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Steuer L200
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22 Okt 2004 16:34 #21
von upigors
upigors antwortete auf Steuer L200
@ chickenherby
h?ttest deinen L nicht extra ummelden m?ssen. die garanta versichert den L mit LKW zulassung wie einen PKW. aber so weit ich weiss nur die garanta.
mfg uwe
h?ttest deinen L nicht extra ummelden m?ssen. die garanta versichert den L mit LKW zulassung wie einen PKW. aber so weit ich weiss nur die garanta.
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- Alfonso 1
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22 Okt 2004 20:15 #22
von Alfonso 1
Alfonso 1 antwortete auf Steuer L200
hi leute , wo steht das mit mit dem aufgehobenen sonntagsfahrverbot????
w?rde mich schon interesieren ........
w?rde mich schon interesieren ........
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23 Okt 2004 17:14 #23
von RedScorpion4
RedScorpion4 antwortete auf Steuer L200
@Alfonso
soweit ich wei? gilt das in einigen Bezirken wo Gerichte dort bei einem solchen Fall einen Freispruch erlassen haben...
Mu?t mal beim zust?ndigen Landgericht in den Urteilen st?bern..
Stand so mal in ner Offraod Zeitung, bin mir da aber nicht zu 100% sicher...
Gru? Manuel
soweit ich wei? gilt das in einigen Bezirken wo Gerichte dort bei einem solchen Fall einen Freispruch erlassen haben...
Mu?t mal beim zust?ndigen Landgericht in den Urteilen st?bern..
Stand so mal in ner Offraod Zeitung, bin mir da aber nicht zu 100% sicher...
Gru? Manuel
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23 Okt 2004 18:42 #24
von Elki
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
Elki antwortete auf Steuer L200
Hi Alfonso,
das war mal ein Artikel in ner Off-Road-Zeitschrift, mit einem entprechenden Urteil. Wenn Du mir deine email-Adresse zukommen l?sst, schick ich Dir ne Kopie von dem Artikel.
Gru?
Elke
das war mal ein Artikel in ner Off-Road-Zeitschrift, mit einem entprechenden Urteil. Wenn Du mir deine email-Adresse zukommen l?sst, schick ich Dir ne Kopie von dem Artikel.
Gru?
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
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24 Okt 2004 04:52 #25
von upigors
upigors antwortete auf Steuer L200
hallo, ich glaube der artikel von elke ist gold wert.
mfg uwe
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24 Okt 2004 11:51 #26
von Alfonso 1
Alfonso 1 antwortete auf Steuer L200
meine e-mail:
alfons_mller@yahoo.de
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24 Okt 2004 20:46 #27
von RedScorpion4
RedScorpion4 antwortete auf Steuer L200
m?chte ja kein miesepeter sein, aber denkt ihr bitte an das Urheberrecht??? Sowas macht man im Hintergrund 
Gru? manuel
Gru? manuel
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29 Okt 2004 09:58 #28
von OffRoad-Ranger
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
OffRoad-Ranger antwortete auf Steuer L200
Servus an alle,
ich hab eben bei unserem Leaspartner auf deren Homepage folgenden Beitrag gefunden, wonach es f?r PKW-eLs nicht schlecht ausschaut.
Kein Steuervorteil mehr f?r Gel?ndewagen
Derzeit wird die Kfz-Steuer f?r Gel?ndewagen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 2.800 kg (z. B. VW Touareg, Porsche Cayenne, M-Klasse) nicht wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Schadstoffemissionen bemessen, sondern nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht. Dadurch f?llt die Steuer deutlich geringer aus.
Nachtr?gliche Besteuerung nicht mehr m?glich
Im Verkehrsrecht gelten diese Fahrzeuge jedoch als Pkw. Das f?hrt zu einer merkw?rdigen Situation: Viele Gel?ndewagen-Fahrer melden f?r die Zeit einer Steuerbefreiung (etwa wegen erf?llter Schadstoffnorm Euro 4) ihr Fahrzeug als Pkw an und stellen erst danach den Antrag auf Besteuerung nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht. Der formlose Antrag auf Gewichtsbesteuerung kann schriftlich, aber auch telefonisch gestellt werden.
Steuern k?nftig nach Gewicht
Dieses Steuerschlupfloch wird es k?nftig aber nicht mehr geben. Die OFD D?sseldorf hat die ihr unterstellten Finanz?mter angewiesen, in einem solchen Fall die Steuerbefreiung nachtr?glich r?ckg?ngig zu machen und den entsprechende Freistellungsbescheid aufzuheben. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Befreiungszeitraums oder in Auflastungsf?llen gilt dies ab dem Zeitpunkt des Halterwechsels bzw. der Auflastung. Die Steuer ist dann ab Beginn der Steuerpflicht nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht zu bemessen und festzusetzen.
ich hab eben bei unserem Leaspartner auf deren Homepage folgenden Beitrag gefunden, wonach es f?r PKW-eLs nicht schlecht ausschaut.
Kein Steuervorteil mehr f?r Gel?ndewagen
Derzeit wird die Kfz-Steuer f?r Gel?ndewagen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 2.800 kg (z. B. VW Touareg, Porsche Cayenne, M-Klasse) nicht wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Schadstoffemissionen bemessen, sondern nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht. Dadurch f?llt die Steuer deutlich geringer aus.
Nachtr?gliche Besteuerung nicht mehr m?glich
Im Verkehrsrecht gelten diese Fahrzeuge jedoch als Pkw. Das f?hrt zu einer merkw?rdigen Situation: Viele Gel?ndewagen-Fahrer melden f?r die Zeit einer Steuerbefreiung (etwa wegen erf?llter Schadstoffnorm Euro 4) ihr Fahrzeug als Pkw an und stellen erst danach den Antrag auf Besteuerung nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht. Der formlose Antrag auf Gewichtsbesteuerung kann schriftlich, aber auch telefonisch gestellt werden.
Steuern k?nftig nach Gewicht
Dieses Steuerschlupfloch wird es k?nftig aber nicht mehr geben. Die OFD D?sseldorf hat die ihr unterstellten Finanz?mter angewiesen, in einem solchen Fall die Steuerbefreiung nachtr?glich r?ckg?ngig zu machen und den entsprechende Freistellungsbescheid aufzuheben. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Befreiungszeitraums oder in Auflastungsf?llen gilt dies ab dem Zeitpunkt des Halterwechsels bzw. der Auflastung. Die Steuer ist dann ab Beginn der Steuerpflicht nach dem zul?ssigen Gesamtgewicht zu bemessen und festzusetzen.
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
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- Elki
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- L200 Club rocks!
29 Okt 2004 12:24 #29
von Elki
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck
Elki antwortete auf Steuer L200
@ Red Scorpion
Hast ja recht...
Dachte in dem Moment nur, dass der Verfasser des Artikels den wohl geschrieben hat, um den Sachverhalt publik zu machen.... hab ihn dabei unterst?tzt.....
@ OffRoadRanger
Versteh ich nicht.... Das widerspricht dem, was die Medien berichtet haben, weil das ja nur bedeuten w?rde, entscheide Dich, entweder Steuerbefreiung wg. Abgasnorm, und dann volle PKW-Steuer, oder vom ersten Tag an Anfang an die Gewichtsbesteuerung...?!
Gru?
Elke
Hast ja recht...
@ OffRoadRanger
Versteh ich nicht.... Das widerspricht dem, was die Medien berichtet haben, weil das ja nur bedeuten w?rde, entscheide Dich, entweder Steuerbefreiung wg. Abgasnorm, und dann volle PKW-Steuer, oder vom ersten Tag an Anfang an die Gewichtsbesteuerung...?!
Gru?
Elke
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- chickenherby
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03 Nov 2004 14:28 #30
von chickenherby
PAJERO
chickenherby antwortete auf Steuer L200
PAJERO
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