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Felgen und Reifen Sammelthread
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Ralph schrieb: Nein, hier in D zählt einzig und alleine was in den Papieren steht. Sonst müssten wir ja nicht mit jeder Kleinigkeit zum Tüv für eine Eintragung im Schein.
Und da steht beim Ranger eben der Speedindex T.
Kann ja sein das der Tüv einen Reifen mit S einträgt, aber ohne diese Eintragung ist eben T gefordert.
In meinem Schein steht eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 175km/h. Diese ist ausschlaggebend für den Speedindex der Reifen.
Solange ich in Deutschland einen Reifen fahren dessen Speedindex höher als die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist, bin ich legal unterwegs. So beschreiben es zumindest auch div. Quellen wie Wikipedia.
Grüße
Henrik
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Oder höher ist.
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"Beim Erwerb von Sommerreifen, müssen die "neuen" Reifen einen Geschwindigkeitsindex haben, der um 9 km/h höher liegt, als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges lt. Fahrzeugschein. z.B. Höchstgeschwindigkeit = 198 km/h lt. Fahrzeugschein + 9 km/h "Puffer" = 207 km/h Die neuen Reifen müssen also bis max. 207 km/h zugelassen sein, in diesem Fall wäre das ein Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H ( H = max. 210 km/h ) Selbstverständlich dürfen auch Reifen mit einem noch höheren Geschwindigkeitsindex montiert werden, nur keinesfalls darunter. Für Reifen die eine M&S (Matsch u. Schnee) Kennung tragen ( z.B. Winter-/Ganzjahresreifen ), gilt diese Regelung nicht. Hier dürfen auch Reifen montiert werden, die für geringere Geschwindigkeiten als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges, ausgelegt sind. Es ist dann aber "gut sichtbar" im Amaturenbrett ein Hinweis ( z.B. Aufkleber mit der max. Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen ) anzubringen, der dem Fahrer signalisiert, dass Reifen montiert sind, die nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ausgelegt sind "
Genau so steht es geschrieben

somit kann ich jeden Reifen fahren der eine M&S Kennung hat egal welcher Speedindex auf dem Reifen steht
Sinn und Unsinnigkeit über die Erteilung der M&S Kennung brauchen wir hier ja nicht diskutieren
Gruß Torsten
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- Kawi
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z.B. Winter-/Ganzjahresreifen Genau so steht es geschrieben

aber bitte wo?
für den Quellenhinweis wäre ich dankbar.
Gruß Wilfried
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Hier die Quelle: www.reifen-prof....html ziemlich weit runter scrollen

Im Grunde findet man das online bei fast jeder Reifenbude
Gruß Torsten
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www.gtue.de/six...2.pdf
Grüße
Henrik
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Gruß Torsten
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vielen Dank für den Link.
Leider wird dieser ja durch den Link von Henrik ausgehebelt. Auch hier mein Dank.
Ganz überzeugt bin ich noch nicht kopiere mal was aus dem Link der GTÜ ein:
ACHTUNG !!! Einige Fahrzeughersteller, die bestimmte Reifenhersteller und -fabrikate für ihre Fahrzeuge empfehlen, weisen bei Nichtbefolgen ggf. Haftungsansprüche zurück.
Die montierte Reifengröße muss auf jeden Fall weiterhin den eingetragenen Werten entsprechen (Reifenbreite, Verhältnis Höhe/Breite, Bauweise
z.B. Radial, Felgen-Nenndurchmesser).
Irgendwie widerspricht sich die GTÜ da selber.
und zum Thema Winterreifen mit geringerem Index finde ich in der StVZO nur den ausdrücklichen Hinweis auf Winterreifen: www.stvzo.de/st...tm#36
Im Übrigen möchte ich niemandem die Freude an seinen AT / MT vermiesen.
Schönes WE

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- Ralph
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Das mag ja dann in Deutschland mit den S Reifen gerade so noch gehen.
Aber sobald man ins Ausland kommt ist dann Schluss.
Spätestens dort wird nur nach Papierlage gehandelt.
Und demzufolge ist der S Reifen nicht zulässig.
Es wäre ja doch etwas viel verlangt wenn alle ausländischen Behörden sich hier nach den deutschen Gesetzen mit ihren unzähligen Ausnahmeregelungen halten sollten.
==> wenn es unbedingt ein S Reifen sein muss, dann auch ide Zulassungsbescheinigung entsprechend nachtragen. Auch wenn es nur für das Ausland ist, oder den Polizisten bei der Kontrolle der diese Regelung nicht kennt.
Desweiteren,
Ford wird sich etwas dabei gedacht haben, das dort ein Speedindex T in den Papieren steht, wenn doch ein S ausreichend ist.
Solange ich diese Gründe nicht kenne, wäre ich sehr vorsichtig einen kleineren Index zu verwenden.
Es gibt doch genügend Reifen mit den richtigen Kennwerten, warum nicht einer von denen?
Gruß,
Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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Das bezieht sich dann wohl eher auf die Fahrzeuhersteller wie Mercedes, BMW usw. Wegen Runflat Reifen und dergleichen.
Da brauchen wir uns mit dem Ranger wohl keinen Kopf machen.
Das GTÜ hebt meins aber nicht auf, bei genauem lesen ist mir selber aufgefallen das ab Datum XYZ und bei EU Zulassung der Geschwindigkeits Aufschlag Weg fällt

Gruß Torsten
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