Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen

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23 Feb 2008 17:14 #1 von Loon
Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen wurde erstellt von Loon
Hallo,

ich bin neu hier und habe seit November einen Ranger 2001, zweitürig mit vier zugelassenen Sitzplätzen (die hinteren sind ja eher Notsitze)
Vor ein paar Wochen hat sich das Finanzamt gemeldet, dass mein Wagen die LKW Zulassung verliert und ich FÜR PKW 720 EUR Steuer zahlen soll.
Darauf hin war ich dort und die haben den R. vermessen. Ladefläche 175, Abstand von Gaspedal bis Rückwand 167. Dann haben die die Radkästen abgezogen und gemeint, dass die Ladefläche kleiner sei als der Innenraum und ich deshalb den R. als Pkw versteuern muss. Ewig hin und her, jetzt habe ich vorgeschlagen, dass ich die hinteren Sitze rausnehme..., jetzt wird es nochmal geprüft usw.
Der Witz ist, dass das Finanzamt den R als Pkw, die Versicherung aber als Lkw rechnet. Das ist doch wie am Jahrmarkt hier... :evil:

Jetzt die Frage: Hat jemand von euch den gleichen Ranger und hat von seinem Finanzamt eine aktuelle Bestätigung, dass es ein Lkw ist!!!
Ich habe das Gefühl, die hier haben keine Ahnung und sind überfordert...

Ich dachte immer, dass mehrere Faktoren für oder gegen einen Lkw sprechen, und nicht nur die Ladefläche

Grüße, und es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Andreas

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23 Feb 2008 18:01 #2 von klausi220
klausi220 antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hallo,

laß dich nicht über den Tisch ziehen. Da du einen 1 1/2 Kabiner hast und damit die Ladefläche die besagten 50 % überschreitet hast du Anspruch auf LKW-Besteuerung. In deiner Zulassung steht LKW und das bleibt so, egal wie du besteuert wirst. Es stehen noch einige Gerichtsurteile aus aber in deinem Fall ist es unstrittig. Gehe sofort in Widerspruch wenn du PKW-Steuer bezahlen sollst. Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, du mußt also erst mal bezahlen. Antrag auf Aussetzung hat meist keinen Erfolg. Das Ausbauen der Sitze und dergleichen Schwachfug kannst du dir sparen, ist nicht notwendig. Weise den netten Beamten auf einschlägige Urteile des Bundesfinanzhofes hin, er wird sich dann damit befassen. Am besten du bringst die Urteile gleich mit, macht immer Eindruck.

Gruss Klausi

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23 Feb 2008 18:36 #3 von Booner
Hei,

wenn der dann immer noch verzapfen will, dass die Radkästen keine Ladefläche sind, dann sage ihm, dass der Fahrersitz auch nicht zum Personenbefördern da ist, sondern als Fahrersitz. Der Fahrer wird ja nicht befördert, sondern er FÄHRT...
Auf meinen Radkästen kann ich sehr wohl was transportieren, da die Ladewand noch darüber liegt. Es steht ja nirgends geschrieben, dass man alles auf einer Höhe transportieren muss?


Grüße,

Tom

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23 Feb 2008 19:27 #4 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
hallo miteinander,

und die sogenannte funktionsfläche im innenraum nicht vergessen! das sind die flächen wo keine person transportiert werden darf und kann! (mitteltunnel) der sollte ja dann auch wieder rausgerechnet werden!

gruß tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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23 Feb 2008 21:07 #5 von Mathias
Genau, meine Vorredner haben´s ja schon gesagt. 1,5 Kabiner werden ohne Ausnahme als LKW besteuert. Selbst Doppelkabinen sind genaugenommen aufgrund der Vermessung als LKW zu besteuern. Nur geht das nicht in die Köpfe mancher Finanzbeamten ... :evil:

Siehe auch hier:

http://www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10

Viele Grüße
Mathias

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24 Feb 2008 12:12 #6 von Hallimasch
Hallimasch antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hallo,

mach keinen Fehler und erhebe über ProAllrad und deren Rechtsanwalt
Einspruch .... der ist richtig fit.

Gruß Hallimasch

Ford Ranger 2,2 XLT Extracab 2013
Dateianhang:


UAZ Buchanka inkl. Campingausbau

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24 Feb 2008 17:30 #7 von Loon
Herzlichen Dank für die vielen Tipps.

Der Typ meinte, dass in irgendeinem Urteil aus Bayern etwas wegen der Radkästen steht. Man könnte grad meinen, die haben den Auftrag mehr Kohle zu machen . Und die hier im Süden nehmen das wohl besonders genau...
Werde weiter dranbleiben und noch mal nach Urteilen schauen. Irgendwo muss ja schleißlich eindeutig stehen, dass der 1,5 Ranger auch fürs Finanzamt ein Lkw ist.

Wie gesagt, erst mal danke!

Andreas

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24 Feb 2008 18:56 #8 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
hallo anderas,
wieso hast du die das

irgendeinem Urteil aus Bayern

und

etwas wegen der Radkästen steht

nicht genauer erklären lassen? saönst könnte ja jeder behaupten es gäbe da irgendwo ein urteil.

gruß tomax

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24 Feb 2008 19:25 #9 von klausi220
klausi220 antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
Hallo,

die Geschichte mit den Radkästen kommt daher, weil im neuen Gesetz der Begriff der "Lade-Fläche" drinsteht. Fläche ist c= a x b, oder? Vorher bezogen sich alle Urteile auf Vergleich der Ladeflächenlänge mit der Länge der Fläche zur Personenbeförderung. Die Bayern schmeißen nun zwei Gesetze durcheinander. Zum neuen Gesetz gibt es noch nicht genügend Urteile nach denen sich die Finanzämter richten können oder müssen. Außerdem sind Radkästen beim PICKUP Ladefläche, das steht außer Frage. Was noch nicht abschließend geklärt ist, welche Fläche zählt zum Personenbeförderungsraum. Das kann für Doppelkabiner durchaus noch interessant werden.

Oh Herr lass viel Gras wachsen, die Zahl der Rindviecher wird immer größer!

Gruss Klausi

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24 Feb 2008 19:43 #10 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Finanzamt will aus Lkw einen Pkw machen
hallo klausi

hihi, die gesetze sind verwirrend! soviel ich weiß steht eben im neuen (und aktuellen) gesetz der begriff "ladefläche" NICHT mehr drin! da gesetz besagt, das die "personentransportfläche" kleiner als 50% der "nutzfläche" sein muß!

gruß tomax

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