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Pickups als PKW vs LKW in der StVO
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es ist immer wieder schön zu lesen wenn es um:
was darf ich und was kann ein Auto und dazu wie schnell etc. ,
geht.

Wenn ich von jungen (oder auch alten) Leuten gefragt werde, was wie wo darf ich, sage ich immer:
es kommt darauf an,
welche Regelung für dich, dein Auto, deinen Hänger etc. zutrifft.

Ich bin mittlerweile xx Jahre alt (also nicht mehr der jüngste) und meine mich in diesen Sachen ein klein bisschen auszukennen, als ich letztens mit meinem selbstgebautem Anhänger (welcher 100er Zul. hat) zur regulären Wiederholungs-Hauptuntersuchung beim TÜV war.
Meinte doch der Sachverständige ich dürfe nicht damit 100 fahren!

Schockiert meine Antwort:
Ja ich weis, die Reifen sind zu alt.
Er:
Ach so, soweit hab ich noch gar nicht geschaut.
Ich Wieso dann?
Er:
Der Anhänger ist zu schwer!
Ich:
Wieso, das ist doch nur ein "kleiner 1800er"
Er:
Ja, aber dein Suzuki Jimny müßte 1636kg leer wiegen!
Ich:
ach, weil ich mit dem "kleinen" da bin, ja klar da haben sie Recht, aber der geht mit den großen Rädern am Auto und dem Hänger hinten dran sowieso kaum 80km/h, vom Fahrverhalten ganz zu schweigen.
So ist man auf die Schnelle in einem Fachgespräch, das man gar icht wollte.

Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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- bb
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Dieses Fachgespräch möchte ich aber nicht bei einer Verkehrskontrolle führen und auch nicht, wenn ich eine Verwarnung oder ein Bußgeld kassiert habe.
Im Bereich von Überholverboten, LKW Regeln > =< 3,5t, Geschwindigkeitsregeln mit LKW und Anhänger, ist es nicht ganz einfach, die Übersicht zu behalten. Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei allen, die versuchen, diese Regeln allgemeinverständlich so zu beschreiben, dass sie auch der aktuellen Gesetzeslage entsprechen.
Manchmal sind die Regeln nicht so offensichtlich, wie ein Verkehrsrechtsexperte voraussetzt. Aber weil Unwissenheit ja nicht vor Strafe schützt, ist es um so wichtiger, dass diese Regeln auch für den dümmsten anzunehmenden User nachvollziehbar gesammelt und erklärt werden.
Oder anders:
Wenn in 2017 5000 bis 10000 PU, alle LKW, mehr verkauft wurden als im Jahr davor, sind das 5000 bis 10000 neue LKW Fahrer, die sich oft gar nicht bewusst sind, dass für sie jetzt teils andere Regeln gelten. Wenn ein paar Dutzend davon, die unser Forum gefunden haben, lernen, was sie beachten müssen, ist das doch perfekt! Denn wenn diese paar Dutzend in ihren sozialen Medien erklären, wo sie ihre Informationen her haben, steigen hier die Anmelde- und Nutzerzahlen und damit auch die Anzahl von interessanten Persönlichkeiten, interessanten Umbau- und Nutzungsprojekten usw.
Bernhard
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bb schrieb: Dieses Fachgespräch möchte ich aber nicht bei einer Verkehrskontrolle führen.
Im Bereich von Überholverboten, LKW Regeln > =< 3,5t, Geschwindigkeitsregeln mit LKW und Anhänger, ist es nicht ganz einfach, die Übersicht zu behalten.
Bernhard, das sehe ich etwas anders, denn wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat, sein Wissen aus amtlichen Quellen oder gar aus einem Lehrgang erlangt und nicht sein gefährliches Halbwissen aus zusammengewürfelten Forenbeiträgen hat, sehe und habe ich kein Problem, ein Fachgespräch bei einer entsprechenden Kontrolle zu führen.
Denn Polizei/Zoll oder gar BAG Beamte sind auch nur Menschen wie Du und ich, die ihren Job machen.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, was beim Lkw Überholverbot so schwer zu verstehen, oder gar verwirrend ist.

Gruß Mario
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- bb
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es ging mir weniger ums Überholverbot als um die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Dass Polizei-, Zoll- und BAG Beamte auch nur Menschen sind, ist mir völlig klar. Ich wüßte auch nicht, dass ich einen Vertreter dieser Gruppen jetzt irgendwie negativ angemacht hätte. Aber ich habe festgestellt, dass Polizisten, die ich anläßlich einer Verkehrskontrolle gegen eine kleine Gebühr

Wer als Privatmensch nur hin und wieder einen Anhänger nutzt, muss sich sein Wissen irgendwo her holen, denn zumindest bei den FS-Klasse 3 Fahrern ist das meines Wissens nie ein wesentliches Thema in den Fahrschulen gewesen. Und wenn doch, ist es möglicherweise längst vergessen oder von neueren Regelungen überholt. Manche hier im Forum müssen auch noch den Umstieg von PKW zu LKW verarbeiten.
Ich gebe auch gerne zu, dass mich die offiziellen Texte und die eigentlich immer unvollständigen Deutungsversuche auf Webseiten aller Art, egal ob in Foren, von Juristen, Anhängerverkäufern oder sonst wem durchaus irritieren und manchmal in die Irre führen.
Ich sah hier in diesem Thema eine Chance, die Problematik mal komplett, umfassend, präzise und neutral darzustellen, um jedem die Chance zu geben, seine Hausaufgaben zu machen, statt sich auf das nicht nur von dir bemängelte gefährliche oder zusammengewürfelte Halbwissen beziehen zu müssen. Ich freue mich daher über jeden Beitrag, der hilft, dieses Ziel zu erreichen, ohne das Thema zu zerreden.
Viele Grüße und schöne Weihnachten, Bernhard
PS: Wie komplex das alles ist, zeigt auch das Beispiel der Sperrung auf der Leverkusener Rheinbrücke in 2015. Ich habe da mal was zitiert aus: www.motor-talk....age=1
Sogar Behörden, die solche Maßnahmen anordnen und durchführen wie die Tperrung einer Rheinbrücke wegen Baufälligkeit, unterlaufen erhebliche Deutungsfehler bei der Beschilderung.
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre Anfrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW habe ich als zuständige Verkehrsbehörde erhalten, die für die Anordnung und Aufstellung von Zeichen der Straßenverkehrsordnung auf Autobahnen verantwortlich ist.
Das Zeichen VZ Nr. 262: (An dieser Stelle im Original das Bild "Roter Kreis mit 5.5t") ist ein Ge-und Verbot für Fahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht je einschließlich Ladung eine bestimmte Grenze überschreitet und wurde hier ausdrücklich nicht aufgestellt. Bei der zurzeit vorhandenen Beschilderungskombination wird das Gewicht der Fahrzeuge aller Art mit ihrem zul.Gesamtgewicht reduziert und die Überfahrt verboten.
Nach einer aktuellen Rechtsauslegung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Ministerium für Mobilität und Modernität verfehlt die zurzeit vorhandene Verkehrszeichenkombination insoweit das Ziel der Durchfahrtbeschränkung, soweit es um die Durchfahrt für Gespanne oberhalb der Gewichtsgrenze geht.
Die Tonnagebegrenzung mit VZ 251 mit Zusatzzeichen ‚3,5t‘ bezieht sich nach der dortigen Rechtsauffassung nur auf die zulässige Gesamtmasse des durch das Verkehrszeichen angeordneten Verkehrsmittels (hier Kraftfahrzeuge) und nicht !! auch auf dessen Anhänger.
Somit können Sie mit einem Gespann, bei welchem das zul. Gesamtgewicht einzeln unterhalb der Tonnagegrenze 3,5t liegt, die Brücke uneingeschränkt befahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dipl.-Ing XXX
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- p.rauch
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Auch ist die Ladungssicherung von privat genauso auszuführen wie von gewerblich, hier hat jedoch der kontollierende Beamte mehr Ermessensspielraum als z.B. in den Vorschriften der ADR.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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- swampy
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was ist ADR
Für mich ist ADR die Richtlinie über Gefahrguttransporte.
Have a nice day und besinnliche Restweihnacht
Norbärt
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- p.rauch
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Grüße Peter
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- MAB
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ja, die Regeln sind die gleichen, die Strafen jedoch nicht!
MlG
MAB
Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!
Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, EURO 5, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), HVO100, Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
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