diese Tempo 100-Regelung kann in D gelten für:

PKW und

andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobil)

mit einem zulässigen Gesamtgewicht (= Zug-KFZ incl. Hänger) bis 3,5 t


Zum Überholverbot ohne Zusatzschild:

Überholen darf, wer weniger als ein Zuggesamtgewicht von 3,5t hat.


Anm.: Zuggesamtgewicht: z.B. Ford Ranger 2012 Pickup alleine bis 3,2t
Pickup m. Hänger bis 6t

also bei Hänger 3,5t ist die Zuladung im Ranger nur bis 2,5t möglich, was einer Zuladung im Ranger von 300kg entspricht! incl. Fahrer.

Unklar ist mir noch ob immer das zulässige Gesamtgewicht als Berechungsgrundlage gilt (wie z.B. Zulassung 100 Km/h) oder ob z.B. ein leerer 3,5t Hänger nur mit der Leermasse berechnet wird.


MlG
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Letzte Änderung: 22 Dez 2017 12:57 von MAB.

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22 Dez 2017 14:16 #9 von bb
Hi MAB,
dass der 2t zGG Anhänger mit gültiger 100er Zulassung, Reifen nicht älter als 6 Jahre und Stoßdämpfern fährt, hatte ich vorausgesetzt.
Deinen Ausführungen entnehme ich jetzt, dass ich mit meinem N1 Pickup auch mit leerem 2t Anhänger und realem Gesamt-Zuggewicht unter 3,5t an die 80km/h Grenze gebunden bin?

Dann hätte ich bisher sehr viel Glück gehabt auf den Strecken, die ich mit 100 bis 110 incl. Anhänger gefahren bin. Denn das wäre dann ja eine Überschreitung um mehr als 20km und die kann richtig teuer werden.

Die Sache mit dem Überholen erledigt sich dann auch weitgehend, außer vielleicht im Stau, wenn LKW durch das Überholverbot zum rechts Fahren gezwungen sind.

Bernhard
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22 Dez 2017 15:55 - 22 Dez 2017 16:35 #10 von MAB
Hi bb,

"Rechtliche Grundlagen zur Anhängelast

Was ist die Anhängelast denn überhaupt? Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht. Sie wird gelegentlich auch als „Zuglast“ eines Pkw oder Lkw bezeichnet.

Da es riskant sein kann, wenn ein Fahrzeug einen Anhänger durch den Straßenverkehr bewegt, welcher für das Kraftfahrzeug zu schwer ist, sieht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Anhängelast maximal zulässige Werte vor.

Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist.

Die zulässige Gesamtmasse beschreibt das Gewicht, welches ein leeres Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung maximal auf die Waage bringen darf. Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.

Die tatsächliche Gesamtmasse gibt an, wieviel ein Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung wiegt. Dieser Wert entspricht minimal dem Leergewicht und darf maximal die zulässige Gesamtmasse betragen. Diese tatsächliche Gesamtmasse ist für die maximale Anhängelast relevant und verteilt sich auf die Achslasten und die Stützlast."
www.bussgeldkat...elast

Wenn dein Hänger weniger als 2,64t max. wiegt, darfst du 100km/h fahren und überholen, wenn deine tatsächliche Zuggesamtmasse < 3,5t ist.

Berechnung für 100km/h Zulassung:

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 2.200 kg
Leermasse 2.200 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 2640 kg

und so in der Zulassung eingetragen.

Alle Hänger mit mehr als 2640kg zul. Gsamtmasse dürfen demnach am Ranger nur mit 80Km/h gefahren werden trotz 100km Zulassung, da zu schwer für das Zugfahrzeug.

Ist schon verwirrend, aber sinnvoll.

Es bleibt also nur im Einzelfall zu prüfen was zählt:

die tatsächliche Gesamtmasse
oder
die max. zulässige Gesamtmasse.

Und bitte beachten: Führerschein "B" Schlüsselzahl 96 nur bis 4,25t zul. Gesamtmasse (bezogen auf den Ranger also Hänger max. bis 1,05t zul. Gesamtmasse), sonst "BE" oder "C,C1,C1E"

Die Zulassung für Anhänger mit 100Km/h gilt für Zugfahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtmasse (hatte versehentlich das Zuggesamtgewicht angegeben). Ist aber auch sehr verwirrend.

MAB

Ob da auch immer jeder Ordnungshüter durchblickt ist wohl offen!?

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Letzte Änderung: 22 Dez 2017 16:35 von MAB.

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