Neuigkeiten bei Pro Allrad
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Gerade ist Post vom Finanzamt gekommen. Mal eins vorweg:
Ich werde gebeten, meinen Einspruch zur?ckzunehmen, da die Aussicht auf Erfolg gleich Null ist. Anbei gleich eine Erkl?rung ?ber die R?cknahme des Einspruchs. Und ein Auszug aus dem Gesetz.
Ich m?chte nicht stundenlang dr?ber schreiben, ich werde den Zettel hinschicken und meinen Einspruch zur?cknehmen. Der Grund: ich hab die Schnauze voll, wieder einen Hickhack anzufangen, der aussichtslos ist! Mit Anwalt, Schreiben usw...
Das Gesetz wurde nat?rlich r?ckwirkend zum 01.05.2005 ge?ndert, so was hab ich mir schon fast gedacht. Also hat es in meinen Augen keinen Sinn mehr, den Krieg weiterzuf?hren, da ja r?ckwirkend beschlossen. Viele hier werden jetzt denken: gib nicht so einfach auf! Aber ich m?chte mein letztes bi?chen an Nerven nicht f?r solche aussichtslosen Dinge verschwenden! Denn meiner Meinung nach (wenn ich den beiliegenden Gesetzestext lese) wird es schwierig bis unm?glich, dagegen anzuk?mpfen!
Bis sp?testens 13.02. mu? ich den Zettel zur?ckschicken. Wieder mal ein Beispiel f?r das Mitspracherecht in unserer "Demokratie"... Mehr sog i ned.
Gru? an alle Leidensgenossen, J?rgen
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ich hatte am Donnerstag den gleichen Brief bekommen.
Schick mal deine R?cknahme nicht so schnell zur?ck.
Ich glaub n?mlich , da? unser eL laut Kathegorie N1 AF blablabla oder was es sonst noch alles gibt, nicht im Gesetzestext drinsteht.
Wart einfach noch ein paar Tage, ich recherschier noch mal

Werner
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
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nun gut - was ist aber nun bei Pickup's der Fall. Das sagt Pro Allrad nicht und auf der Website steht nichts.
Es wirt absolut nur f?r die M1AF Fahrzeug argumentiert. Einzig hier im Forum hat Stefan mal kurz die Problematik Pickup angesprochen und dabei gepostet, dass ein Pickup in Originalzulassung ja kein M1 ist sondern ein N1 NG oder ein N1G NG. Dazu werden Pickup's vom Gesetz nicht erfasst, denn das beschreibt ausschlie?lich die Vorgehensweise bei M1 oder M1G.
So wie ich es verstehe ist es v?llig unerheblich, wie Gro? dabei die Ladefl?che ist, ein N1 ist und bleibt ein N1 insbesondere mit der Aufbauart NG (Pritsche).
Ich k?nnte mir Vorstellen, dass hier eine ganz schnelle Entscheidung herbeigef?hrt werden kann - ohne Messaktionen und Zuschwei?en von Gurtbefestigungen.
Insbesondere wurde eine Frage noch gar nicht beantwortet, inwiefern haben eigentlich Finanzbeamte mehr technische Kompetenz als Pr?fingenieure bei der Zulassung? Kann es ?berhaupt rechtens sein, dass ein Finanzbeamter(in) nach in Augenscheinnahme entscheidet ob ein PKW, ein Mehrzweckfahrzeug, oder ein LKW vor ihr(ihm) steht? Aber das nur nebenbei.
Eigentlich, so sehe ich das noch immer, streitet Pro Allrad um die Definition PKW/Mehrzweckfahrzeug der Pickup als geb?rtiger LKW h?tte angeblich lt. Presserelease "schlechte" Karten und wird m.E. stiefm?tterlich behandelt. Warum eigentlich, H?ngerverbote an Sonntagen, LKW Beschr?nkungen wurden ja hinl?nglich diskutiert. Ist es am Ende die Lobby, der geringe Verbreitungsgrad von Pickup's und damit verbunden die eher niedrig anzusetzenden Einnahmen f?r den Anwalt?
Sorry, dass ich so kritisch frage/beghaupte, aber irgendwie kann ich mich dem Eindruck nicht erwehren, dass es hier am Ende um die M1 AF geht und die N1 NG eine untergeordnete Rolle spielen.
Alles was ich bisher hier und da gelesen habe geht vom Verh?ltnis Ladefl?che/Personenbef?rderungsfl?che aus, einzig Stefan hat einmal gepostet, dass es sich beim Pickup ja definitiv um einen N1 NG handelt und dieser im Gesetz gar nicht erw?hnt ist.
Das Einspruchsschreiben scheint g?nzlich unbekannt zu sein, vor allem die Begr?ndung dazu. Nun mag vaddi mich als Erbsenz?hler sehen, aber eine Begr?ndung, die mir am Ende den LKW Status nimmt ist nicht das was ich will.
@ Redneck, warum willst Du zur?ckziehen? Der anh?ngige Einspruch kostet nix solange Du mit dem Hinweis auf die nicht entschiedenen Verfahren eingesprochen hast kann Dir nichts passieren.
@ vaddi, sch?n w?re es halt zu wissen welche Verfahren an welchen Gerichten anh?ngig sind. Sei mir ned b?s, das ist nichts geheimes und wenns der Sache dient, dann hat eigentlich keiner was einzuwenden. Auf ne Sammelklage "draufh?ngen" nat?rlich mit entsprechender Geb?hr kann man sich immer.
Definitiv wei? ich aber nicht wer hier wann, wegen was, gegen wen klagt! Vielleicht erkl?rt das die Z?gerlichkeit vieler Pickupfahrer beim Beitritt zu Pro Allrad.
Ach ja, ich bin nicht vom Finanzamt, ich werde meinem Bescheid (nun Schleswig Holstein und nicht mehr Hessen - komisch) widersprechen. Mit den richtigen Argumenten vielleicht erfolgreich und ohne Klage. Wenn erfolgreich, w?rde ich ohne Z?gern meinen Einspruch hier ver?ffentlichen. Aber das ist wohl nicht gefragt, daher bin ich ein wenig entt?uscht.
So long -> Tom
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- schudi
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und bei pro allrad sehe ich auch nicht richtig durch,das ist auch das warum ich noch z?gere einspruch einzulegen,weil auch nebenbei was anderes zu tun habe
aber ich wurde mich immernoch gerne anschliessen
aus diesen grund frag ich:kann mir das bitte jemand erkl?ren so das ich es auch verstehe

danke leuts
gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
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Vielleicht hast Du recht. Ich warte mal noch ein paar Tage. Aber da ich nicht bei ProAllrad bin, sondern damals den Einspruch selber fabriziert hab?, bin ich nat?rlich auch nicht ganz auf dem neuesten Stand der Dinge. Und wenn ich was mache, dann mu? es schon Hand und Fu? haben, einfach so zu sagen "ich hab da mal geh?rt.... undso", das funktioniert nicht. Ich wei?, da? es da was gibt, wo alles genau nachzulesen ist, aber ich m?chte schon mit fundierten Grundlagen argumentieren, sonst hab ich keine Chance.
Und der Gesetzestext, den sie mir dazugelegt haben, gegen den ist schwer anzukommen! Leider...

Gru?, J?rgen
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@J?rgen,
Ich habe den Gesetzestext den dir die freundliche Abkassierbeh?rde zugestellt hat ,noch nicht gesehen aber k?nnte es einen Aufh?nger geben
weil man in diesem "Gesetz" den Pickup schlichtweg vergessen oder nicht aufgef?hrt hat


Ich bin kein Fachmann,deshalb hab ich die Sache jemand machen lassen der was davon versteht.
Und bis jetzt hat es gepasst

Ich will und werde hier keine Werbung machen,sondern kann nur das schildern,wie es bis jetzt gelaufen ist.
Gru?
Siggi
Errare humanum est
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@ J?rgen hier steht das von Stefan:
Das Problem scheint im Moment eher zu sein, dass man es den Finanz?mtern freigestellt hat die Pickups zu besteuern. Dagegen hilft eigentlich nur das Argument der Willk?r - es kann ja nicht angehen, dass ein Pickup in NRW und Rheinland Pfalz ein LKW ist und in Bayern uns S-H ein PKW.proallrad schrieb: Die Pick Up werden von dem Gesetz ?berhaupt nicht erfasst!
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ?ber die Betriebserlaubnis f?r Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganh?nger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt ge?ndert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen.
Also demnach gelten Fahrzeuge als PKW, wenn sie N1 BA oder N1 BB entsprechen!
Hier hat der Gesetzgeber sehr sch?n von/aus der Richtlinie abgeschrieben und ist jetzt der Meinung, damit die PU zu erfassen.
Und genau das macht er nicht ? denn wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Hier die Liste der Aufbauarten - org. KBA
http://www.proallrad.com/aufbauarten.php?modus=SUB|15|1
Ein Pick Up ist ein N1 NG - oder ein N1G NG!
So long -> Tom
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Pkw-Tarif für Geländewagen
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- HOVIANER
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Es wird viel geschrieben wenn der Tag lang ist.
Die Klage von ProAllrad hat damit nichts zu tun.
Gruß
Siggi
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