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1,5 Cab Steuer
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13 Okt 2011 15:02 #1
von bb
1,5 Cab Steuer wurde erstellt von bb
Liebe Freunde von nützlichen Pickup,
das Finanzamt Essen will bei mir abkassieren: :k_bash
Ich habe seit März 2011 einen Ford Ranger 1,5 Cab zugelassen, im April kam der Steuerbescheid mit PKW Besteuerung, beim Vorführtermin im Mai nach meinem Widerspruch haben die Finanzamtsbeamtinnen nicht mal reingeschaut, nicht Platz genommen, nicht nachgemessen, nur blöd um das Auto herumgestanden und noch mal gesagt, dass 4 Sitze eingetragen sind und der 1,5 Cab deswegen als PKW zu beurteilen sei, egal ob man darin sitzen könne oder nicht. Dafür hätte ich nicht zur Vorführung fahren müssen
Auch die Flächenregel interessierte nicht mehr, ebenso wenig die Nutzlast von über 1t, das sei auch bei PKW denkbar, das äußere Erscheinungsbild mit Plane und Spriegel erinnerte sie angeblich auch an PKW.
In der Ablehnung des Widerspruchs wurden mehrere Urteile zitiert, die sich aber alle entweder auf Doppelkabiner mit kurzer Ladefläche oder auf geschlossene Lieferfahrzeuge ohne Trennwand bezogen, also alle nichts mit meinem Ranger gemein haben.
Ich habe Ende September Klage eingereicht und gehofft, die Vorgesetzten lesen mal, was ihre Untergebenen geschrieben haben und stoppen dann den kostentreibenden Wahnsinn. Aber offensichtlich will das Finanzamt Essen den Prozess vor dem Finanzgericht wirklich führen, um auch 1,5 Kabiner mit 4 Sitzen als PKW besteuern zu können
denn heute kam die Bestätigung des Eingangs der Klage vom Finanzgericht Düsseldorf. Das heißt dann ja wohl, dass es auch zur Verhandlung kommen wird.
Es ist die reine Willkür, wie hier die Besteuerung festgesetzt wird. Aber das haben andere ja auch schon erfahren.
Daher benötige ich Hilfe:
Wer kann mir (anonymisierte) Steuerbescheide als PDF zur Verfügung stellen, nach denen ganz normale 1.5 Kabiner als LKW besteuert werden? Das sollte doch in D noch die Regel sein!
Damit könnte ich dann den einzigen, nicht willkürlichen Punkt entkräften, dass ist die von der Verfassung vorgeschriebene Gleichbehandlung der Steuerzahler innerhalb Deutschlands und vielleicht auch die Flächenformel retten.
Alles ist reine Willkür, denn der jeweilige Vor-Ort Beamte entscheidet nach seiner höheren Eingebung, seiner Laune, nach dem Wetterbericht oder dem Bachgefühl und ohne jeden Bezug zur Realität oder Ahnung vom Thema.
Vielen Dank, Bernhard
das Finanzamt Essen will bei mir abkassieren: :k_bash
Ich habe seit März 2011 einen Ford Ranger 1,5 Cab zugelassen, im April kam der Steuerbescheid mit PKW Besteuerung, beim Vorführtermin im Mai nach meinem Widerspruch haben die Finanzamtsbeamtinnen nicht mal reingeschaut, nicht Platz genommen, nicht nachgemessen, nur blöd um das Auto herumgestanden und noch mal gesagt, dass 4 Sitze eingetragen sind und der 1,5 Cab deswegen als PKW zu beurteilen sei, egal ob man darin sitzen könne oder nicht. Dafür hätte ich nicht zur Vorführung fahren müssen

Auch die Flächenregel interessierte nicht mehr, ebenso wenig die Nutzlast von über 1t, das sei auch bei PKW denkbar, das äußere Erscheinungsbild mit Plane und Spriegel erinnerte sie angeblich auch an PKW.
In der Ablehnung des Widerspruchs wurden mehrere Urteile zitiert, die sich aber alle entweder auf Doppelkabiner mit kurzer Ladefläche oder auf geschlossene Lieferfahrzeuge ohne Trennwand bezogen, also alle nichts mit meinem Ranger gemein haben.
Ich habe Ende September Klage eingereicht und gehofft, die Vorgesetzten lesen mal, was ihre Untergebenen geschrieben haben und stoppen dann den kostentreibenden Wahnsinn. Aber offensichtlich will das Finanzamt Essen den Prozess vor dem Finanzgericht wirklich führen, um auch 1,5 Kabiner mit 4 Sitzen als PKW besteuern zu können

Es ist die reine Willkür, wie hier die Besteuerung festgesetzt wird. Aber das haben andere ja auch schon erfahren.
Daher benötige ich Hilfe:
Wer kann mir (anonymisierte) Steuerbescheide als PDF zur Verfügung stellen, nach denen ganz normale 1.5 Kabiner als LKW besteuert werden? Das sollte doch in D noch die Regel sein!
Damit könnte ich dann den einzigen, nicht willkürlichen Punkt entkräften, dass ist die von der Verfassung vorgeschriebene Gleichbehandlung der Steuerzahler innerhalb Deutschlands und vielleicht auch die Flächenformel retten.
Alles ist reine Willkür, denn der jeweilige Vor-Ort Beamte entscheidet nach seiner höheren Eingebung, seiner Laune, nach dem Wetterbericht oder dem Bachgefühl und ohne jeden Bezug zur Realität oder Ahnung vom Thema.
Vielen Dank, Bernhard
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- S t e f a n
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13 Okt 2011 15:18 #2
von S t e f a n
Fort fahren ist meine Leidenschaft
S t e f a n antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Hallo Bernhard,
im Prinzip kein Problem - nur geht aus dem Bescheid doch rein gar nichts hervor!
Lediglich unter "Grundlagen der Festsetzung" stehen Fahrzeugart (LKW), zul. Gesamtmasse, Hubraum und Krafstoffart/Energiequelle.
Noch nicht einmal die Fahrzeugmarke geht daraus hervor. Zumindest lese ich das so.
Gruß Stefan
im Prinzip kein Problem - nur geht aus dem Bescheid doch rein gar nichts hervor!
Lediglich unter "Grundlagen der Festsetzung" stehen Fahrzeugart (LKW), zul. Gesamtmasse, Hubraum und Krafstoffart/Energiequelle.
Noch nicht einmal die Fahrzeugmarke geht daraus hervor. Zumindest lese ich das so.
Gruß Stefan
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- Rudi
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13 Okt 2011 19:51 #3
von Rudi
Gruß Rudi
Rudi antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Hallo Bernhard
Ich wünsch Dir viel Glück beim Kampf gegen das FA
Ich fürchte nur, das es nicht reicht.
In meiner FA Begründung hieß es damals,allerdings DoKa, das lt. Urteil XXXXX auch die Radkästen rauszurechnen sind.
Rechnen kannst du selbst.
Der eine hat Glück oder einen FA Beamten mit Hirn , der andere ..........
Gruß Rudi
Ich wünsch Dir viel Glück beim Kampf gegen das FA
Ich fürchte nur, das es nicht reicht.
In meiner FA Begründung hieß es damals,allerdings DoKa, das lt. Urteil XXXXX auch die Radkästen rauszurechnen sind.
Rechnen kannst du selbst.
Der eine hat Glück oder einen FA Beamten mit Hirn , der andere ..........
Gruß Rudi
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- creol
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13 Okt 2011 21:29 #4
von creol
Don't forget to have fun!
creol antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Hi Bernhard,
Du bekommst von mir natürlich die entsprechend notwendigen Unterlagen, alsbald Du sie brauchst.
Sag einfach bescheid.
Greets from Phil
Du bekommst von mir natürlich die entsprechend notwendigen Unterlagen, alsbald Du sie brauchst.
Sag einfach bescheid.
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- S t e f a n
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14 Okt 2011 17:15 #5
von S t e f a n
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S t e f a n antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Moin.
Kann mir jemand erklären, wie man die Daten aus dem Steuerbescheid herausliest?
Natürlich ist auch mein Auto ein Viersitzer - es geht aber daraus nicht hervor.
Vielleicht weiss jemand mehr.
Gruß Stefan
Kann mir jemand erklären, wie man die Daten aus dem Steuerbescheid herausliest?
Natürlich ist auch mein Auto ein Viersitzer - es geht aber daraus nicht hervor.
Vielleicht weiss jemand mehr.
Gruß Stefan
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- bb
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14 Okt 2011 19:11 #6
von bb
bb antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Hi Stefan,
ich bin ein paar Tage nicht zu Hause, werde aber morgen meine Frau bitten, einen Blick auf den Bescheid zu werfen. Wenn da nichts steht, dann geht es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld S1, Anzahl der Sitzplätze. Da steht zwar auch nicht drin, ob es ein 1,5 Cab oder ein 2 Cab ist, aber das kann man dann vielleicht mit Hilfe des Herstellerprospekts zeigen.
Ich habe gestern noch mit der Sachbearbeiterin des Finanzgericht telefoniert. Sie sagte, es käme häufiger vor, dass Finanzämter in diesem Bereich ihre Entscheidung noch mal überdenken, wenn Klage eingereicht wird, bevor das Verfahren beginnt. Das kann auch durchaus ein Jahr dauern.
Der Mindeststreitwert wurde frecherweise auf 1000€ festgesetzt, daher muss ich mit 220€ Verfahrensgebühr in Vorlage gehen. Dass die Differenz zwischen LKW und PKW Steuer rund 400€ beträgt, interessiert dabei nicht.
Ich bin stinksauer wegen dieses Finanzamtschwachsinns
Aber schönen Dank, dass ihr helfen wollt
Gruß, Bernhard
ich bin ein paar Tage nicht zu Hause, werde aber morgen meine Frau bitten, einen Blick auf den Bescheid zu werfen. Wenn da nichts steht, dann geht es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld S1, Anzahl der Sitzplätze. Da steht zwar auch nicht drin, ob es ein 1,5 Cab oder ein 2 Cab ist, aber das kann man dann vielleicht mit Hilfe des Herstellerprospekts zeigen.
Ich habe gestern noch mit der Sachbearbeiterin des Finanzgericht telefoniert. Sie sagte, es käme häufiger vor, dass Finanzämter in diesem Bereich ihre Entscheidung noch mal überdenken, wenn Klage eingereicht wird, bevor das Verfahren beginnt. Das kann auch durchaus ein Jahr dauern.
Der Mindeststreitwert wurde frecherweise auf 1000€ festgesetzt, daher muss ich mit 220€ Verfahrensgebühr in Vorlage gehen. Dass die Differenz zwischen LKW und PKW Steuer rund 400€ beträgt, interessiert dabei nicht.
Ich bin stinksauer wegen dieses Finanzamtschwachsinns
Aber schönen Dank, dass ihr helfen wollt

Gruß, Bernhard
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- koksi
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14 Okt 2011 19:31 #7
von koksi
Gruß Koksi
Hilux 2.5 X-Cab 09/2010
koksi antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Moin Bernhard,
ich such mein Kempel auch mal raus kannst du gerne kriegen.
Toyota Hilux 1,5 Cab
EZ 09/2010 als LKW offen
2+2 Sitze
ich such mein Kempel auch mal raus kannst du gerne kriegen.
Toyota Hilux 1,5 Cab
EZ 09/2010 als LKW offen
2+2 Sitze
Gruß Koksi
Hilux 2.5 X-Cab 09/2010
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15 Okt 2011 10:20 #8
von S t e f a n
Fort fahren ist meine Leidenschaft
S t e f a n antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Moin.
Ja, dito.
Wie schon irgendwo hier geschrieben - meine ich - musste ich mein Auto ja auch vorführen (od. zig Fotos einreichen). Ich bin vorgefahren, reingegangen, er guckt aus dem Fenster: "ah, das ist ihr Auto - das ist ja der Zweitürer mit den vier Sitzplätzen wobei das ja eher zwei Notsitze sind. Das konnte ich anhand meiner Unterlagen nicht erkennen. Steuerbescheid wird geändert, schönen Dank".
Will sagen, es liegt an dem der es bearbeitet wie, eingestuft wird.
Gruß Stefan
Ja, dito.
Wie schon irgendwo hier geschrieben - meine ich - musste ich mein Auto ja auch vorführen (od. zig Fotos einreichen). Ich bin vorgefahren, reingegangen, er guckt aus dem Fenster: "ah, das ist ihr Auto - das ist ja der Zweitürer mit den vier Sitzplätzen wobei das ja eher zwei Notsitze sind. Das konnte ich anhand meiner Unterlagen nicht erkennen. Steuerbescheid wird geändert, schönen Dank".
Will sagen, es liegt an dem der es bearbeitet wie, eingestuft wird.
Gruß Stefan
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- Redneck
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16 Okt 2011 11:53 #9
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Redneck antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Servus Bernhard!
Also mein Lux wird auch problemlos nach Gewicht besteuert! So wird das bei unserem Finanzamt eigentlich schon lange gehandhabt. 1,5 Kabiner Gewichtsbesteuerung, DoKa Hubraumbesteuerung. Bei den Amis (vor allem beim Dodge RAM) gibt´s da momentan größere Diskussionen und Schwierigkeiten, aber das ist wieder eine andere Baustelle...
Wenn Du was brauchst, einfach bescheid sagen, wenn ich helfen kann, gerne!
Gruß, Jürgen
Also mein Lux wird auch problemlos nach Gewicht besteuert! So wird das bei unserem Finanzamt eigentlich schon lange gehandhabt. 1,5 Kabiner Gewichtsbesteuerung, DoKa Hubraumbesteuerung. Bei den Amis (vor allem beim Dodge RAM) gibt´s da momentan größere Diskussionen und Schwierigkeiten, aber das ist wieder eine andere Baustelle...

Wenn Du was brauchst, einfach bescheid sagen, wenn ich helfen kann, gerne!
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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- Roadmaster95
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17 Okt 2011 14:26 #10
von Roadmaster95
Roadmaster95 antwortete auf 1,5 Cab Steuer
Hi Bernhard,
irgendwo hier in den Tiefen des Forums hab ich meine Geschichte zur Besteuerung schon mal gepostet.
Ich habe mit 1,5 Kabiner auch die LKW Steuer, was hier bei uns 172€ pro Jahr entspricht.
Aber der Weg dahin war auch nicht ganz leicht....
Hier nochmal was mir 2007 passiert ist:
Hi,
ich habe als ich letztes jahr Besitzer eines 2006er B2500 L-Cab geworden bin auch prompt eine Meldung vom FA erhalten, ich solle doch zwecks Überprüfung der Besteuerung usw. mal vorbeischauen.
Habe ich dann also auch gemacht, und siehe da schon hatte die nette Dame den Meterstab in der Hand und lief Richtung Parkplatz.
Also Kabine ausmessen (irgendwas mit 1,75m) und Ladefläche messen (glaub 1,72m oder so) naja dann meinte die Dame:
...tja das läuft wohl auf eine PKW Besteuerung hinaus, da LF größer als Personenbeförderungsfläche.....!
Ich dann ganz schlau mit den Ausdrucken von Pro Allrad dagegen geredet.
Hat die Dame aber null interessiert, sie sagte sie kann mir den Paragraphen zeigen in dem das steht, dass bei diesem Verhältnis PF zu LF eben die PKW Besteuerung anzuwenden sei....
Hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben, bin aber trotzdem nochmal mit ins Büro und hab debattiert.
Dann wurde die Kollegin meiner "Ausmesserin" aufmerksam und meinte:
...was issn des für ein Pick Up?
hat der die Notsitze hinten drin?
Ich dann: Klar, Mazda B2500 mit L-Cab, nur zwei "Sitzbrettchen" is ja fast sowas wie Ladefläche ,will eh niemand sitzen usw...
Sie dann nen dicken Leitz Ordner geholt und geblättert...
Nach einer Weile hatte die dann eine Gesetz/ Paragraph etc gefunden in dem stand: Alle Pick Ups mit Notsitzen hinten, also keinen vollwertigen Sitzen, sind nach xyz1234 mit LKW Besteuerung zu belegen.
Ich dann noch nachgefragt von wegen Irrtum und falls doch keine LKW Steuer irgendwann Nachzahlung usw.
Wurde dann von den Damen aufgeklärt, dass die LKW Steuer somit festgesetzt und ohne Zweifel bestehen bleibt, und das würde sich auch nicht ändern.
Ich also total happy abgezogen, und seitdem 172€ jährlich!
Ich merke aber wenn ich hier so lese, dass eigentlich jedes FA da sein eigens Süppchen kocht.....
Hoffe ich hab noch ein wenig Verwirrung gestiftet!
Gruß
Joe
So, das war meine Story dazu, hoffentlich hilfts Dir weiter!
Grüße
Joe
irgendwo hier in den Tiefen des Forums hab ich meine Geschichte zur Besteuerung schon mal gepostet.
Ich habe mit 1,5 Kabiner auch die LKW Steuer, was hier bei uns 172€ pro Jahr entspricht.
Aber der Weg dahin war auch nicht ganz leicht....
Hier nochmal was mir 2007 passiert ist:
Hi,
ich habe als ich letztes jahr Besitzer eines 2006er B2500 L-Cab geworden bin auch prompt eine Meldung vom FA erhalten, ich solle doch zwecks Überprüfung der Besteuerung usw. mal vorbeischauen.
Habe ich dann also auch gemacht, und siehe da schon hatte die nette Dame den Meterstab in der Hand und lief Richtung Parkplatz.
Also Kabine ausmessen (irgendwas mit 1,75m) und Ladefläche messen (glaub 1,72m oder so) naja dann meinte die Dame:
...tja das läuft wohl auf eine PKW Besteuerung hinaus, da LF größer als Personenbeförderungsfläche.....!
Ich dann ganz schlau mit den Ausdrucken von Pro Allrad dagegen geredet.
Hat die Dame aber null interessiert, sie sagte sie kann mir den Paragraphen zeigen in dem das steht, dass bei diesem Verhältnis PF zu LF eben die PKW Besteuerung anzuwenden sei....
Hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben, bin aber trotzdem nochmal mit ins Büro und hab debattiert.
Dann wurde die Kollegin meiner "Ausmesserin" aufmerksam und meinte:
...was issn des für ein Pick Up?
hat der die Notsitze hinten drin?
Ich dann: Klar, Mazda B2500 mit L-Cab, nur zwei "Sitzbrettchen" is ja fast sowas wie Ladefläche ,will eh niemand sitzen usw...
Sie dann nen dicken Leitz Ordner geholt und geblättert...
Nach einer Weile hatte die dann eine Gesetz/ Paragraph etc gefunden in dem stand: Alle Pick Ups mit Notsitzen hinten, also keinen vollwertigen Sitzen, sind nach xyz1234 mit LKW Besteuerung zu belegen.
Ich dann noch nachgefragt von wegen Irrtum und falls doch keine LKW Steuer irgendwann Nachzahlung usw.
Wurde dann von den Damen aufgeklärt, dass die LKW Steuer somit festgesetzt und ohne Zweifel bestehen bleibt, und das würde sich auch nicht ändern.
Ich also total happy abgezogen, und seitdem 172€ jährlich!
Ich merke aber wenn ich hier so lese, dass eigentlich jedes FA da sein eigens Süppchen kocht.....
Hoffe ich hab noch ein wenig Verwirrung gestiftet!
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Joe
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