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Neues Steuergesetz
der "Oberschlau" meldet sich zur?ck :lol:
Vaddi schrieb: Das steht im ?ffentlichen Teil der Internetseite von Pro Allrad. Interne Texte werde ich nicht kopieren, das widerspricht den dort geltenden Regeln. Zur Diskussion um BA, BB, N1, NG usw. kann ich nur sagen, dass meines Wissens nach unsere Fahrzeuge als LKW offender Kasten als N1 NG gelten. Sollte jemand eine aktuellere Liste ect. haben, bitte ich um Verbesserung.
Laut der Liste und lt. den Bescheiden die ich bisher gelesen habe ist es so, dass das FA sagt es ist ein N1 BA (Kleinpritsche = angeschissene links raus). Und nach dem neuen Anhang II, die ja im "Geheimbereich" zu lesen steht, gibt es keinen NG mehr, nur noch BA! Der neue Anhang II ersetzt anscheinend den alten Anhang II bez?glich der Aufbauarten.
Vaddi schrieb: Die alte Berechnungsart, bei der die f?r Personen nutzbare Fl?che mit der f?r den G?tertransport verglichen wird, ist nicht mehr anwendbar nach dem neuen Gesetz. Dort spricht der Gesetzgeber von der f?r Personen gedachte Nutzfl?che, nicht von der f?r den Personentransport ausgelegten Bodenfl?che, das ist n?mlich ein Unterschied. Dieser "kleine" Unterschied bewirkt, dass s?mtliche Pickups aus dem Schneider sind, d.h., wir haben eine gr?ssere Nutzfl?che f?r den G?tertransport, als f?r den Transport von Personen. Denn welche Fl?che kann von den Personen tats?chlich als Sitzfl?che genutzt werden? Kaum der Getriebetunnel z.b., oder die Fl?che hinter der R?cksitzbank. Ausserdem ist noch die Funktionsfl?che von der Gesamtfl?che abzuziehen, denn niemand kann auf dem Armaturenbrett hocken, oder zwischen den Pedalen.
Ich glaube wir sind uns einig das dies eine sehr gewagte Intrepretation ist. Gut, man kann nicht Nutzfl?che mit Bodenfl?che vergleichen, also entweder nur Nutzfl?che oder nur Bodenfl?che - trotzdem, ein Richter wirde so entscheiden, wie er denkt, was mit dem Gesetz gemeint war (salvatorische Regel, Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages ung?ltig ist, so tritt die Regelung an diese Stellen die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages am n?chsten kommt). Gut das ist Vertragsrecht aber sicher auch in Bezug auf unklare Gesetzesformulierungen anwendbar. Abgesehen davon hatte ich schon mal geschrieben, "dann wird eben eine Anordnung verfasst wie zu messen ist und Schlu? ist."Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr. 65 schrieb: Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind. Die ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che g??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeugs.
Sei mir nicht b?se, meine Eindruck ist langsam, das Pro Allrad billigend in kauf nimmt, dass Nichtmitglieder mit falscher Argumentation auf die nase fallen, Ja b?se behauptet, dem sogar Vorschub leistet indem schwer zu argumentierende Fakten weitergegeben werden.
Was mich bei Pro Allrad wahnsinnig macht ist diese endlose Geheimniskr?merei, wenn Du eine Klageschrift verfasst, dann mu? ALLES drinstehen. Allerh?chsten auf die Erwiderung kann das eine oder andere argumentativ untermauert werden. Diesen Quatsch, das FA liest hier mit und sammelt Argumente, k?nnt ihr euch schenken. Es ist offensichtlich so, dass Mitglieder auf diese Art gewonnen werden sollen.
Fast alles was Du gepostet hast, ist im "?ffentlichen Teil" von Pro Allrad exakt in dieser Wortwahl zu lesen. Irgenwie werd ich nicht schlau daraus. Ein Antwort auf meine vielen fragen habe ich auch nicht erhalten - au?er eben dem Hnweis, die Mitglieder w?rden alles erfahren und w?rden geholfen.
Bei der Klage gibt es sicher ein Aktenzeichen auf das man sich berufen kann um dem FA mitzuteilen, dass eine Klage anh?ngig ist. Auch die Hauptpunkte sind sicher keine 100 Seiten lang.
Anz?hlen tut Dich hier keiner, h?chstens fordern. Nach wie vor habe ich wenig Verst?ndnis daf?r, dass nicht wenigstens der eine oder andere Fakt offengelegt wird - was er bei Gericht ja eh ist. Aber irgendwie wurde ja mal von geistigem Eigentum geredet, nun ja also geht es doch nur um den schn?den Mammon und nicht darum einen "Selbsthilfeverein" am Leben zu halten.
Mit Gerichten und Urteilen kenne ich mich halbwegs aus, auch damit, wie geklagt wird und was dabei aufgeschrieben sein mu? und was ein Richter nicht mehr zul?sst wenn das Verfahren begonnen hat.
Allerdings stimmen mich diverse Bemerkungen, wie auch die ?ber "Trittbrettfahrer" nachdenklich. Wenn ich etwas "verkaufe" dann mu? ich ?berzeugen - wenn ich etwas verkaufen will aber nicht sagen mag was es ist, dann verkaufe ich die "Katze im Sack" das kann etwas seri?ses sein (davon gehe ich im Grundsatz mal aus) oder es kann eben einfach "Abzocken" sein. Jeder Anwalt ist in der Lage soviel Informationen herauszugeben, dass sich der geneigte Leser ein Bild machen kann und eine Entscheidung treffen kann - das liegt im Beruf des Anwalts begr?ndet, der ja keine richterliche Entscheidung vorhersehen kann sondern h?chstens ?ber Erfolgsaussichten reden k?nnte.
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
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offensichtlich ist es erw?nscht, dass ich mich hier zur Thematik ?u?ere ? nun denn, hier mein Kommentar:
Ihr habt offensichtlich ?berhaupt nicht verstanden, worum es hier geht ? das zumindest kann man aus den meist Sinnfreien Beitr?gen von ?Oberschlau? TomM schlie?en!
...und TomM ? es ist schon erstaunlich, dass Du die Qualit?t unserer Klagen in Frage stellst, ohne auch nur ein Wort davon gelesen zu haben. Dein R?tselraten um die Aufbauarten BA, BB und auch Deine Aussagen, wir w?rden SUV und Mercedes M vertreten zeigt Deine absolute Unkenntnis i.d. S. ? Sorry f?r diese klare Aussage, ist aber zutreffend. Und was ich wann ver?ffentliche ist ausschlie?lich meine Angelegenheit ? im Gegensatz zu der hier stattfindenden Diskussion mit wahnwitzigen und absurden Spekulationen, beteilige ich mich eben nicht mit dem ?ffentlichen Teil unserer Homepage am ?ffentlichen ?BLA BLA? in den Internetforen.
Fangt am besten nochmals bei null an, also mit dem Gesetzestext ? und lest doch mal, was da steht:
?nderung im KraftStG
- Auszug aus dem Gesetz -
Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch
1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
...
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeuges.
Da steht kein Wort von ?Nutzfl?che zum G?tertransport? ? so wie es die Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hat. Auch das Wort ?Bodenfl?che zur Personenbef?rderung? ist der Rechtsprechung bislang nicht zu entnehmen. Die herk?mmliche Me?methode ist jedenfalls nicht mehr anzuwenden.
1. muss die gesamte Nutzfl?che ermittelt werden ? d.h. die tats?chlich nutzbare Fl?che.
2. dann zieht man die zur ?Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che? davon ab.
Wie man misst und was was ist steht sp?testens morgen bei uns auf der Homepage ? und das mit belegbaren Argumenten und Zahlen.
Gru? Stefan
Nur tote Fische schwimmen mit dem Flu?
www.proallrad.com
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offensichtlich ist es erw?nscht, dass ich mich hier zur Thematik ?u?ere ? nun denn, hier mein Kommentar:
Ihr habt offensichtlich ?berhaupt nicht verstanden, worum es hier geht ? das zumindest kann man aus den meist Sinnfreien Beitr?gen von ?Oberschlau? TomM schlie?en!
...und TomM ? es ist schon erstaunlich, dass Du die Qualit?t unserer Klagen in Frage stellst, ohne auch nur ein Wort davon gelesen zu haben. Dein R?tselraten um die Aufbauarten BA, BB und auch Deine Aussagen, wir w?rden SUV und Mercedes M vertreten zeigt Deine absolute Unkenntnis i.d. S. ? Sorry f?r diese klare Aussage, ist aber zutreffend. Und was ich wann ver?ffentliche ist ausschlie?lich meine Angelegenheit ? im Gegensatz zu der hier stattfindenden Diskussion mit wahnwitzigen und absurden Spekulationen, beteilige ich mich eben nicht mit dem ?ffentlichen Teil unserer Homepage am ?ffentlichen ?BLA BLA? in den Internetforen.
Fangt am besten nochmals bei null an, also mit dem Gesetzestext ? und lest doch mal, was da steht:
?nderung im KraftStG
- Auszug aus dem Gesetz -
Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch
1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
...
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeuges.
Da steht kein Wort von ?Nutzfl?che zum G?tertransport? ? so wie es die Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hat. Auch das Wort ?Bodenfl?che zur Personenbef?rderung? ist der Rechtsprechung bislang nicht zu entnehmen. Die herk?mmliche Me?methode ist jedenfalls nicht mehr anzuwenden.
1. muss die gesamte Nutzfl?che ermittelt werden ? d.h. die tats?chlich nutzbare Fl?che.
2. dann zieht man die zur ?Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che? davon ab.
Wie man misst und was was ist steht sp?testens morgen bei uns auf der Homepage ? und das mit belegbaren Argumenten und Zahlen.
Gru? Stefan
Hallo Stefan, ich habe auch Eure Seiten durchgelesen und wollte eigentlich Mitgliedbei euch werden, da ich ebenfalls nichts von Trittbrettfahrern halte.
Aber hier mu? ich TomM schon recht geben, aus euren Seiten kann ich als Pick Up-Besitzer nicht erkenne, wenigsten nicht eindeitig, ob ihr auch unsere Interessen vertretet und so lange das so ist, ist mit mein Geld daf?r zu schade.
MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen
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@Heike,
Wie Bonsai schon schrieb,Zahlung unter Vorbehalt leisten!
Es reicht wenn du du auf dem ?berweisungstr?ger vermerkst:Zahlung unter Vorbehalt.
Sonst erkennst du den Bescheid an.
@Stefan,
Danke f?r deine ?u?erung
Gru?
Siggi
Errare humanum est
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Die viermalvier.de Foren: Suchergebnis f?r Anfrage: greenbee
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- desertfox1999
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- Beiträge: 235
- Dank erhalten: 2
aber den durchschlag vom ?berweisungstr?ger gut aufheben, am besten mit abstempeln lassen :!: :idea:
alex
noch 172 euro
lieber sand unter den Rädern, als im getriebe
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