Gesetzliche-Regelung Rundumleuchte(Leuchtbalken)

  • BoehserOnkel88
  • BoehserOnkel88s Avatar Autor
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Junior Boarder
Mehr
22 Feb 2008 22:42 #1 von BoehserOnkel88
Gesetzliche-Regelung Rundumleuchte(Leuchtbalken) wurde erstellt von BoehserOnkel88
Hy zusammen,
Privat fahre ich nen Nissan Navara und habe die Tage einen solchen als Firmen-Fahrzeug (Baufirma) mit leuchtbalken von hella gesehen!
Gern würd ich mir einen solchen montieren oder zwei rundumkennleuchten!

Kennt jemand die gesetzliche Regelung zur Montage und Benutzung?
Oder wo ich nähere Informationen her bekomme?


Vielen dank,
et onkelche us kölle am ring

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
22 Feb 2008 22:48 #2 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Gesetzliche-Regelung Rundumleuchte(Leuchtbalken)
Servus Onkel,

fest draufschrauben darf man, Magnetfuß ist in D nicht erlaubt.
Aber:

Einschalten darfst du es während der Fahrt nicht, nur im Stand bei einer Panne.
Außer du hast eine Sondergenehmigung wegen Überbreite, Gewicht etc.

Nur mal so eine ganz grobe schnelle Meinung. Da ich ....


Werner


...eigentlich schon fast in Uraub bin ;-)

Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

Werner

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • BoehserOnkel88
  • BoehserOnkel88s Avatar Autor
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Junior Boarder
Mehr
22 Feb 2008 22:53 #3 von BoehserOnkel88
BoehserOnkel88 antwortete auf Gesetzliche-Regelung Rundumleuchte(Leuchtbalken)
Vielen dank erstmal für die schnelle antwort...
also eine kennleuchte mit e-zulassung darf ich betreiben ohne weitere eintragungen? Oder muß diese TÜV eingetragen werden?
dann kann ich diese ja pber die warnblinkanlage schalten!?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
23 Feb 2008 20:33 #4 von MUDRACER
Hallo nach Kölle,
in der Übersicht des TÜV für Lichttechnische Einrichtungen an KFZ und deren Anhänger steht folgendes unter Punkt 5.2:

Kennleuchten für gelbes Blinklicht
Vorhandensein: zulässig an dazu gem.§ 52 Abs.4 StVZO
berechtigten KFZ, ggf. Züge für
- Bau- und Unterhaltung von Strassen
- Müllabfuhr
- Pannenhilfsfahrzeuge
- Ungewöhnlicher Länge oder Breite oder
ungewöhnlicher langer oder breiter Ladung
- Schwer- oder Großraumtransporter und deren
Begleidfahrzeuge

Genehmigungszeichen: nationales Prüfzeichen K1234

in der Höhe/Breite: wie geometrische Sichtbarkeit es erfordert

Siehe dazu auch unter http://www.stvzo.de zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten § 52.

Also als Privatmann nicht zulässig

Viel Spass beim stöbern.

Übrigens tolle Hellas hast du da vorn dran, genau wie ich...........

Gruß Micha

Ich und mein Magnum

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
23 Feb 2008 22:57 #5 von Dan_Mon
Hallo in die Nachbarschaft!

Die Frage ist, wofür möchtest Du die Gelbleuchten nutzen?

Ich habe welche mit Magnetfuß im Auto. Da wir eine Spedition haben, kommt es leider immer mal wieder vor das ein Fahrzeug von uns mit einem Schaden oder gar nach einer Unfallsituation auf der Autobahn liegen bleibt.

Schon mehrfach war es soweit in der Nähe, dass ich mit meinem Fahrzeug zur Unfallaufnahme oder zur Reparaturhilfe hinfahren konnte. Dies mache ich dann immer mit Gelblicht auf dem Dach. Quasi als Werkstatteinsatzfahrt.
Bisher war schon 2 mal in der Situation auch durch einen Stau mit der eingeschalteten Leuchte zu fahren. Kommentar der Rennleitung: "Find ich ja gut, dass sie schnell vor Ort sind um das Fahrzeug von der Bahn zu begleiten" ( Anmerkung: Dem LKW wurde hinter die gesamte Beleuchtung rasiert.)

Also, solange man sich dadurch im Strassenverkehr keinen offensiven Vorteil verschafft, ist der Einsatz zweckgebunden geduldet. Ich denke, wenn ich gedrängelt hätte oder sonstige Anstallten Richtung Sonderwegerecht ausgenutzt hätte, hätte mir die Rennleitung die Ei... langgezogen.

Soviel von mir
Viele Güsse
Dan

L200 Club

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
23 Feb 2008 23:41 #6 von nitrox
Eigentlich darfst du es nicht.

Jeder darf es benutzen zur eigensicherung oder fremdsicherung.

Da darfst es aber nur fest am wagen montiert haben wenn:

Pannendienst, Werkstattwagen oder sonstiges und dann ist es auch so eingetragen.

Ansonsten ist es Glücksache, die eine drücken nen auge zu, die andern bitten zur Kasse und dann bist mit nem Punkt und Kohle dabei. :D

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • BoehserOnkel88
  • BoehserOnkel88s Avatar Autor
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Junior Boarder
Mehr
24 Feb 2008 13:49 #7 von BoehserOnkel88
BoehserOnkel88 antwortete auf Gesetzliche-Regelung Rundumleuchte(Leuchtbalken)
vielen dank erstmal...
also mein vater ist auto-tuner und da kommt es schon öfter vor das wir von einem kunden angerufen werden, z.B. im Sommer sind wir fast jedes wochenende am Nürburgring! Lieferservice, Reifenwechsel etc. . allerdings ist das mein privat PKW mit dem ich ( Ich arbeite für ein Baumaschinen Betrieb) auch mal zu meinen kunden fahre! aus diesen Gründen würde ich lieber zwei Rotaflex oder einen Leuchtbalken von Hella fest montieren. Da ich meinen Innenraum sehr pflege und auch nicht immer die lust hätte mit einer Magnet-Leuchte zu hantieren!

Kennt denn jemand die Voraussetzungen um den PKW als Werkstattwagen oder Pannendienst um zu melden. Habe schon viel gegoogelt aber nicht wirklich was dazu gefunden!

Vielen dank nochmal :roll:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
24 Feb 2008 16:29 #8 von Black Jack
Moin schön die Lampen sind die von Hella mit Positionsleuchten als
LED Ring? hab die auf der Hellaseite im Netz gefunden für :k_bash
228 Teuronen steht aber nirgenswo etwas über den Scheinwerferdurchmesser oder andere Größenangaben
Bin gerade am Suchen Hansen hat nur 24Volt LED im Programm
hatte schon drauf gewartet hat sich jetzt mit dem neuen Katolg erledigt
sollen au den Ü Bügel drauf sollen also nicht so mickerig ausehen.
Gruß Rolf

Alles wird gut

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
25 Feb 2008 19:22 #9 von MUDRACER
Hallo Rolf,
Die Hella haben LED und der Ring ist die Celis Lichtleittechnik,

Es gibt folgende Fernscheinwerfer mit Celis - Ring

Luminator Chromium Celis
( Klarglas mit Chromgehäuse )
Ref. 17,5 / 249,00 Euro / durchmesser 224,4mm / tiefe 129,6mm/
Artikelnummer 1F8 007 560-211

Luminator Chromium Celis
( wie oben)
Ref. 17,5 / 228,00 Euro / durchmesser 170mm/ tiefe 114 mm/
Artikelnummer 1F1 009 094-091

Luminator Chromium Celis
( wie oben )
Ref. 37,5 / 228,00 Euro / durchmesser 170mm / tiefe 114 mm
Artikelnummer 1F1 009 094-051

Luminator Metal Celis
Klarglas Schwarzes Metallgehäuse
Ref. 37,5 / 197,00 Euro / durchmesser 170mm / tiefe 114mm
Artikelnummer 1F1 009 094-041

Luminator Metal Celis
wie oben
Ref. 17,5 / 229,00 Euro / durchmesser 224,4mm / tiefe 129,6 mm
Artikelnummer 1F8 007 560-201

Gruß Micha

Ich und mein Magnum

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
26 Feb 2008 06:37 #10 von Black Jack
Moin schön danke für die schnelle Antwort.War gesternabend noch beim Hella Vertragshändler soll für den Celis Compact 170€ und für den großen Celis 185€zahlen.wolte mir sie hinten auf den Bügel setzen
bin mir noch nicht sicher welche Größe es werden soll sollen insgesamt 4 stück drauf sollten aber scho LED sein kauft man ja nur einmal
denke von der Qualität sind die von Hella wohl am besten.
Soll schon Fett ausehen aber nicht überladen.

Gruß Rolf

Alles wird gut

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: ElkiOffRoad-RangerBigPitDynomikeSiskomonty
Ladezeit der Seite: 0.025 Sekunden