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Da ist er - der NEUE FORD Ranger
- magou
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wie ist denn mit der Tageszulassung die Gewährleistung geregelt? Theoretisch gilt das Fahrzeug dann als Gebrauchtwagen und in den AGB des Händlers ist die Gewährleistungszeit dann häufig auf ein Jahr begrenzt, völlig legal! Du hast zwar generell auch noch die Werksgarantie, aber dafür gelten dann die Garantiebedingungen und nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gruß
Steffen
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vielen Dank für die Info. Habe meine Bestellung und die Auftragsbestätigung durchgelesen. Kein Hinweis, das sich die Garantie auf ein Jahr verkürzt. Ich werde aber trotzdem nächste Woche meinen Verkäufer daraufhin kontaktieren.
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- Percy
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die Gewährleistungszeit auf Neuwagen gilt ab Tag der ersten Zulassung egal wieviele Vorbesitzer das Fahrzeug in dieser Zeit hat und reduziert sich normalerweise auch nicht.
Gruß, Percy
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- magou
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Garantie ist nicht gleichzusetzen mit Gewährleistung. Das sind unterschiedliche Dinge, auch wenn das gerne fälschlicherweise synonym verwendet wird.
Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Garantieversprechen des Herstellers. Die Bedingungen dazu kann der Hersteller selbst festlegen und hat dabei weitgehende Freiheiten. Zum Beispiel kann die Garantie auf bestimmte Teile begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Eine Herstellergarantie kann man als Hersteller geben, muss es aber nicht.
Anders ist es mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Diese stehen einem immer zu und sind gegenüber Verbrauchern auch nur bedingt in Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränkbar. Insbesondere von Interesse ist hier [url]§ 475 Abs. 2 BGB[/url].
Insofern hast du Recht, wenn du sagst,
die Gewährleistungszeit auf Neuwagen gilt ab Tag der ersten Zulassung egal wieviele Vorbesitzer das Fahrzeug in dieser Zeit hat und reduziert sich normalerweise auch nicht.
Allerdings ist ein Fahrzeug mit Tageszulassung kein Neuwagen mehr, sondern ein Gebrauchtwagen (ich hoffe, es gibt da keine gegenteiligen Urteile, das hab ich jetzt nicht geprüft

Gruß
Steffen
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- Percy
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Der Ranger wird mein erstes Fabrikneues Auto! :k_s_joy
Gruß, Percy
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http://www.autopark-ingelheim.de/front_ ... _idupl=629
Man beachte sie exakte Beschreibung des Sperrdifferrntials auf Seite 100!
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- Percy
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herzlichen Dank für das Handbuch, kann man die Wartezeit mit lesen überbrücken.

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Gruß René
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- magou
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wieso das? Du musst die Sperre ja erst aktivieren. Nur bei aktivierter Sperre macht die das, wenn du bestimmte Geschwindigkeiten über- bzw. unterschreitest. Wenn du die Sperre dann nicht mehr willst, musst du sie abschalten. Das war seit Jahr und Tag so, früher mechanisch, heute elektronisch. Insoweit sogar gut, weil du dann nicht vergessen kannst, die Sperre rauszunehmen, was bei höheren Geschwindigkeiten nicht so gut für den Verschleiß wäre...
Interessant finde ich, dass auch der Benziner mit übersetzt worden ist. Entweder stur alles übersetzt, inklusive Rechtslenker und Benziner, oder wird es vielleicht doch in Europa (deutschsprachige) Märkte mit dem Benziner geben? Wenn nicht jetzt, dann vielleicht später? Das würde zumindest einen EU-Import ermöglichen.
Gruß
Steffen
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- Percy
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Entweder sind da viele Tippfehler oder der 2,2 L säuft wie ein Loch!

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