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Ranger von LKW auf PKW ummelden
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17 Apr 2014 18:41 #381
von flamingo
Gruß Torsten
flamingo antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Erna,
wenn Du auf der sicheren Seite sein willst,frag bei der Autobahnpolizei.
So hatte ich es in Niedersachsen gemacht.
Bayern z.B. soll anders sein.
wenn Du auf der sicheren Seite sein willst,frag bei der Autobahnpolizei.
So hatte ich es in Niedersachsen gemacht.
Bayern z.B. soll anders sein.
Gruß Torsten
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17 Apr 2014 22:12 #382
von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Da ja die Single- und Supercabs keine Pkw Zulassung bekommen, habe ich hier mal den aktuellen Link der IHK zu Lübeck mit der Ausnahmeregelung! Deutlicher geht es kaum zu erklären.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Hier der Link zum Sonntagsfahrverbot
Gruß Mario
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Hier der Link zum Sonntagsfahrverbot
Gruß Mario
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17 Apr 2014 22:36 #383
von Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
Ralph antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Hallo,
Mit dem Sonntagsfahrverbot musst du da aber aufpassen.
Diese Passage :
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
.
.
.
6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
steht nicht in der Fassung des Bundesgesetzes.
Das ist eine Ausnahme auf Länderebene die nicht in allen Bundesländern umgesetzt ist.
Da muss man also aufpassen wo man unterwegs ist.
Gruß,
Ralph
Mit dem Sonntagsfahrverbot musst du da aber aufpassen.
Diese Passage :
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
.
.
.
6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
steht nicht in der Fassung des Bundesgesetzes.
Das ist eine Ausnahme auf Länderebene die nicht in allen Bundesländern umgesetzt ist.
Da muss man also aufpassen wo man unterwegs ist.
Gruß,
Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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17 Apr 2014 22:56 #384
von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Richtig, allerdings ist die Verordnung schon so alt, daß sie nun eigentlich in jedem Bundesland umgesetzt sein sollte. Ich kenne jetzt im Moment kein Bundeland wo es nicht so ist.
Ich habe das Schreiben immer an Bord und noch nie Probleme gehabt.
Früher musste ich mir für Sportzwecke auch immer noch die Ausnahmgenhmigung von der Verkehrsaufsich (160,-€ Gebühren) holen.
Gruß Mario
Ich habe das Schreiben immer an Bord und noch nie Probleme gehabt.
Früher musste ich mir für Sportzwecke auch immer noch die Ausnahmgenhmigung von der Verkehrsaufsich (160,-€ Gebühren) holen.
Gruß Mario
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18 Apr 2014 00:43 #385
von theduke
theduke antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Moinsen!
Mein Limited ist direkt vom fFH als PKW zugelassen worden. Bekommen auch ein bereits fertiges (auf die FIN zugeschnittenes) TÜV-Gutachten und gehen damit zur Zulassungsstelle.
Der Spass kostet gut 500 EUS.
In unserer Stadt gabs zuvor übrigens eine riesen Streiterei zwischen VW und dem TÜV. Die wollen mit aller Macht verhindern, dass die dort weiterhin den Amarok als PKW umtragen. Seit dem gibts bei uns nur noch diese "fertigen" Gutachten.
Habe meinen bei der HUK versichert und zahle mit SF19 etwa 600 EUS per anno.
Das war einer meiner Hauptgründe für die Umschreibung. Hatte aber auch einfach keinen Bock auf nervige Diskussionen mit der Bullerei, wenn ich Sonntags mit meinem Pferdetrailer unterwegs bin. Ob und in welchem Bundesland mans nun darf oder nicht - ob nun mit Gaul drauf oder ohne... . Die haben im Zweifel genauso wenig Ahnung und können dir so das ganze WE versauen!
Grüsse aus H,
Duke
Mein Limited ist direkt vom fFH als PKW zugelassen worden. Bekommen auch ein bereits fertiges (auf die FIN zugeschnittenes) TÜV-Gutachten und gehen damit zur Zulassungsstelle.
Der Spass kostet gut 500 EUS.
In unserer Stadt gabs zuvor übrigens eine riesen Streiterei zwischen VW und dem TÜV. Die wollen mit aller Macht verhindern, dass die dort weiterhin den Amarok als PKW umtragen. Seit dem gibts bei uns nur noch diese "fertigen" Gutachten.
Habe meinen bei der HUK versichert und zahle mit SF19 etwa 600 EUS per anno.
Das war einer meiner Hauptgründe für die Umschreibung. Hatte aber auch einfach keinen Bock auf nervige Diskussionen mit der Bullerei, wenn ich Sonntags mit meinem Pferdetrailer unterwegs bin. Ob und in welchem Bundesland mans nun darf oder nicht - ob nun mit Gaul drauf oder ohne... . Die haben im Zweifel genauso wenig Ahnung und können dir so das ganze WE versauen!
Grüsse aus H,
Duke
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18 Apr 2014 10:14 #386
von flamingo
Gruß Torsten
flamingo antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Moin,
damit ihr einwenig unruhiger schlaft.
Außer dem Sonn-,und Feiertagsfahrverbot gibt es noch das "Ferienfahrverbot".
Das ist nicht mit dem erstgenannten vergleichbar.
Und das das schon überall eine gleiche Regelung ist (Bundesweit) hm,wo steht das? Ist das auch in (z.B.) "Bayern" angekommen ist.
Habe einige getroffen,welche dort Probleme hatten.
Vermutungen helfen da nicht.
damit ihr einwenig unruhiger schlaft.
Außer dem Sonn-,und Feiertagsfahrverbot gibt es noch das "Ferienfahrverbot".
Das ist nicht mit dem erstgenannten vergleichbar.
Und das das schon überall eine gleiche Regelung ist (Bundesweit) hm,wo steht das? Ist das auch in (z.B.) "Bayern" angekommen ist.
Habe einige getroffen,welche dort Probleme hatten.
Vermutungen helfen da nicht.
Gruß Torsten
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18 Apr 2014 10:31 #387
von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Unruhiger schlafen, werde ich bestimmt nicht! Denn als Transportunternehmer ist mir die Gesetzesgebung bekannt! Ich hab jetzt auch keine Lust die Regelung für jedes einzelne Bundesland für Euch heraus zu suchen. Des weiteren habe ich ja schon über die Möglichkeit der Außnahmegenehmigung berichtet.
Gruß Mario
Gruß Mario
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18 Apr 2014 10:36 #388
von Kawi
Ranger WT 3.2 / 2012
Ranger WT X 2.0 / 2024
Kawi antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Auch Moin,
zur Erinnerung:
es geht noch weiter wenn z.B. das Zugfahrzeug oder der Anhänger als Firmenfahrzeug
zugelassen sind oder durch ihre Beklebung als solche erkannt werden.
Hier wird schnell der Sport - und Freizeitwert in Frage gestellt!
Wilfried
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es geht noch weiter wenn z.B. das Zugfahrzeug oder der Anhänger als Firmenfahrzeug
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Wilfried
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18 Apr 2014 10:42 #389
von Ranger OD
Ranger OD antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Moin,
hattest Du schon Probleme/Kontrolle deswegen?
hattest Du schon Probleme/Kontrolle deswegen?
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- Kawi
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18 Apr 2014 11:06 #390
von Kawi
Ranger WT 3.2 / 2012
Ranger WT X 2.0 / 2024
Kawi antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Mein Kollege war mit Firmenwagen ( Kleintransporter ) und WoWa zum Campen am
Nürburgring.....wurde angehalten und hat bezahlt.
Nürburgring.....wurde angehalten und hat bezahlt.
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