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Frontbügel EU-Recht
- Flo
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Hab auch die alte Form Bj.2005.
Und hab auch einen Bügel drann.
Seiko Bügel wurde meines wissens für Mitsu gebaut, die Firma gibts auch noch, sehr nette Leute.
Habe meinen bei epay ersteigert. Es sind auch öfters welche drinn, musst nur drauf achten das es der Bügel mit dem L200 Emblem ist.
Habe dann bei Seiko eine ABE angefordert .
Du bekommst die ABE mit Typenschild (muss aufgeklept werden).
Es gibt aber zwei eine für den Typ 005 und eine für den älteren Typ438(glaube das ,das die Nummer war).
Da ich einen der letzten alten L´s habe war es bei mir der Typ 005.
Hab ihn nicht eintragen lassen, war beim TÜV und der sagte : ABE keine eintragung erforderlich.
Google mal da findest du sicher die Adresse von Seiko , hab die Nummer nicht parat. Die Helfen dir sicher weiter.
Eines noch :Wenn du solch einen Bügel ergatterst musst du die Befestigung am Fahrzeug leicht verändern, das er auch passt.
Aber war bei mir auch kein Problem, vieleicht haben die bei Seiko auch einen anderen Befestigungssatz.
Upps :


Gruß Flo
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- mkone
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Hab übrigens grade noch was interessantes gefunden:
e.4.) Frontschutzbügel
Es wird bemerkt, dass im Allgemeinen Frontschutzbügel aus Metall die Gefährlichkeit von Kraft-fahrzeugen gegenüber Fußgängern deutlich erhöhen. Überhaupt stellt sich die Frage zur Sinnhaf-tigkeit solcher Ausrüstungsteile. Aus diesem Grund sollte für die Zukunft auch ein Verbot überlegt werden. Auch in der Europäischen Union wurde diese Problematik erkannt, weshalb in einer frei-willigen Vereinbarung für Neufahrzeuge bis 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht diese Anbau-teile ab 2003 verboten werden.
Für die Genehmigung gilt, dass diese entsprechend §4 Abs. 2 KFG 1967 („ Fahrzeuge dürfen in-nen und außen keine vemeidbaren vorspringenden Teile, Kanten oder zusätzlichen Vorrichtungen aufweisen, die bei Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen“) bei Bedenken verboten werden können, vor allem dann, wenn es dadurch auch zu einer Verschlechte-rung des genehmigten Zustandes kommt.
Quelle:
http://www.jeep-club.at/gutachten/ewg-r ... erlass.pdf
Eben bis 2,5t, meiner hat 2830.
Ich WERDE da noch einen Weg finden, und wenn´s das letzte ist was ich mach...

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- Vaddi
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Ansonsten könnte man noch mit nem Anwalt aufmarschieren, wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Aber ganz genau weiss ich es eben nicht. Als ich meinen Bullenfänger angebaut habe, fragte noch keiner nach dem Quatsch.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- Pick-Up_Max
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Ich hab schon einiges zum Thema Frontbügel in ÖSTERREICH geschrieben.
Bei uns sieht das anders aus wie bei den Nachbarn

Bei uns haben sie schon 2003 zugemacht mit der Genehmigung der "alten" Bügel.
Wenn du dir Ärger und Enttäuschung sparen willst kauf dir einen Fußgängerfreundlichen mit EG Genehmigung ( aktuell nach neuer Richtlinie )

Was anderes bekommst du in Ö nicht eingetragen.
Glaubs mir ich hab meine Erfahrung

Vieleicht wird´s ja leichter, weil mein L als Kleinlaster zugelassen ist. Vieleicht glit diese Regelung ja nur für PKW´s ?
Nein ! Gilt für M1 und N1 mittlerweile bis 3,5t !
Außerdem gilt für die Landesprüfstellen ( nicht Tüv in Ö wird alles von den Landesprüfstellen abgenommen in der Hinsicht ( Landesregierung )) seit 2003 folgender Passus des KFG :
Der § 4 Abs 2 KFG 1967 (Fahrzeuge dürfen innen und aussen keine vermeidbaren vorspringende Teile, Kanten
oder zusätzliche Vorrichtungen die bei Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen)
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
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- mkone
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Schei... Bürokraten!!!! :k_green1
Wie is es denn jetzt eigendlich wirklich mit der ABE? Muss man solche Teile jetzt eintragen lassen?
Wenn nicht, dann hab ich mir dieses Teil halt schon vor 5 Jahren gekauft, und fertig...
Wo gibt´s denn Teile nach EG Genehmigung? Hab nämlich bis jetzt nur welche für´n L 2006 gesehen.
Ciao, Mike
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- Pick-Up_Max
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Wie is es denn jetzt eigendlich wirklich mit der ABE? Muss man solche Teile jetzt eintragen lassen?
Wenn nicht, dann hab ich mir dieses Teil halt schon vor 5 Jahren gekauft, und fertig...
Wenn du ne österreichische ABE ( geprüft vom TÜV Österreich nach österr. Gesetzen ) hast könntest Glück haben, ne deutsche hilft dir in dem Fall nichts ( in anderen Fällen vielleicht aber nicht beim Frontbügel )

Wo gibt´s denn Teile nach EG Genehmigung? Hab nämlich bis jetzt nur welche für´n L 2006 gesehen.
Hier zB :
http://www.gesa4x4.com/
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
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- mkone
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Auch ein guter Tip!
Aber da jetzt 2 neue Batterien hermüssen, kann´s noch a Zeit dauern...

Ciao, Mike
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- mkone
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So, war grade beim TÜV mit dem ausgedruckten Gutachten der Fa.Gesa4x4 (mit EG-Genehmigung) und hab gefragt ob der eingetragen wird.
Bin reingegangen, hab das Wort "Frontbügel" erwähnt, dieser Bürofutzi hat mich nicht mal ausreden lassen, und gleich dazwischen geredet "gibt´s nicht mehr"

Hab dan gesagt:
"Kunststoff, EG Zulassung"
Er wieder:
"Gibt´s nicht, muss mal nen Kollegen holen"
Ja, der Kollege ist dann auch gekommen, hat sich mal die Papiere angeschaut und hat gesagt:
"Gibt´s nicht, ich soll erst mit seinem Chef sprechen"
Der war natürlich heute nicht im Haus, kommt morgen wieder...
Meines wissens nach muss EG Zulassung doch eingetragen werden, oder?
Glaubt mir, da hat man mit "Geräteträger" auch keine Chance!
Aber den mit EG Zulassung WERDE ich noch im Typenschein stehen haben!
Und wenn ich da mit Anwalt aufkreuzen muss... :k_green1
Naja, aber mal schaun was der Chef so zu sagen hat.
Bis denn, Mike
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- 4Wühler
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Da ja nun in der 4Wheel-Fun ein Artikel stand, daß man ältere Frontbügel mit ABE wieder eingetragen bekommt, hab ich mich heut gleich mal mit der Dekra unterhalten. Schon als ich das Wort "Fronbügel" erwähnte, läuteten dort alle Alarmglocken

Von dem Artikel wollten die gar nichts wissen. Gibts nicht mehr und gut.
Da stand ich da wie die Sau vorm leeren Trog.
Und nun

Nützt ja nichts, wenn man die älteren Bügel wieder eintragen lassen darf, aber niemand machts

Gruß Frank
Garderobe für das Grobe
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- Alex86
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