- Beiträge: 536
- Dank erhalten: 14
LKW oder PKW-Zulassung
- ranzen
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
leider hast Du in Deinem Profil nicht vermerkt, wo Du wohnst.
Würdest Du z. B. in Niedersachsen wohnen, dann könntest Du Dich auf den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9/10. Oktober 2007 berufen (Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§30 Abs. 3 und 4 sowie 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StVO).
In Niedersachsen gibt es mit Datum 21.04.2008 eine Verfahrensanweisung des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die u. a. die Landkreise und Gemeinden anweist, in Zukunft die Vereinbarung der Länder aus 2007 zugrunde zu legen. Die Niedersächsischen Polizeidienststellen sind auf Basis dieser Verfahrensanweisung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport über den neuen Stand des Sonn- und Feiertagsverbot des § 30 Abs. 3 StVO unterrichtet worden.
Das Aktenzeichen dieser Anweisung lautet: - 43 - 30055/0002 -
Tante Edit meint: beim AvD gibt es eine Webseite, die die Handhabung der einzelnen Bundesländer in dieser Sache aufzeigt: http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmobil-fans/generelle-ausnahmen-fuer-gespanne/
Viele Grüsse
ranzen
Toyota Hilux Revo, Comfort-Ausstattung, Automatik, Ortec Top Cover, Schubladensystem für Ladefläche
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Triebun
- Offline
- Junior Boarder
-
- Beiträge: 31
- Dank erhalten: 0
Ich wohne in Schleswig-Holstein! also hab ich auch ein darf schein!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- ZooChef
-
- Offline
- Gold Boarder
-
- Beiträge: 290
- Dank erhalten: 0
Leidiges Thema... AUFGEPASST!!!
[url]Quelle hier.[/url]AVD schrieb: ...Denn nach der Ferienreiseverordnung gilt für sie neben dem Sonntagsfahrverbot vom 1. Juli bis zum 31. August auch samstags ein streckenbezogenes Fahrverbot in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr...
Des weiteren ist nicht eindeutig spezifiziert, ob sich die Gesamtmasse von 3,5 to lediglich auf das Zugfahrzeug bezieht, oder auf das Gespann. Juristisch läßt sich beides aus dem Text heraus lesen. Irgendwann gibt es auch dazu bestimmt das erste Urteil...
Und wer mit LKW ins Ausland will sollte auch noch mal genau recherchieren und nachdenken, da wird ab und zu einiges anders als bei uns geregelt.
Deshalb läuft mein PU als PKW!

Ciao, der ZooChef

4x4 only - but not the valves!!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- flamingo
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 2271
- Dank erhalten: 11
das beste ist die Autobahnpolizei zu fragen.
Hatte ich so gemacht.Da die auch das Ticket verteilen,sollten die das wissen.
Torsten
Gruß Torsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- L200rider
-
- Offline
- Junior Boarder
-
- Beiträge: 33
- Dank erhalten: 0
Also als erstes ist es möglich einen KA0T als Pkw zuzulassen allerdings MUSS eine festinstallierte Abdeckung hinten drauf sein also Hartop oder ähnliches.. Zumindestens laut aussage des Finanzamtes Cottbus desweiteren wurde ich erst kürzlich angehalten da ich mit Pferdeanhänger angehalten wurde. Das Gespann hatte ein stolzes gewicht von 3,8 Tonnen. Die Polizei fing gleich an mit sonntags Fahrverbot usw... Ich hatte dann eine leicht Diskussion mit den Herren denn ich hatte meinen finanzbescheid mit und in dem Stand eindeutig Personenkraftwagen?! Allerdings steht in meiner Zulassung Lkw offener Kasten?! Die Polizei sprach immer davon das die nach der Zulassung gehen und das Finanzamt dach der Schlüsselnummer??? Das soll irgendjemand verstehen man hat mich weiterfahren lassen...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- flamingo
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Beiträge: 2271
- Dank erhalten: 11
da hast Du mehr Glück als verstand gehabt.
Und die Polizisten haben wohl eine neue ausrede kennengelernt.
Gibt sonst 1 Punkt+Bußgeld,sowie stehenbleiben bis das Fahrverbot aufgehoben ist.
Bei einem Pferdanhänger weiß ich es nicht,sollte doch ein Sportanhänger sein.(Ausnahmeregelung)
Es sei den er wird anderweitig genutzt.
Aber das ist hier schon oft diskutiert worden,suche benutzen.
Torsten
Gruß Torsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Honny
-
- Offline
- Gold Boarder
-
- Beiträge: 195
- Dank erhalten: 21
also...... ich fahre jedes 2te wochenende mit meim L , nen anhänger dahinter und mitm quad drauf zur crossstrecke.ich wurde noch nie angehalten :k_s_cool . ich hab mal wieder im www rumgestöbert und hab natürlich wieder was gefunden.

http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Re ... l?nn=12998
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- outlander08
- Autor
- Offline
- Expert Boarder
-
- Beiträge: 81
- Dank erhalten: 0
Oder?
Habe jetzt mal bei der Nürnberger nachgefragt zwecks Versicherungskosten.
Würde mich 539 Euro im Jahr kosten (Vollkasko 300 EUR Selbstb. u. 150 EUR Teilkasko), bei 35 % u. SfJ 20 .
Man kann wohl den Neuen wirklich nicht als PKW umschlüsseln lassen. Habe beim TÜV (Hessen) nachgefragt.
Man braucht wohl ei Teilgutachten, welches Mitsubishi wohl nicht beilegt oder ausstellt. Keine Ahnung was das ist.
Schade.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Percy
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- 5 Topf Ross
Gruß, Percy
Gruß, Percy
<<<<[ Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig! ]>>>>
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Redneck
-
- Offline
- Platinum Boarder
-
- Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
Von den ganzen Gesetzesänderungen, die ja in jedem Forum bis zum Abwinken diskutiert werden, hab ich natürlich auch gehört.
Ich hatte bis dato immer eine Ausnahmegenehmigung beantragt (Kostenpunkt 20-25 Euro), um z.B. mit Wohnwagen zu einem Treffen, speziell aber Sonntags wieder zurückfahren zu können. Als ich vor ca. 2-3 Jahren das erste Mal von so einer Ausnahme für Sportgeräte und Wohnwagen hörte, beantragte ich keine mehr.
Mittlerweile ist die Sache immer noch nicht 100%ig geklärt, die einen sagen ja, die anderen nein. Es gibt Fälle, wo die Gesetzeshüter oder das BAG der Zettel mit dem Verweis auf den geänderten Gesetzestext nicht interessierte. Das heißt, stehenbleiben bis 22 Uhr, im schlimmsten Fall ca. 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Klar kann man dagegen Einspruch einlegen, aber stehen bleiben lassen sie einen trotzdem!
Also, Leute, verlaßt euch nicht auf das, was dauernd in Foren bequatscht wird, jeder meint, es aus erster Quelle zu wissen und das Evanglium zu schreiben!

Es ist eine verfahrene Sache, man hat Papiere dabei, die man sich ausgedruckt hat, aber reicht das? Hat jemand ein offizielles Papier vom Straßenverkehrsamt dabei, mit Originalunterschrift und Stempel? Ich kenne keinen, der sowas hat... Verstehen muß man die Sache nicht unbedingt (das tue ich auch nicht), aber ich möchte nicht stehenbleiben bis 22 Uhr, nur weil der Kontrollbeamte das meint oder nicht auf dem neuesten Stand ist?
gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.