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Lohnt sich die Anmeldung als LKW überhaupt ?
- Zigeuner
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Der Ford hätte mir auch schon gefallen!
Zumal ich zurzeit einen Ford Mondeo fahre. Der soll beim Kauf eines PU in Zahlung genommen werden. Bei Ford würde ich bestimmt einen besseren Preis für den Wagen erzielen!
Bei den Ranger ist es nicht möglich ihn als Pkw zu homologieren. Mein Freundlicher von Ford hat in Köln angerufen um genaueres zu erfahren. Bei dem Gespräch war ich anwesend und konnte mit anhören was der gute Mann so erzählte. Bei den Ranger müsste eine andere Bremsanlage dran, eine fest montierte Laderaumabdeckung, bei dem Doka die hinteren Fenster zugeschweißt werden, usw. usw. Also fast unmöglich!
Da ich aber meinen PU unbedingt als Pkw versichern möchte, ist der Ranger gestrichen.
Wenn ich den PU als Lkw versichere verliere ich die SF 21 Klasse.
Bei den Lkws sind die Klassen wesentlich niedriger. Also verliere ich auch bares Geld.
Wenn ich dann mal wieder einen Pkw versichern möchte, oder muss, fange ich mit einer wesentlich niedrigen Klasse wieder an.
Und ein PU als Lkw darf am Sonntag keinen Hänger ziehen. Das ist für mich sehr wichtig!
Die Steuer ist zwar auch nicht unwichtig, aber da ich sowieso einen Doka kaufen will erkennt das Finanzamt ihn sowieso nicht als Lkw an.
Früher war alles wesentlich einfacher!!!!!!
Gruß
Zigeuner
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- flamingo
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gebe jetzt auch meinen Senf dazu!!
Zahle für meinen L200 , Bj. 2001 ,Diesel, DoKa mit Oxikat
Steuer 431,00 euro
Versicherung 100%, Teilkasko mit 150 euro selbstbeteiligung ,mit Schutzbrief
Werkstatt von Versicherung ausgesucht, ca. 653 euro
in Bezirk Land Osnabrück.
Da ich SF 23 habe kostet die Versicherung mir 224 euro
Hoffe ich konnte auch einen Teil dazu beitragen
Gruß Torsten
Gruß Torsten
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- Elki
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- L200 Club rocks!
also, dass für ne PKW-Anmeldung die hinteren Fenster zugemacht werden müssen - das ist gequirlte Sch.... Da hat wohl einer was durcheinanderbebracht, mit der steuerlichen Anerkennung als LKW!!!!
Was Du hier beschreibst, sind aber die Anfprderungen zur Ummeldung auf PKW!!!
Das ich für die Bremsanlage ien Gutachten bräuchte, ob die die Mindestanforderungen für PKW erfüllt, hat mir mein Dekra-Mann auch erzählt (weil zur Ummeldung die Mindestkriterien für PKW zum Erstzulassungstag erfüllt sein müssen, bezüglich Geräuschpegel, Insassenschutz und Abgaswerten, und zusätzlich die Ladefläche abschließbar sein muss) -- und Ford kann oder will das Gutachten nicht liefern. Nur, was ist das für eine Logik, dass für ein Auto, das zum Lastentransport gedacht ist, die bremsanlage von Haus aus schwächer sein soll,als für nen PKW?! Und ganz subjektiv hält der Ranger 1000mal schneller, als mein eL, der die PKW-Zulassung hat.
Was ich aber meinte, ist dass (bei der HDI zumindest) der Ranger den gleichen Tarif kostet, egal ob PKW oder LKW im Brief steht. Ich wollt nämlich auch auf biegen oder brechen PKW, und dann stellte sich raus - ist doch net so dringend....
Ist allerdings mehr, als was Flamingo bieten kann -- bei 100% rund nen Tausender.... mit Teilkasko 150.- SB
@Flamingo
hast Du mit der Versicherung schon Regulierungs- oder sonstige Erfahrungen?!
Gruß
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
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- Henry
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Das ist eine Frage der Versicherung und hat nicht viel mit PKW/LKW zu tun. Mein L200 LKW ist bei Gerling günstiger als ein L200 PKW weil der als Kleinlieferfahrzeug eingestuft wird der PKW allerdings als Sonstiges-SUV. Das handhabt jede Versicherung anders.Zigeuner schrieb: Da ich aber meinen PU unbedingt als Pkw versichern möchte, ist der Ranger gestrichen.
Das stimmt nicht.Wenn ich den PU als Lkw versichere verliere ich die SF 21 Klasse.
Wenn Du unfallfreie Jahre nachweisen kannst, dann nicht.Bei den Lkws sind die Klassen wesentlich niedriger. Also verliere ich auch bares Geld.
Wenn ich dann mal wieder einen Pkw versichern möchte, oder muss, fange ich mit einer wesentlich niedrigen Klasse wieder an.
Dazu saache ich ma jetzt nüschd.Und ein PU als Lkw darf am Sonntag keinen Hänger ziehen. Das ist für mich sehr wichtig!
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
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- flamingo
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habe die Versicherung erst seit dem 01.01.08.
Sehe aber zu das keine Schäden meinerseits auftreten.
Gruß Torsten
Gruß Torsten
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- Zigeuner
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:k_s_anbeten :k_s_anbeten da habe ich wohl was verwechselt!
Das mit den hinteren Fenstern!
Das hat nichts mit der Pkw Zulassung zu tun.
Das versichern des PU scheint wohl in erster Linie viel verhandlungssache zu sein!
Ist für mich eine ganz neue Erfahrung mit den Versicherungen zu verhandeln!
Bin mal gespannt wenn es dann tatsächlich zur Sache geht!!!
Gruß
Zigeuner
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- ines69
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Gab allerdings Schwierigkeiten!
In der Versicherung zahle ich derzeit bei 45 %, Teilkasko ohne SB 45,00 € Monatlich.
Nur bei den Steuern wollten die den als PKW besteuern, da die Ladefläche unter 50 % der Gesamtlänge des Fahrzeuges ist.
Mußte die hintere Sitzbank und Gurte ausbauen, sowie die Schraubenlöcher unbrauchbar machen und hinter den Vordersitzen, bis zu den Kopfstützen hoch abteilen, feste Verbindung mit der Karosserie!
Und beim Finanzamt vorführen!
Erst dann wurden LKW Steuern berechnet!
Gruß Ines
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- schwarzer Drachen
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du hast einen doppelkabiner??
die aussage
ist nicht ganz richtig (wird aber gern von den finanzern so oder anders interpretiert)da die Ladefläche unter 50 % der Gesamtlänge des Fahrzeuges
richtiger (ob ganz genau gesetzestext bin ich mir auch nicht sicher!) ist : die zur personentransport genutzte fläche kleiner als 50% der gesammtnutzfläche ist.
sie versicherung ist lieferwagen, oder???
bei den versicherungen ist ein direkter vergleich immer nur schwer möglich wegen der unterschiedlichen regionalklassen und den verschiedensten versicherungstarifen
gruß tomax
(d-max, 1,5 kabiner, gewichtsbesteuert (wie´s richtig heißt) aber versichert als pkw)
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- ines69
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Die Ladefläche ist kleiner als 51(!) %.
Fahrgastzelle 49%, Ladefläche 51%,ab dann brauchst du keinen Umbau machen.
Habe noch einen Ford Escrt Express, 2 Sitzer, 140 cm x 180 cm Ladefläche.
LKW, geschlossener Kasten. Der ist anstandslos als LKW besteuert worden.
Früher gig es ja noch mit Auflasten des Gesamtgewichtes, heute muß mehr gewerkelt werden, damit es klapt.
Gruß Ines
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- Hartmut Bös
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das ist halt hammer hart was sich eine Finanzbeamter erlaubt, an anderer Stelle muss ein Gutachter anrücken
und hier messen die Finanzbeamten wild drauf los.
Wenn Schon gemessen werden muss dann nach den gültigen Richtlinien und Normen,
dann zählt aber auch der Fahrersitz NICHT dazu denn den berauchst Du sowohl für den Transport von Sachen
als auch zum Transport von Personen.
Nee Nee - Wartet mal die Verfassungsbeschwerde von ProAllrad ab, siehe Thread von Mafra
Gruß
Hartmut
Bad Brückenau-Quelle f. Lebenskraft
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