Zuladung und Leergewicht beim 1500er RAM, Bj 2011

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14 Mai 2017 10:39 #11 von RedRam2017

Schnaik schrieb: Also heisst das, dass der 1500er RAM aus dem Eingangspost tatsächlich ab Werk nur für eine Zuladung von ca. 350 kg (technisch) ausgelegt ist und eine Auflastung demnach ohne technischen Aufwand nicht möglich ist?

(Mir gehts nicht darum, dass ein kulanter Sachverständiger mir den eventuell trotzdem auf 3,5 Tonnen umschreibt, sondern dass der die 3,5 Tonnen zGG dann auch tatsächlich aushält.)


Meiner ist gleich vom Importeur bei der Einzelabnahme auf 3,5 to aufgelastet worden.

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14 Mai 2017 11:24 #12 von JanR

RedRam2017 schrieb:

Schnaik schrieb: Also heisst das, dass der 1500er RAM aus dem Eingangspost tatsächlich ab Werk nur für eine Zuladung von ca. 350 kg (technisch) ausgelegt ist und eine Auflastung demnach ohne technischen Aufwand nicht möglich ist?

(Mir gehts nicht darum, dass ein kulanter Sachverständiger mir den eventuell trotzdem auf 3,5 Tonnen umschreibt, sondern dass der die 3,5 Tonnen zGG dann auch tatsächlich aushält.)


Meiner ist gleich vom Importeur bei der Einzelabnahme auf 3,5 to aufgelastet worden.


Hat das dann aber nicht auch gleich Auswirkungen auf den Führerschein? Besonders im Betrieb mit Anhänger?
Nur mal so in die Runde gefragt?


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14 Mai 2017 15:14 - 14 Mai 2017 15:16 #13 von Schnaik
Der heute aktuelle Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem zGG bis 3,5 Tonnen. Im Gespannbetrieb mit einem ungebremsten Anhänger ist das zGG des Gespanns insgesamt egal, da ein solcher Anhänger maximal 750 kg wiegen darf. Ist der Anhänger gebremst, darf das Gesamt-zGG des Zuges 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Also mit einem "einfachen" PKW Führerschein ist ein Gepannbetrieb mit auflaufgebremsten Anhänger und einem Zugfahrzeug mit 3,5 Tonnen zGG rechtlich nicht möglich.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 14 Mai 2017 15:16 von Schnaik.

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16 Mai 2017 08:41 #14 von m.lo

Also mit einem "einfachen" PKW Führerschein ist ein Gepannbetrieb mit auflaufgebremsten Anhänger und einem Zugfahrzeug mit 3,5 Tonnen zGG rechtlich nicht möglich.


Naja, außer der gebremste Anhänger ist auch nur 750kg schwer. Die wichtige Größe ist das zGG, egal wie der Anhänger gebaut ist.

Das Problem bekommst du aber auch schon mit leichteren Fahrzeugen. Alles ab 2,75to zGG darf mit B nur noch die 750kg ziehen, und das schafft ja eigentlich jeder Pickup (die PKW-Pickup-Zwitter mal ausgenommen). Für den Anhängerbetrieb macht das also keinen Unterschied ob der RAM 3to zGG oder 3,5to zGG hat.

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16 Mai 2017 12:21 #15 von Schnaik
Natürlich ist das Problem auch bei anderen (schweren) Fahrzeugen und entsprechenden Anhängern vorhanden, sobald man über das zulässige Gesamtzuggewicht von 3,5 Tonnen kommt.

@ m.lo: Auflaufgebremste Anhänger mit einem zGG bis 750 kg sind mir nicht bekannt, aber Du hast natürlich Recht, dass das maßgebliche Kritierium das zGG und nicht die Art des Anhängers ist.

Btw: Viele verkennen übrigens, dass es sich hier um die Summe der zulässigen Gesamtgewichte, und nicht um die Summe der tatsächlichen Gewichte in Abhängigkeit des Ladezustands handelt.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]

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16 Mai 2017 15:15 #16 von m.lo
Doch, gibt es sogar einige. Wusste ich bis vor kurzem aber auch nicht. Sind wahrscheinlich einfach normalerweise schwerere Anhänger, Führescheinfreundlich umgeschrieben. Würde mich zumindest nicht wundern.

Die Regelung ist meiner Meinung anch auch gewaltig unsinnig. Einfach ohne E auf 750kg begrenzen, unabhängig vom Fahrzeug, und gut ist. Soll mir einer mal erklären, warum ich mit unserem kleinen, 25 Jahren alten C200 Benz meinen Wohnwagen ohne E ziehen darf, mit dem dafür gebauten und wesentlich besser geeigneten Pickup aber nicht. Ist keine wirklich Frage bei welcher Kombination sich potentiell viel eher gefährliche Situationen ergeben. Auf der letzten Heimfahrt war das Wetter nicht so prall, da wollte ich definitiv nicht in nem PKW vor dem Anhänger sitzen...
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16 Mai 2017 16:52 - 16 Mai 2017 17:00 #17 von Schnaik
So, nach diesem kleinen (aber nicht unwichtigen) Exkurs ins Fahrerlaubnisrecht, noch mal kurz zurück zum Thema. Ich fasse mal zusammen:

1. Von Haus aus gehört der 1500er RAM in die sogenannte "Half-Ton"-Klasse, besitzt also von Werk aus eine Zuladung, die (grob) im Bereich der 500 kg rangiert.

2. Die im Eingangsthread benannten Gewichtsverteilungen (Leergewicht 2700 kg, zGG 3040 kg, daraus resultierende max. Zuladung 340 kg), die auch dem originalen Typenschild zu entnehmen sind, resultieren nicht aus der Homologation für den deutschen Markt oder dem hiesigen Zulassungsrecht, sondern sind die Gewichtsangaben ab Werk.

3. Eine Umschreibung der Papiere auf ein zGG von 3,5 Tonnen ist prinzipiell möglich (je nach Lust und Laune des Sachverständigen).

4. Das Fahrzeug ist technisch erst nach entsprechenden Umbauten (z.B. verstärkte Federung)verkehrssicher in der Lage, die daraus resultierenden höheren Zuladungen schadensfrei und verkehrssicher zu transportieren. Ein entsprechender Nachweis (Gutachten) ist im Zweifel auch notwendig, um die Umschreibung aus Nr. 3 zu bekommen.

5. Wer einen Fullsize-Pickup mit Zuladungsmöglichkeiten analog der gängigen Mid-Size Pickups des deutschen/europäischen Marktes sucht, muss sich (am Beispiel des RAMs) dann im 2500er Segment tummeln.

Kann das so stehen bleiben?

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 16 Mai 2017 17:00 von Schnaik.

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16 Mai 2017 22:49 #18 von GreymarketsCanada
GreymarketsCanada antwortete auf Zuladung und Leergewicht beim 1500er RAM, Bj 2011
Hallo Maik,

sehr gut zusammengefasst.Ähnlich verhält es sich auch für gebremste Anhängelasten bei den U.S. trucks.
Ergo- vor dem Import / Kauf viel Recherche betreiben und sich informieren.

2019 F150 5.0 157 " WB Werksbestellung nach Kundenwunsch
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17 Mai 2017 13:18 - 17 Mai 2017 13:19 #19 von Daimler Small
Nicht ganz richtig Maik :ka:

Zu 4. bedarf es beim RAM 1500 Gen. IV keiner technischen Umbauten, um den auf 3,5 T zulässiges Gesamtgewicht zu bekommen.
Hatte ich oben aber schon mal geschrieben.
Was der KANN und was der in D DARF ist ein Unterschied und kommt durch diese 3.500 KG Grenze zu Stande, die aber lediglich ein gesetzliches Problem darstellt.

Durch das hohe Leergewicht bei meinseinem von 2.675 KG und dem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 KB liegt die Zuladung nur bei 825 KG, also unter dem, was ein Midsize Japs verkraftet laut Papieren.

Was ich da schon drauf hatte an Gewicht und der Wagen lief immer noch astrein und problemlos, möchte ich hier aber besser nicht schreiben :daumenhoch:

Knall un wech, der
DS

Bleibt gesund und munter!

DODGE RAM 1500 Hemi Crew Cab, Mod. 2011 mit Gas.
Letzte Änderung: 17 Mai 2017 13:19 von Daimler Small.
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17 Mai 2017 17:43 - 17 Mai 2017 17:51 #20 von Schnaik
Das hatte ich aber nun schon mehrfach (auch andernorts) so gelesen, wie ich es zusammengefasst habe. Die von Dir erwähnte 3,5 Tonnen-Grenze des deutschen Zulassungsrechts kann dafür nicht verantwortlich sein, weil der von mir beschriebene RAM ja nur ein zGG von 3040 kg hat und diese Grenze gar nicht ausschöpft. Ebenso würde das nicht erklären, warum der Hersteller selbst das zGG mit diesem Gewicht angibt, demnach ja auch für den amerikanischen Markt.

Ich glaube blind, dass der RAM nicht zusammenbricht, wenn man ihn bis 3,5 Tonnen belädt, aber erfüllt er auch alle technischen Anforderungen, die dieses Gewicht mit sich bringt? Wenn ja, erschließt sich mir die Werksangabe zum zGG nicht. Deine Erklärung wäre stimmig, wenn Dodge das zGG mit über 3,5 Tonnen angeben würde, in einer deutschen Zulassung indes nur 3,5 stehen würden. Das entspricht aber nicht der geschilderten Fragestellung.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 17 Mai 2017 17:51 von Schnaik.

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