Pickups als PKW vs LKW in der StVO

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22 Dez 2017 16:21 #11 von bb
Hi MAB,

danke für die klärenden Worte. Dann werde ich in Zukunft den Tempomat wohl auf eine Vmax von 96km/h nach GPS stellen. Das bleibt dann noch bezahlbar und ohne Punkte, im Fall der Fälle.
Was den Führerschein angeht: In meinem Alter stehe ich da drüber, Klasse III von 1971 :)

Bernhard

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22 Dez 2017 16:33 #12 von MAB
Hi,
habe nochmal recherchiert und den Text geändert.

MlG
MAB

Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!

Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), Yokohama Geolandar G015 265/65 R17

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22 Dez 2017 17:11 - 22 Dez 2017 17:12 #13 von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Pickups als PKW vs LKW in der StVO

MAB schrieb: ... und überholen, wenn deine tatsächliche Zuggesamtmasse < 3,5t ist.

Und bitte beachten: Führerschein "B" Schlüsselzahl 96 nur bis 4,25t zul. Gesamtmasse (bezogen auf den Ranger also Hänger max. bis 1,05t zul. Gesamtmasse)


Jetzt bist Du glaube ich ein wenig verwirrt. ;)

Rescherschier das doch bitte noch einmal richtig und ändere Deinen Text entsprechend. :)
Letzte Änderung: 22 Dez 2017 17:12 von Ranger OD.

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22 Dez 2017 17:15 #14 von bb
Dann bin ich ja auf der sicheren Seite :freuen:

In Bezug auf meinen Navara bedeutet das dann, dass ich bei 2000kg Leermasse einen Anhänger bis 2400kg zGG mit 100 km/h bewegen darf, solange das GZG die 3,5t nicht übersteigt, ohne gegen irgendeine Regel zu verstoßen. Natürlich nur auf entsprechenden Straßen und wenn keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen gesetzt sind.

Den 2t Hänger, den ich wegen des Umzugs zur Zeit öfter nutze, darf ich dann auch beladen mit 100 fahren, solange das Gesamtzuggewicht mit Frau, Hunden, voller Pritsche und Umzugsgut im Hänger unter 3,5t bleibt, was eigentlich passt, denn die meisten Sachen brauchen Platz und nicht sind nicht extrem schwer.

Bleibt nur das Überholverbotsschild für PKW mit Anhänger, worauf man peinlichst achten muss. Die Schilder kommen manchmal recht unvermittelt, gerade an Baustellen.

Beim Kauf eines Anhängers wäre dann eventuell eine Option, die Nutzlast so zu wählen bzw abzulasten, dass man leer unter der aufs Zugfahrzeug bezogenen Formel "Leermasse x 1,2 plus Leermasse des Fahrzeugs<3500kg) bleibt.

Vielen Dank für die Mühe, Bernhard

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22 Dez 2017 18:30 #15 von MAB
Hallo Ranger OD,

wieso stimmt das so nich? Kannst du mir helfen!

Danke!

MlG
MAB

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22 Dez 2017 18:46 - 22 Dez 2017 18:47 #16 von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Pickups als PKW vs LKW in der StVO
Hallo MAB,

in diesem Fall gilt nicht die tatsächliche Zuggesamtmasse, sondern die zulässige Gesamtmasse (Zugfahrzeug + Anhänger), also was in der jeweiligen Zulassung steht und nicht in der "Wiegenote".

Und bei der FS Klasse B darf man bei einem PU's mit z.B. 3200kg zGG einen Anhänger von max. 750kg zGG mitführen.

Deine Berechnung mit 1,05t würde bei einem Fahrzeug greifen, dessen zGG 2,45t Beträgt.

Gruß Mario
Letzte Änderung: 22 Dez 2017 18:47 von Ranger OD.

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22 Dez 2017 19:12 #17 von MAB
Hallo Ranger OD,

danke für die Antwort.

zum Führerschein B Schlüssel 96:

Die Führerscheinklasse B 96 bezeichnet

einen Kraftwagen mit einem Anhänger, der ein zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg besitzt und eine Kombination aus diesem Kraftwagen und Anhänger, welche ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzt.

Die Fahrerlaubnis B96 ist also an zwei Bedingungen geknüpft. Der Anhänger des Fahrzeugs muss über 750 kg schwer sein. Außerdem muss die Summe aus dem Gesamtgewicht der Kombination aus KFZ und Anhänger beim Führerschein B96 zwischen 3.500 und 4.250 kg liegen.

Bezogen auf den Ranger:

zul. Gesamtgewicht 3200kg

4250kg - 3200kg =1050kg

Hänger schwerer als 750kg zul. Gesamtmasse, Zuggesamtmasse 4250kg.

Hab ich das falsch verstanden? oder gilt dies nur für PKW?

--

Zum Überholverbot für LKW Zeichen 277:

Du hast recht, da habe ich "zulässig" und "tatsächlich" vertauscht.

Danke für die Richtigstellung.

MlG
MAB

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22 Dez 2017 19:30 #18 von Dav
Fahrerlaubnisklasse B
Klasse B


Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.



Ich hab hier nochmal die genaue Def. der Klasse B von einer Fahrschule reinkopiert.

lg David

Ford Ranger Wildtrak 3,2 Autom. DOKA EZ07/17

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22 Dez 2017 19:34 #19 von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Pickups als PKW vs LKW in der StVO

MAB schrieb: Hab ich das falsch verstanden? oder gilt dies nur für PKW?


Nee, das hast Du richtig verstanden, war mein Fehler.

Ich hab die von Dir aufgeführte Schlüsselzahl überlesen und bin nur von FS Klasse B ausgegangen, war ja auch gerade ein anderes Thema hier im Forum, denn da gilt nur entweder oder. :prost:

Gruß Mario

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22 Dez 2017 19:43 - 22 Dez 2017 19:44 #20 von MAB
Hi DAV,
ja für Klasse "B" ist das so ja richtig,
es gibt aber die Erweiterung mit Zusatz 96, dann gilt das von mir beschriebene.

Es gibt also Klasse "B" und Klasse "B96",
daher der Unterschied.

Der "B96" ist wohl noch recht neu und eine Art Zusatzausbildung ohne erneute Prüfung.

Alles in allem ist das mit den Anhängern und LKW/PKW nicht wirklich übersichtlich geregelt.

MAB

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Letzte Änderung: 22 Dez 2017 19:44 von MAB.

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