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Zulassung als Geländefz.Gü.bef.b. & LKW. Problem?
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N1G und dann BA
Grüße
Frido
seit 01/2025 (Oktober 2024) Ranger Doppelkabine Wildtrak - 2,0 Ecoblue 151 kw / 205 PS / Standheizung >> Bereifung: General Grabber AT3 FR XL 3PMSF - 255/70R18 116 H XL
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Dann zahlst Steuern wie bei einem PKW.Frido schrieb: Interessantes Thema. Bei mir steht für den Ranger Wildtrak folgendes im Schein:
N1G und dann BA
Bei wären das 547,- € Zahlen tue ich, weil BE nur 186,- €.
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KI hin oder her, in die Zul.Besch. wird grundsätzlich das eingetragen was in der Geburtsurkunde (CoC) steht.
Wenn man es abweichend möchte muß man vor der Zulassungsstelle den aaS von TÜV/DEKRA etc. aufsuchen um BE zu erhalten falls dieses nicht im CoC zu finden ist.
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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Rooster55 schrieb:
Dann zahlst Steuern wie bei einem PKW.Frido schrieb: Interessantes Thema. Bei mir steht für den Ranger Wildtrak folgendes im Schein:
N1G und dann BA
Bei wären das 547,- € Zahlen tue ich, weil BE nur 186,- €.
Zahle EUR 198,-- für Kfz-Steuer. Und nicht EUR 547,-- als PKW. Entscheidend ist was in der "Geburtsurkunde" steht und ob Pickup oder Van oder geschlossener Kasten etc. ist egal, sofern die ersten Buchstaben einen LKW klassifizieren.
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den Steuerbehörden interessiert nur was in der Zul. Besch. steht um die Steuer festzulegen, nicht das CoC.
Seit Corona wurde den Handwerkern zuliebe wieder auf die Hubraumsteuer bei mehrsitzigen N1 Fahrzeugen verzichtet.
BE ist also (zur Zeit) nicht mehr für die Gewichtsbesteuerung von Pickup's nötig.
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Genau das bei mir auch…Frido schrieb: Bei mir steht für den Ranger Wildtrak folgendes im Schein:
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Rooster55 schrieb:
Dann zahlst Steuern wie bei einem PKW.Frido schrieb: Interessantes Thema. Bei mir steht für den Ranger Wildtrak folgendes im Schein:
N1G und dann BA
Bei wären das 547,- € Zahlen tue ich, weil BE nur 186,- €.
Ja, so war das damals. Wir mussten auf BE umschlüsseln. Seit Coronski ist es egal, was im Schein steht, die Pickups werden alle gewichtsbesteuert. Manche Hersteller haben damals reagiert und ihre Fahrzeuge auf BE geschlüsselt. Andere anscheinend nicht. Steuerlich aber aktuell irrelevant. Spannend wird es erst, wenn man sich wieder an der KfzSt zu schaffen macht.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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ich habe einen Ranger Stormtrak PHEV geleast - mit fast 53 möchte ich auch mal wieder unvernünftig sein
Wenn ich alles richtig verstanden/mitgelesen habe, ist es doch im Grunde egal, ob der Ranger als LKW oder als PKW zugelassen wird. In beiden Fällen kann ich mit der max. Geschwindigkeit von 180km/h (ohne Hänger) unterwegs sein und kann (auch Sonntags) privat einen Wohnwagen ziehen...ist das korrekt so?
Unterschiede ergeben sich bei der Steuer (LKW = Gewichtsbesteuerung; PKW = Kombi aus Hubraum und CO²) und bei der Versicherung (Haftpflicht/Kasko)...ist das auch korrekt?
Kann mir bitte einer sagen, was an Steuern für den PHEV nach PKW- und nach LKW-Zulassung fällig wird? Ich könnte mir vorstellen, dass der PHEV als PKW steuerlich günstiger ist, oder?
Danke Euch & viele Grüße
Alex.
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du kannst das nicht frei wählen wie du deinen Pickup zulassen möchtest, LKW oder PKW!
So wie er im CoC deklariert ist, zu allermeist N1(G) = LKW, so wird auch die Zulassungsstelle die Zul. Besch. ausstellen.
Gutachten zur Umschreibung zu M1 = PKW wird es bei den heutigen Pickup's wegen den Grenzwerten der Lärm-/Umweltgrenzwerte wohl nicht mehr geben.
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