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Neuer Steuerbescheid ???
- Maik
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ein Kumpel von meinem Bruder hat sich den neuen Navara gekauft,da? Fahrzeug ist ein Doka und wurde in Eisenach zugelassen,alsbald kam auch der Steuerbescheid-172 ?,da? soll nun einer verstehen

Gru? Maik
Nur noch V8
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- UweH
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ab heute bin ich auch dabei.
Steuer ab 21.6. j?hrlich 683,00 ?
Grundlagen der Festsetzung:
Fahrzeugart ..........................PKW :shock:
Hubraum...............................2477 cm? ,entspricht 25 angefangene 100 cm?
Erstzulassung.........................21.6.2000
Kraftstoff/Energiequelle...........Diesel
Emissionsklasse......................0629



Steuersatz..............................27,35 ? je angefangene 100 cm?
nach ? 9 Abs.1 Nr.2 c) cc) Kraftfahrzeugsteuergesetz
Anstelle des (g?nstigeren) Jahresbetrages kann die Steuer auch halbj?hrlich gezahlt werden.
Dann 352,00 ? :

Nachtrag:
Die ?nderung des bisherigen Bescheids beruht auf
? 12 Abs. 2 Nr. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz
Wei? jemand wo ich dar?ber was finde?
Gruss Uwe
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- UweH
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habs schon gefunden ? 12 Abs.2 Nr. 4
4.
wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des Fehlers. ? 176 der Abgabenordnung ist hierbei entsprechend anzuwenden; dies gilt jedoch nur f?r Entrichtungszeitr?ume, die vor der Verk?ndung der ma?geblichen Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes liegen. Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, bei einer Erh?hung der Steuer jedoch fr?hestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird,
FEHLER



Die LKW Festsetzung war doch kein Fehler, der L ist doch nen LKW, ODER

Irgendwie versteh ich dieses Beamtendeutsch nich.
Gruss Uwe
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- Redneck
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- Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
Mach Dir nix draus! Ich bin seit 22 Jahren Beamter und verstehe diese komische Sprache immer noch nicht!
Gru?, J?rgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- gifthunter
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auch ich habe nun mal mit der freundlichen Dame vom Finanzamt telefoniert. Sie hat mir dann erkl?rt, dass es sich - wie im Forum auch schon erw?hnt - um das Verh?ltnis Kabine/ Pritsche handelt. Als ich ihr sagte, dass die Pritsche bei offener Klappe ?ber 180cm hat und die Kabine 163cm, sagte sie, dass sie das dann nachmessen w?rde und ich vorfahren m?sste. Hab ich geantwortet, dass dies kein Problem sei. Allerdings wurde ihr das Gespr?ch doch etwas zu heiss und sie hat mich auf ihre Chefin vertr?stet, die sie noch fragen m?sse. Meine Frage, ob ich das beim T?V eintragen muss, sagte sie, dass ihr DAS egal sei. Ihr geht es um die optische Beschaffenheit und misst nach...bin mal gespannt auf den R?ckruf...
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- UweH
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hab heute mit meinem ? quatsch, mit dem f?r mich zust?ndigem Famt
telefoniert.
Hab gesagt, das bei mir das Verh?ltnis kleine Kabine und gro?e Ladefl?che zutrifft
(beim ClubCab)
Sagts der vom Famt :Kein Problem,schicken sie mir ein Foto vom Fahrzeug, wo mann das Verh?ltniss sehen kann,dann gibtes einen Neuen Steuerbescheid auf Gewichtsbesteuerung.
Werd ich nat?rlich sofort machen.

Gruss Uwe
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- Vaddi
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Na dann herzlichen Gl?ckwunsch! Heute ?rgere ich mich schon einigerma?en dar?ber, dass ich keinen Club-Cab genommen habe. Die Notsitze hinten reichen ja f?r gelegentliche Mitfahrer aus, die Ladefl?che ist aber l?nger, dass man hinten drin schlafen kann.
Naja, nu isses zu sp?t.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- eifel-yeti
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Habe ich auch im Thema " Brief an den ADAC geschrieben"
Also ich habe meine L200 Doka im Oktober 2005 als LKW zugelassen und Versichert. Hatte beim Finanzamt nachgefragt und die Aussage bekommen das zum einen im Brief stehen muss LKW offener Kasten und zum anderen Zul. Gesamtgewicht ?ber 2800 Kg.
Die Versicherung wollte dann noch zwecks der LKW Versicherung eine m?gliche Zuladung von ?ber 1000Kg haben. Die Versicherungsprozente k?nnen aber von einem PKW nicht auf einen LKW ?bertragen werden. Also erst ablasten sprich Lieferwagen Zul. Gesamtgewicht ?ber 2800Kg aber Zuladung unter 1000Kg. Und eine Woche sp?ter auflasten lassen Zuladung 1010Kg Zul.Gesgewicht 2810Kg. Und somit hatte ich meine Prozente von PKW auf Lieferwagen auf LKW migenommen. Und da es sich um einen Firmenwagen handelt brauche ich keinen Geldwertendenvorteil zu versteuern ( private Nutzung eines Firmenwagen) da diese Regelung f?r Firmen PKW`s gilt nicht aber f?r Firmen LKW?s. Mann muss die Beh?rden nur mit den eigenen Waffen schlagen. Drum eignet sich aber der neue L200 auch nicht mehr daf?r. Da die Zuladung unter 1000Kg liegt.
Oder man k?nnte diese erh?hen lassen.
Gru
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- Elki
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- L200 Club rocks!
Hab ich heut gelesen, ist zwar allgemein gehalten, aber aufgrund der Sachlage sollte es f?r PickUps genauso stimmen!!!
Gru?Gel?ndewagen-News vom 04.05.2006
G?nstige Besteuerung von schweren Gel?ndew?gen immer noch m?glich
Das Finanzgericht Baden-W?rttemberg entschied mit Beschluss vom 14.03.2006 (Az. 8 V 4/06) in einem Eilverfahren, dass Gel?ndew?gen mit ?ber 2,8 t trotz Gesetzes?nderung nicht als Pkw, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein Lkw nach Gewicht g?nstiger besteuert werden k?nnen.
Die Antragstellerin ist Halterin eines Gel?ndewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei T?ren und eine Heckt?r, verf?gt neben dem Fahrersitz ?ber vier Sitzpl?tze und besitzt ein zul?ssiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Gel?ndewagen wurde zun?chst als Lkw nach Gewicht besteuert. Die Kfz-Steuer böse Buben j?hrlich 172 ?. Nach Aufhebung des ? 23 Abs. 6a Stra?enverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01.05.2005, der den Begriff des Pkw definierte, wurde die Kfz-Steuer nunmehr auf j?hrlich 820 ? festgesetzt. Denn - so die Begr?ndung des Finanzamts - der Gel?ndewagen sei nunmehr als Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen r?ckg?ngig zu machen.
Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begr?ndung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtm??igkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Gel?ndewagen als Pkw einstufe und die Kfz-Steuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Gel?ndewagen sei als ?anderes Fahrzeug? nach ? 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich g?nstigere Besteuerung nach Gewicht f?r Nutzfahrzeuge anzuwenden.
Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des ? 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg f?r schwere Gel?ndewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe n?mlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass f?r die als Pkw zugelassenen schweren Gel?ndewagen mit ?ber 2,8 t, die sowohl f?r die G?ter- als auch f?r die Personenbef?rderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung f?r Pkw, sondern die erheblich g?nstigere Besteuerung nach Gewicht f?r Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des ? 23 Abs. 6a StVZO f?hre aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Stra?enverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Gel?ndewagen aber nicht als Pkw einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(Quelle: FG Baden-W?rttemberg, Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006)
Elke
life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck

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- 4Wühler
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na das l??t mich doch hoffen, da? ich meine schwerverdiente Kohle mal wiederseh

Garderobe für das Grobe
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