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Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
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24 Feb 2008 22:57 #11
von rewi
Im L200 Club
rewi antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
hmmm, Nutzfläche ist ja auch schon wieder verwirrend, bei den meisten Kfz wird der Motorraum auch genutzt...
nur weder zum Personen- noch zum Ladungstransport.
Gruss Reinhold
nur weder zum Personen- noch zum Ladungstransport.
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- schwarzer Drachen
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25 Feb 2008 05:09 #12
von schwarzer Drachen
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
schwarzer Drachen antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
morgen reinhold,
jetzt werd daber mal nicht oberkleinlich und vor allem sag das keinem finazbeamten, sonst erfinden die wieder ein neues gesetz und es wird noch verwirrender!
gruß tomas
jetzt werd daber mal nicht oberkleinlich und vor allem sag das keinem finazbeamten, sonst erfinden die wieder ein neues gesetz und es wird noch verwirrender!
gruß tomas
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Loon
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25 Feb 2008 09:35 #13
von Loon
Loon antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hallo Klausi,
du schreibst:" Weise den netten Beamten auf einschlägige Urteile des Bundesfinanzhofes hin, er wird sich dann damit befassen. Am besten du bringst die Urteile gleich mit, macht immer Eindruck. "
Wo finde ich solche Urteile im Internet? Würde sie den Finanzbeamten gerne unter die Nase halten.
Grüße Andreas
du schreibst:" Weise den netten Beamten auf einschlägige Urteile des Bundesfinanzhofes hin, er wird sich dann damit befassen. Am besten du bringst die Urteile gleich mit, macht immer Eindruck. "
Wo finde ich solche Urteile im Internet? Würde sie den Finanzbeamten gerne unter die Nase halten.

Grüße Andreas
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- Roadmaster95
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25 Feb 2008 12:11 #14
von Roadmaster95
Roadmaster95 antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hi,
ich habe als ich letztes jahr Besitzer eines 2006er B2500 L-Cab geworden bin auch prompt eine Meldung vom FA erhalten, ich solle doch zwecks Überprüfung der Besteuerung usw. mal vorbeischauen.
Habe ich dann also auch gemacht, und siehe da schon hatte die nette Dame den Meterstab in der Hand und lief Richtung Parkplatz.
Also Kabine ausmessen (irgendwas mit 1,75m) und Ladefläche messen (glaub 1,72m oder so) naja dann meinte die Dame:
...tja das läuft wohl auf eine PKW Besteuerung hinaus, da LF größer als Personenbeförderungsfläche.....!
Ich dann ganz schlau mit den Ausdrucken von Pro Allrad dagegen geredet.
Hat die Dame aber null interessiert, sie sagte sie kann mir den Paragraphen zeigen in dem das steht, dass bei diesem Verhältnis PF zu LF eben die PKW Besteuerung anzuwenden sei....
Hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben, bin aber trotzdem nochmal mit ins Büro und hab debattiert.
Dann wurde die Kollegin meiner "Ausmesserin" aufmerksam und meinte:
...was issn des für ein Pick Up?
hat der die Notsitze hinten drin?
Ich dann: Klar, Mazda B2500 mit L-Cab, nur zwei "Sitzbrettchen" is ja fast sowas wie Ladefläche ,will eh niemand sitzen usw...
Sie dann nen dicken Leitz Ordner geholt und geblättert...
Nach einer Weile hatte die dann eine Gesetz/ Paragraph etc gefunden in dem stand: Alle Pick Ups mit Notsitzen hinten, also keinen vollwertigen Sitzen, sind nach xyz1234 mit LKW Besteuerung zu belegen.
Ich dann noch nachgefragt von wegen Irrtum und falls doch keine LKW Steuer irgendwann Nachzahlung usw.
Wurde dann von den Damen aufgeklärt, dass die LKW Steuer somit festgesetzt und ohne Zweifel bestehen bleibt, und das würde sich auch nicht ändern.
Ich also total happy abgezogen, und seitdem 172€ jährlich!
Ich merke aber wenn ich hier so lese, dass eigentlich jedes FA da sein eigens Süppchen kocht.....
Hoffe ich hab noch ein wenig Verwirrung gestiftet!
Gruß
Joe
ich habe als ich letztes jahr Besitzer eines 2006er B2500 L-Cab geworden bin auch prompt eine Meldung vom FA erhalten, ich solle doch zwecks Überprüfung der Besteuerung usw. mal vorbeischauen.
Habe ich dann also auch gemacht, und siehe da schon hatte die nette Dame den Meterstab in der Hand und lief Richtung Parkplatz.
Also Kabine ausmessen (irgendwas mit 1,75m) und Ladefläche messen (glaub 1,72m oder so) naja dann meinte die Dame:
...tja das läuft wohl auf eine PKW Besteuerung hinaus, da LF größer als Personenbeförderungsfläche.....!
Ich dann ganz schlau mit den Ausdrucken von Pro Allrad dagegen geredet.
Hat die Dame aber null interessiert, sie sagte sie kann mir den Paragraphen zeigen in dem das steht, dass bei diesem Verhältnis PF zu LF eben die PKW Besteuerung anzuwenden sei....
Hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben, bin aber trotzdem nochmal mit ins Büro und hab debattiert.
Dann wurde die Kollegin meiner "Ausmesserin" aufmerksam und meinte:
...was issn des für ein Pick Up?
hat der die Notsitze hinten drin?
Ich dann: Klar, Mazda B2500 mit L-Cab, nur zwei "Sitzbrettchen" is ja fast sowas wie Ladefläche ,will eh niemand sitzen usw...
Sie dann nen dicken Leitz Ordner geholt und geblättert...
Nach einer Weile hatte die dann eine Gesetz/ Paragraph etc gefunden in dem stand: Alle Pick Ups mit Notsitzen hinten, also keinen vollwertigen Sitzen, sind nach xyz1234 mit LKW Besteuerung zu belegen.
Ich dann noch nachgefragt von wegen Irrtum und falls doch keine LKW Steuer irgendwann Nachzahlung usw.
Wurde dann von den Damen aufgeklärt, dass die LKW Steuer somit festgesetzt und ohne Zweifel bestehen bleibt, und das würde sich auch nicht ändern.
Ich also total happy abgezogen, und seitdem 172€ jährlich!
Ich merke aber wenn ich hier so lese, dass eigentlich jedes FA da sein eigens Süppchen kocht.....
Hoffe ich hab noch ein wenig Verwirrung gestiftet!
Gruß
Joe
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25 Feb 2008 19:42 #15
von klausi220
klausi220 antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hallo liebe SteuerzahlerInnen,
macht es nicht so kompliziert. Es ist doch ganz einfach. Bis zum 30.04.2005 unterlagen Geländewagen etc. mit mehr als 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht der LKW-Besteuerung. Alles darunter war PKW-Besteuerung, natürlich mit den entsprechenden Ausnahmen, wenn vorwiegend zum Gütertransport. Es wurde also fleißig aufgelastet um über 2,8 t zu kommen. Was in der Zulassung hinsichtlich Fahrzeugart drin steht, ist für das Finanzamt ohne Belang. Ab 01.05.2005 wurde der § 26 "schlag mich tot was" ersatzlos gestrichen, treffen wollte man damit die Besitzer dicker SUV. Aber wie immer hat es die falschen getroffen wie z.B. Handwerker, Fischer, Landwirte, Förster usw. Aber weil diese Steuer direkt an die Länder geht bzw. da bleibt, war das Bestreben eine gerechte Regelung zu finden gleich Null. Im neuen Gesetz zur KFZ-Steuer hat man diesen Sachverhalt wieder neu geregelt, eines ist aber geblieben: Die Rechtsprechung, was ein vorwiegend zum Personentransport oder Gütertransport geeignetes Fahrzeug ist, hat weiter ihre Gültigkeit. Also 50 %, Trennwand, Anzahl der Sitze usw. Ein Haken hat die Geschichte: Im neuen Gesetz ist eben von der Fläche die Rede, in den Urteilen vom Verhältnis Länge Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche. Das wirft für die Finanzämter neue Probleme auf, aber wie man hier liest mit sehr kreativen Lösungen für das Staatssäckel.
Ich bin kein Jurist sondern nur Steuerzahler!
Gruss Klausi
macht es nicht so kompliziert. Es ist doch ganz einfach. Bis zum 30.04.2005 unterlagen Geländewagen etc. mit mehr als 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht der LKW-Besteuerung. Alles darunter war PKW-Besteuerung, natürlich mit den entsprechenden Ausnahmen, wenn vorwiegend zum Gütertransport. Es wurde also fleißig aufgelastet um über 2,8 t zu kommen. Was in der Zulassung hinsichtlich Fahrzeugart drin steht, ist für das Finanzamt ohne Belang. Ab 01.05.2005 wurde der § 26 "schlag mich tot was" ersatzlos gestrichen, treffen wollte man damit die Besitzer dicker SUV. Aber wie immer hat es die falschen getroffen wie z.B. Handwerker, Fischer, Landwirte, Förster usw. Aber weil diese Steuer direkt an die Länder geht bzw. da bleibt, war das Bestreben eine gerechte Regelung zu finden gleich Null. Im neuen Gesetz zur KFZ-Steuer hat man diesen Sachverhalt wieder neu geregelt, eines ist aber geblieben: Die Rechtsprechung, was ein vorwiegend zum Personentransport oder Gütertransport geeignetes Fahrzeug ist, hat weiter ihre Gültigkeit. Also 50 %, Trennwand, Anzahl der Sitze usw. Ein Haken hat die Geschichte: Im neuen Gesetz ist eben von der Fläche die Rede, in den Urteilen vom Verhältnis Länge Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche. Das wirft für die Finanzämter neue Probleme auf, aber wie man hier liest mit sehr kreativen Lösungen für das Staatssäckel.
Ich bin kein Jurist sondern nur Steuerzahler!
Gruss Klausi
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04 Mär 2008 10:35 #16
von Loon
Loon antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
So, nun die neuesten Nachrichten aus dem Steuerdrama in Südbaden...
Soeben rief mich der "Steuerspezialist" vom Finanzamt an.
Nach langen Überlegungen und der Sichtung des Materials, das ich ihm gesendet hatte, (Die Seite zur Ausmessung eines Pick-Ups von proallrad) kam er zu dem Schluss, dass es ein Lkw bleibt....
Aaaaaaaaber, die hinteren Sitze müssen raus. Dann kann er durch den Gesamteindruck wie Zuladung, Sitze, Ladefläche, etc. der Lkw Besteuerung zustimmen.
Die Seite über die Abmessungen von proallrad interessierte ihn nicht weiter. Er meinte, sie würden den Innenraum komplett nehmen und nichts abziehen...
Ich war kurz geneigt, erneut die Diskussion anzufachen, da ich aber die Rücksitze eh nicht nutze, beuge ich mich dem so einheitlichen, fairen, für die Menschen immer einstehenden Beamtenapparat. Außerdem war ich nicht in der Lage einen Gerichtsbeschluss für einen 1 1/2 Kabiner vorzulegen.
Hier sind wir wohl der Willkür einzelner Personen und deren Pflichtbewusstsein ausgesetzt.
Meine Stimmung schwankt zwischen Erleichterung und Wut!
Was soll's, ich habe den Scheiß hinter mir, setze nun Schweißpunkte an die Gurtbefestigung und gut is.
Nochmals vielen Dank für die Infos und Tipps von eurer Seite!
Grüße aus einem mit ca. 10 cm hohen Schnee heimgesuchten Hochschwarzwald
Loon
Soeben rief mich der "Steuerspezialist" vom Finanzamt an.

Nach langen Überlegungen und der Sichtung des Materials, das ich ihm gesendet hatte, (Die Seite zur Ausmessung eines Pick-Ups von proallrad) kam er zu dem Schluss, dass es ein Lkw bleibt....
Aaaaaaaaber, die hinteren Sitze müssen raus. Dann kann er durch den Gesamteindruck wie Zuladung, Sitze, Ladefläche, etc. der Lkw Besteuerung zustimmen.

Die Seite über die Abmessungen von proallrad interessierte ihn nicht weiter. Er meinte, sie würden den Innenraum komplett nehmen und nichts abziehen...
Ich war kurz geneigt, erneut die Diskussion anzufachen, da ich aber die Rücksitze eh nicht nutze, beuge ich mich dem so einheitlichen, fairen, für die Menschen immer einstehenden Beamtenapparat. Außerdem war ich nicht in der Lage einen Gerichtsbeschluss für einen 1 1/2 Kabiner vorzulegen.
Hier sind wir wohl der Willkür einzelner Personen und deren Pflichtbewusstsein ausgesetzt.
Meine Stimmung schwankt zwischen Erleichterung und Wut!
Was soll's, ich habe den Scheiß hinter mir, setze nun Schweißpunkte an die Gurtbefestigung und gut is.
Nochmals vielen Dank für die Infos und Tipps von eurer Seite!

Grüße aus einem mit ca. 10 cm hohen Schnee heimgesuchten Hochschwarzwald
Loon
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05 Mär 2008 08:44 #17
von Mathias
Mathias antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Oh, das hört sich ja nicht gut an.
Ich glaube ich würde nicht so schnell aufgeben, mit nem 1,5 Kabiner.
Wende dich doch mal direkt an Pro Allrad, vielleicht können die dir ganz unbürokratisch ein entsprechendes Gerichtsurteil zukommen lassen.
Oder sind die Schweißpunkte an den Gurthaltern schon gesetzt?
Auf alle Fälle mein Beileid für soviel Behördenstarrsinn.
Gruß
Mathias
Ich glaube ich würde nicht so schnell aufgeben, mit nem 1,5 Kabiner.
Wende dich doch mal direkt an Pro Allrad, vielleicht können die dir ganz unbürokratisch ein entsprechendes Gerichtsurteil zukommen lassen.
Oder sind die Schweißpunkte an den Gurthaltern schon gesetzt?
Auf alle Fälle mein Beileid für soviel Behördenstarrsinn.
Gruß
Mathias
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05 Mär 2008 15:44 #18
von Loon
Loon antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Ne, die Schweißpunkte sind noch nicht gesetzt.
Ich habe vor zwei Wochen eine Mail an Proallrad gesendet, ob es meinem Typ entsprechende Urteile gibt. Die haben sich bis heute nicht gemeldet... Vielleicht muss man da Mitglied sein oder die haben die Schnauze inzwischen auch schon voll
, was ich gut verstehen könnte.
Im Bundesfinanzhof habe ich auch kein Urteil mit einem 1 1/2 Kabiner gefunden..., vermutlich, weil noch kein Finanzamt daran gezweifelt hat...
Ich habe meinen Ranger hinten inzwischen komplett ausgeschlachtet. die Schweißpunkte können gesetzt werden. Bei der Gelegenheit werde ich hinten den kompletten Innenraum mit Hohlwachs versiegeln. Da ist es vom Temperaturunterschied immer wieder feucht, was an den Schrauben zu sehen war... dadurhc hat die ganze Aktion einen kleinen Pluspunkt...
Grüße aus einem verschneiten Hochschwarzwald
Loon
Ich habe vor zwei Wochen eine Mail an Proallrad gesendet, ob es meinem Typ entsprechende Urteile gibt. Die haben sich bis heute nicht gemeldet... Vielleicht muss man da Mitglied sein oder die haben die Schnauze inzwischen auch schon voll

Im Bundesfinanzhof habe ich auch kein Urteil mit einem 1 1/2 Kabiner gefunden..., vermutlich, weil noch kein Finanzamt daran gezweifelt hat...

Ich habe meinen Ranger hinten inzwischen komplett ausgeschlachtet. die Schweißpunkte können gesetzt werden. Bei der Gelegenheit werde ich hinten den kompletten Innenraum mit Hohlwachs versiegeln. Da ist es vom Temperaturunterschied immer wieder feucht, was an den Schrauben zu sehen war... dadurhc hat die ganze Aktion einen kleinen Pluspunkt...

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06 Mär 2008 08:00 #19
von wampy
wampy antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hallo Loon,
habe am Montag meinen neuen Ranger 1 1/2 kabiner als LKW zugelassen bekommen, ohne probleme.
gruß
wampy
(der jetzt seinen 1. PU fährt)
habe am Montag meinen neuen Ranger 1 1/2 kabiner als LKW zugelassen bekommen, ohne probleme.
gruß
wampy
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- Abwesend
- Moderator
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06 Mär 2008 16:53 #20
von OffRoad-Ranger
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
OffRoad-Ranger antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Servus wampy,
zulassen ist ja nicht das Problem, denn das kommt erst später mit dem Steuerbescheid vom Finanzamt.
Werner
...der dir wünscht daß es bei LKW-Steuer bleibt
zulassen ist ja nicht das Problem, denn das kommt erst später mit dem Steuerbescheid vom Finanzamt.
Werner
...der dir wünscht daß es bei LKW-Steuer bleibt

Grüße vom Fahrer der:
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2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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