Steuer L200
- Highlander
- Offline
- Platinum Boarder
-
wieder mal so ein Bericht der alles sagt, und auch nichts.
Warten wir mal ab wie das nachher im einzelnen definiert wird, wie war das nochmal mit EU Gesetzgebung u.s.w......?
Oder wie hoch kann man den L eigentlich noch auflasten???
F?r 1000 EUR evtl. Mehrbelastung kann man auch einiges an techn. Ver?nderungen treffen, um damit die Steuererh?hung zu umgehen



Gru? Jogi
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- upigors
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 367
- Dank erhalten: 0
mfg uwe
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- chickenherby
- Offline
- Platinum Boarder
-
den link,dann scrollen bis "Miscellanea" und dann auf Gel?ndewagen

PAJERO
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- schmidi
- Offline
- Fresh Boarder
-
- Beiträge: 8
- Dank erhalten: 0
bin neu hier und seit kurzem trotz der drohenden ?nderungen (Steuer) Besitzer eines L200. Hab's bis jetzt auch nicht bereut trotz einiger Ausgaben die ich im Vorfeld nicht bedacht hatte (gro?e 90t. Inspektion, Zahnriemen usw). Man lernt halt nie aus beim Autokauf. Aber das Teil sieht echt edel aus. War wohl mal ein limitiertes Sondermodell und schimpft sich Diver. Vieleicht hat irgend jemand Infos ?ber das Auto, ich selbst hab im Netz nichts gefunden.
Nun zur Steuer:
Ich hab mich mal durchgefragt. Die meisten Finanz?mter schl?sseln jeden Doppelkabiner ,der ?ber 2,8T in den Papieren stehen hat; steuerrechtlich als Kominationsfahrzeug ?ber 2,8t egal ob LKW oder was anderes in den Papieren steht.
Sie st?tzen sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes das da lautet :
"Auch bei Kfz mit offener Ladefl?che ist eine Einordnung als LKW grunds?tzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Ladefl?che die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che ?bertrifft (Fortf?hrung des Urteils vom 1.?August 2000 VII?R?26/99, BFH/NV 2001, 284)."
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entsc ... R7300.html
Der Rechtsstreit eines L200 Besitzters wurde verloren.
Das heist, jeder Doppelkabiner k?nnte theoretisch von der kommenden ?nderung betroffen sein. Daraus ergibt sich folgendes. Die alten Modelle mit ca 100PS also Euro1 w?rden ca 650 - 700 ? bezahlen (die Seuertabelle ab 1.1.2005 f?r Diesel hab ich nicht genau im Kopf) Die Fahrzeuge mit der 115 PS Maschine haben Euro3 und kosten dann so um die 400?. Die ?lteren Motoren lassen sich aber nachtr?glich ?ber einen Oxi-Kat auf Euro2 bringen. Das ist dann kaum teurer als Euro3. Leider gibt es zur Zeit nur f?r den 2,5l Pajero und f?r den 2,5l Gallopper einen Oxi-Kat (Preis ca 450-500?). Ich denke f?r den L200 wirds dann wohl auch bald einen geben. Die Versicherung hab ich mir f?r LKW und PKW durchrechnen lassen. PKW war ca 200? billiger (Nur Haftpflicht). Also mit KAT und PKW Versicherung kann man schon leben (hoffe nat?rlich das alles so bleibt wie's jetzt ist).
Ich hoffe ich hab euch weitergeholfen.
Gru?
PS: suche dringend ein Bjerg Cap vieleicht kann jemand helfen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- ChrisK
- Offline
- Platinum Boarder
-
schmidi schrieb: War wohl mal ein limitiertes Sondermodell und schimpft sich Diver. Vieleicht hat irgend jemand Infos ?ber das Auto, ich selbst hab im Netz nichts gefunden.
Hallo und willkommen im Forum Schmidi.
Meinst du den hier: http://www.robotergalaxy.com/pickuptruc ... Diving.htm
Hast du mal ein paar eigene Fotos davon?
Gruss Chris
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- eliminator0815
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 952
- Dank erhalten: 0
willkommen im Forum und besten Dank f?r die Info. Ich gedenke, erst mal abzuwarten.
Tsch?? Micha
[rainbow]Geocacher[/rainbow]
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TomM
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 329
- Dank erhalten: 0
Da m?ssten ja s?mtliche Stadtg?rtnereien auch als PKW versteuert werden LT DoKa oder Bully DoKa als Pickup.
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- upigors
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 367
- Dank erhalten: 0
was mich nachdenklich stimmt : wenn das urteil so hieb- und stichfest ist, warum haben nicht alle finanz?mter in deutschland dieses urteil umgesetzt?
mal abwarten.
mfg uwe
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TomM
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 329
- Dank erhalten: 0
Die Einstufung eines Fahrzeuges durch die Verkehrsbeh?rde hingegen hat als solche weder kraftfahrzeugsteuerrechtlich bindende Wirkung, wie sich im Umkehrschluss aus ? 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG ergibt (st?ndige Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, 369, BStBl II 1982, 82), noch l?sst sie im Allgemeinen deshalb einen zuverl?ssigen R?ckschluss auf die richtige kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung zu, weil die Verkehrsbeh?rden insofern eine ?berlegene Sachkunde anwenden k?nnten. Der erkennende Senat hat vielmehr --in Kenntnis der vom FG hervorgehobenen Schwierigkeiten, die damit in einem steuerlichen Massenverfahren verbunden sein k?nnen-- eine eigenst?ndige steuerrechtliche W?rdigung der Finanz?mter f?r notwendig gehalten.
Ich denke mal das ist der Punkt gegen den man vorgehen mu?. Es kann nicht sein, dass der LKW doppelten Nachteil hat, Sonntagsfahrverbot und h?here Steuer. Das ist ein Fall f?r das Verfassungsgericht. Finanzgerichte k?nnen nicht willk?rlich so entscheiden wie sie denken und die Zivil- und Stafgesetzgebung au?er Acht lassen.
Das ist ein Dauerproblem, die Gerichte entscheiden Dinge die Fiskal nicht umgesetzt werden k?nnen und umgekehrt (ich denk da nur an Schadensersatz oder reisekosten oder was noch alles) Das Arbeitsgericht sagt es sind Reisekosten und das FA erkennt dies nicht an. Zwei Judikative, die sich nicht erg?nzen sondern gegeneinander arbeiten? Wo bleibt da die Rechtssicherheit.
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Redneck
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
Das Problem an der ganzen Sache ist nur, da? jedes Finanzamt es in eigener Zust?ndigkeit kl?ren kann, ob PKW oder LKW. Ist Ermessenssache des zust?ndigen Sachbearbeiters, und daran wird sich wohl so schnell auch nix ?ndern.

Gru?, J?rgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.