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Neues Steuergesetz
- Zipfelkarl
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Letzte Woche bekam ich vom Finanzamt einen Brief, in dem wohl eindeutig der Beschlu? zur Gesetzes?nderung f?r die Steuern unserer Pickups beschrieben steht. Jetzt kann ich wohl meinen Einspruch auf die Steuererh?hung vom 01.05.2005 zur?ck nehmen. Oder gibt es noch Gr?nde den meinen Einspruch aufrecht zu erhalten?
LG
Andre
PS: Wie kann ich den Brief in dieses Forum stellen? als PDF gehts wohl nicht.
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- Roland 200
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MfG Roland
www.l200-club.eu Ich bin dabei
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- schmidt4500
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sucht doch ?ber Google nach " Kraftfahrzeugsteuergesetz ?nderung".
Dann findet Ihr :
Drittes Gesetz zur ?nderung des Kraftf....... vom 21.Dezember 2006.
Hier steht sinngem.: PKW wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che.
Gilt f?r Fahrzeuge N1,Aufbauart BA oder BB.
Danach meine ich,dass alle Messen gesungen sind !?
Gru? Pinsel
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ich w?rde sagen - mal wieder ein Versuch die Einsprecher zum zur?ckziehen zu bewegen - noch ist gar nix im Gesetz und schon gleich nicht f?r Pickups, die ja die Aufbauart N1 mit Pritsche haben und gar nicht vom Gesetz erfasst sind!
Abgesehen davon, lies mal neues von proallrad (hier im Forum) da geht es um Messungenen der Fl?che, die der Personenbef?rderung dienen - wird dann wohl eher kleiner ausfallen, denn der Kardantunnel dient nicht der Personenbef?rderung.
Aber abgesehen davon erfasst das Gesetz keine Pickups und in NRW wird teilweise wieder LKW besteuert - Fazit, es ist Willk?r im Spiel und das ist nicht zul?ssig!
proallrad schrieb: Moin moin,
ich bin so frei und melde mich mal zu Worte:
Die Pick Up werden von dem Gesetz ?berhaupt nicht erfasst!
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ?ber die Betriebserlaubnis f?r Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganh?nger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt ge?ndert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen.
Also demnach gelten Fahrzeuge als PKW, wenn sie N1 BA oder N1 BB entsprechen!
Hier hat der Gesetzgeber sehr sch?n von/aus der Richtlinie abgeschrieben und ist jetzt der Meinung, damit die PU zu erfassen.
Und genau das macht er nicht ? denn wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Hier die Liste der Aufbauarten - org. KBA
www.proallrad.com/aufbauarten.php?modus=SUB|15|1
Ein Pick Up ist ein N1 NG - oder ein N1G NG!
Und nochwas - ich verrate grunds?tzlich nicht mehr als 20% in dem ?ffentlichem Teil der Homepage und bitte h?rt auf zu spekulieren, das ist manchmal unertr?glich!
Gru? Stefan
So long -> Tom
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- Zipfelkarl
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FinanzamtSonneberg.
Herrn
Andre Sutek
lhr Einspruchvom 07.10.2005
beim Finanzamt eingegangenam 10.10.2005 gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 02.09.2005
Abmeldung zum 19.09.2005
Sehr geehrter Herr Sutek,
aufgrund meines Schreibens vom 01.08.2006 ruhte bislang das Einspruchsverfahren nachS 363
Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), weil die Rechtslage zur Versteuerung sogenannter Kombinationskraftwagen
nach Aufhebung des g 23 Abs. 6a der
Stra?enverkehrszulassungsverordnung (StVZO) als PKW strittig war.
Mit Beschlussvom 21.08.2006 -hat der Bundesfinanzhof -Az. Vll B 333/05 (BFH)zwischenzeitlich entschieden,
1. dass sich trotz der Aufhebungdes $ 23 Abs. 6a STVZO = ,Aufhebung der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen Ma?geblich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen
Ma?geblichkeit des Begriffs PKW ge?ndert hat,wie ihn der BFH in st?ndigerRechtsprechung entwickelte.
2. dass die EU-Richtlinie 70/156/EWG kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht ma?geblich ist.
Da der Beschluss durch ein oberstes Gericht gefasst und im Bundessteuerblatt Teil II ver?ffentlicht worden war,
ist dieser Beschluss von den Finanz?mtern allgemein und damit auch in lhrem Fall verbindlich anzuwenden.
Weiterhin wurde mit dem Dritten Gesetz zur ?nderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006 mit Wirkung ab 01.05.2005 ein neuer ? 2 Abs. 2a Nr. I KraftStG in das bisherige Kraftfahrzeugsteuergesetz eingebracht.
Dieser regelt,dass als Personenkraftwagen auch Gel?ndewagen und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz gelten,die der Klasse N1,Aufbauarten BA oder BB
nach Anhang ll Abschnitt C Nr.3 der Richtlinie 7O/156/EWG, zuletzt ge?ndert durch die Richlinie
2005/66/EG entsprechen,wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind.
Diese Voraussetzungen liegen ausnahmsweise nur dann nicht vor,wenn
1. die Ladefl?che gr??er ist als die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che;
?2Abs.2a KraftStG (vgl. BFH vom 08.02.2001-Vll R 73/oo -, BStBl.2oo1 II S. 368; Urteil des Th?ringer Finanzgerichts vom 27.03.2003 -| 998/02-, EFG 2OO3 S. 1045). Hierzu sind,soweit
erforderlich die hinteren Sitzpl?tze samt Befestigungseinrichtungen und die Sicherheitsgurte dauerhaft zuentfernen.
2. zwischen Fahrgast-und Laderaum eine Abtrennung angebracht ist.
3. die r?ckw?rtigen Seitenfenster verblecht sind, wobei die Verblechung mit der Karosserie fest verbunden sein muss(2.B.durch Verschwei?en) -Vll R 1o4/97 BStBl.1998 ll S 489 -' Dies gilt nicht f?r Kleinbusse und vergleichbare Gro?raum-Limousinen
(BFHvom01.08.2000Vil R 37t99 , BFH/NV2001S.34S).
Ich bin aufgrund dieser neuen BFH-Rechtsprechung gehalten,das Ruhen des Verfahrens zu beenden und das Einspruchsverfahren wieder fortzusetzen 363Abs.2 Satz4AO
lhr Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine geh?rt zu den Fahrzeugen der Klasse N1(zul?ssiges Gesamtgewicht bis 3,5 t), AufbauartBA.
Die aufgef?hrten Umbauma?nahmen wurden bis zum Abmeldedatum von ihnen nicht vorgebracht und sind nach Aktenlage auch nicht ersichtlich.
Die Einstufung lhres Pick-up-Fahrzeugs erfolgte damit unabh?ngig der verkehrsrechlichen Einstufung als LKW zurecht ab dem 01.05.2005 als pKW.
Ich bitte Sie deshalb,die Erfolgsaussichten lhres Einspruchsdes -bedingt durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs und die ?nderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erneut zu ?berdenken und mir bis
sp?testens 20.Februar 2007 mitzuteilen,ob Sie den Einspruch weiterhin aufrechterhalten oderzur?cknehmen wollen.
Mit freundlichen Gr??en
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- schmidt4500
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was ist Aufbauart BA ?
Pinsel
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