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1,5 Cab Steuer
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ja, das ist dir gelungen!!! siehe:Roadmaster95 schrieb: Hoffe ich hab noch ein wenig Verwirrung gestiftet!
Roadmaster95 schrieb: ...tja das läuft wohl auf eine PKW Besteuerung hinaus, da LF größer als Personenbeförderungsfläche.....!




gruß tomax
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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Gruß Stefan
PS: jetzt braucht man nur die entsprechende Seite, wo das stand mit den Notsitzen. Aber ähnlich lief es bei mir ja auch!
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wo sie ihr wissen/ahnung/behauptung/oderwasauchimmer her hat: ka! mir war´s auch egal. hab ich unterdessen aber schon öfter gehört, das die "türen zählen"
gruß tomax
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uuuuuuuuuuuuppssss....
Also für alle nochmal richtig gestellt:
Es läuft auf eine PKW Besteuerung hinaus, da Personenbeförderungsfläche größer als Ladefläche, deshalb PKW!
Also vor lauter Dings und Zeug bin ich schon selber ganz plemm plemm...

So nun müssts passen denk ich, sorry nochmal.
Stimmt, ich hab auch bis heute nicht erfahren können, wo das steht, mit den "Notsitzen", wer weiß was das fürn Paragraph ist.
Auch in meinem Steuerbescheid ist nix vermerkt von wegen:"... aufgrund von Paragraph 387a Abs 2 der bla bla wird das FZ..." usw usw
Naja ist aber doch immer wieder schön, die Durchschaubarkeit der Ämter und Behörden...

Schönen Abend noch
Grüße aus Franken
Joe
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Wenn ich die Notsitze herausnehme, die Gurte auch, eine Schutzwand (optional auch wegklappbar) in Höhe der Rückenlehnen hinter die Frontsitze baue, an die Befestigungspunkte der Sicherheitsgurte Ösen zur Ladungssicherung schraube, dann schreiben sie mir die Karre um auf 2-Sitzer und das FiAmt müsste es akzeptieren. Es könnte allerdings auch passieren, dass der FiAmtler die zugeschweißten Befestigungspunkte der Gurte sehen will.
Wenn ich das Auto dann später mal verkaufe, wird es aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf 4 Sitzer zurückgeschrieben, weil da dann irgendwelche anderen Regelungen widersprechen.
Ich könnte ja auch mal probieren, wie sie es beim FiAmt mit einem 3-Sitzer halten

Wahnsinn pur!
Viele Grüße, Bernhard
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Muss auch mal meinen Kommentar zur Besteuerung abgeben.
Habe meinen Ranger vor etwas mehr als einem Jahr gekauft. Es ist ein Anderthalber aus 2007 mit Hardtop und gebraucht. Bin dann zum Amt, um ihn zuzulassen. In den Papieren stand er als "LKW offener Kasten" drin. Und so sollte es auch bleiben nach meiner Meinung. Habe dann der nette Frau gesagt, dass ich ihn als LKW zugelassen haben möchte. Ihre lapidare Antwort: Da steht doch LKW drin, und so wird er auch zugelassen! Sie hat sich auch das Auto nicht anschauen wollen. Seitdem fahre ich einen LKW.
Ich wollte nur sagen, dass es auch Menschen auf dem Amt gibt, die ihre Arbeit richtig machen. Ich habe auch nichts weiter mit einem Amt o.ä. zu tun, falls jemand auf die Idee kommt, dass ich es beschönigen wollte.
Gruß Guido
PS: Bei mir wäre es wahrscheinlich zum Problem gekommen, wenn ich den Wagen auf PKW umschlüssen hätte wollen!
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es gibt da zwei Ämter

Bei dem ersten hat keiner ein Problem: Die Zulassungsstelle.
Aber dann kommt hintendrauf noch ein anderes F.....

Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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Und selbst das Finanzamt hat bei mir keinen Mucks von sich gegeben! Auch dieses Jahr nicht. Aber man soll es ja nicht beschreien...
Gruß Guido
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Es wird immer irrealer in den Begründungen, aber die wollen es offensichtlich durchfechten.
Aus dem Schreiben:
Das Erscheinungsbild ist PKW
Der Pritschenaufbau(Softtop mit Plane und Spriegel) ist nicht eingetragen und daher nicht zu berücksichtigen
Unter 3,5t ist sowieso kein echter LKW, weil mit Führerschein B fahrbar
Lifestyle Fahrzeug
Der Hersteller sagt, er fährt sich ähnlich wie ein PKW und hat auch ähnlich viel Sicherheit, also ist es ein PKW
Meine Behauptung, der 1,5 Cab Ranger würde bundesweit in der Regel als LKW besteuert ist von mir nicht belegt. Und selbst wenn, wäre es unerheblich, weil rechtswidrig
Nutzlast unerheblich
Sitzqualität hinten: unerheblich - wenn ich einen Kindersitz montieren würde, würde es schließlich nicht stören
Die nicht von innen zu öffnenden hinteren Türen: Kindersicherung
Leiterrahmen hilft auch bei Personentransport im Gelände, daher unerheblich. Immerhin hat der Ranger vorne Einzelradaufhängung
Er ähnelt eher einem Doka als einem Einzelkabiner, daher PKW Besteuerung
Jetzt ist es sogar mein Fehler, dass die Sachbearbeiterinnen bei der Vorführung nicht gemessen haben, weder auf die Pritsche noch in den Fahrgastraum geschaut haben, denn ich habe keine Maße vorgelegt. Daher rechnen sie jetzt aus den Prospektangaben mit den Maßen des Doppelkabiners und der Pritschenlänge des Extrakab auf die Personenbeförderungsfläche, schätzen die Länge von Türrahmen bis Frontwand, alles aus einem Prospektfoto und dem Screenshot der Ford Webseite und bringen wieder einen F350 als Vergleich, der vom FG Düsseldorf zum PKW verurteilt wurde.
Ich brauche jetzt echte Hilfe.
Wer in ähnlicher Lage ist oder mir Tipps geben will: ich habe den Schriftsatz als PDF gescannt, will ihn aber hier nicht öffentlich einstellen und diskutieren, solange die Sache offen ist. Vielleicht liest hier ja sogar ein 'Experte' eines Fi Amtes mit. Daher bitte PN mit Mailadresse.
Wer ein Urteil zu einem Extracab selber hat oder zumindest ein Aktenzeichen kennt, bitte hier veröffentlichen oder per PN schicken.
Falls es ein Urteil eines Thailand 1,5 Cabs gibt, dass diesen als PKW klassifiziert, bitte auch nennen.
Wer sich nach Klageeinreichung mit seinem Finanzamt auf LKW geeinigt hat: bitte PN
Viele Grüße, Bernhard
Und hier das Beispiel für die Rechenkünste beim FA
[attachment=0:x4f1toq1]RangerFlaechenFiAmt.jpg[/attachment:x4f1toq1]
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Ich hatte keine Chance.
Die Richterin sieht die Grundform des Fahrzeugs als PKW, weil Motor vorne, lange Motorhaube usw. Da ist sie eindeutig vorbelastet. So sehen PKW in D aus, in USA mag das anders sein, das ist egal.
Die 4 Sitze sind aber der am Ende entscheidende Faktor, egal ob Notsitze oder nicht. Sie sind eingetragen und damit sind es für sie steuerlich vollwertige Sitze.
Über Flächen haben wir lange diskutiert, aber sie kam am Ende zu dem Schluss, dass auch ein leichtes Überwiegen der Nutzfläche von 51% oder 52% das Fahrzeug nicht zum LKW macht. Es sei so oder so einsetzbar, mit 4 Sitzen und damit PKW. Zuladung, Anhängelast, Leiterrahmen, Blattfedern, ..... spielt alles keine entscheidende Rolle. Wir haben eine Stunde diskutiert, da half nichts mehr.
Sie hat mir dringend empfohlen, die Klage zurückzunehmen, was ich dann auch getan habe. Damit habe ich dann wenigstens ein Urteil vermieden, was zum Problem für andere 1,5 Cab Fahrer würde. Und ich muss nur die halben Gerichtsgebühren bezahlen, weil ich zurückgezogen habe. Eine Revision wäre mir zu teuer und würde vermutlich auch nicht weiter helfen.
Die Vertreterin des Finanzamtes hat mir dann noch in Anwesenheit der Richterin die unverbindliche Auskunft gegeben, dass es ihr reichen würde, wenn die zwei Notsitze und die Gurte aus dem Fahrzeug ausgebaut werden und es beim Straßenverkehrsamt zum 2-Sitzer umgeschrieben würde. Dann hätte sie kein Problem, den Ranger als LKW zu besteuern. Eine Verblechung der Seitenfenster und ein Ladungsrückhaltesystem im hinteren Kabinenteil würden zwar manchmal gefordert, seien aus ihrer Sicht aber nicht notwendig.
Als Fazit kann ich daraus nur ziehen, dass zumindest im Bereich des westlichen Ruhrgebiets ein 1,5 Cab Fahrer am besten schon vor der Erstzulassung die hinteren Notsitze entfernt, so dass er gleich als 2-Sitzer antritt. Ab 3-Sitzer gibt es Probleme, jedenfalls hier im Revier

Wer jetzt gerade im Widerspruchsverfahren steht, sollte vielleicht mal vorsichtig bei seinem Finanzamt anfragen, unter welchen Konditionen denn die LKW Zulassung möglich ist, ob vielleicht das Entfernen der Sitze reicht. Berufen kann man sich dabei jedoch auf nichts.
Gruß, Bernhard
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